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Baumeister: das Architektur-Magazin — 6.1908

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Beilage zu: 1908, Mai
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Endell, August: Die Gebühren-Ordnung für das Kunstgewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.52603#0327

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DER BAUMEISTER,
1908, MAI.

MONATSHEFTE FÜR ARCHITEKTUR
UND BAUPRAXIS ====-
VI. JAHRGANG, HEFT 8.

Die Gebühren-Ordnung für das Kunst-
gewerbe
Arch. August Endel 1, Berlin.
Das Streben nach Preisfestsetzungen auch für künstlerische
Arbeiten tritt mit Notwendigkeit auf, sobald es sich um eine
sehr grosse Zahl der Beteiligten handelt und die Durch-
führung einer Norm durch annähernde Gleichartigkeit der
Arbeiten einigermassen möglich erscheint. Man hofft auf
diese Weise dem einzelnen eine auskömmliche Bezahlung
zu sichern und die rücksichtslose gegenseitige Unterbietung
zu hindern. Man hofft dem Künstler, zumal dem Anfänger,
einen gewissen Rückhalt gegenüber dem Auftraggeber zu
bieten und einen nützlichen Anhaltspunkt dem Richter bei
Entscheidung in Streitigkeiten zu schaffen. So gut nun diese
Absichten auch sind, die schematische Festsetzung des
Arbeitslohnes hat nie auf allen Gebieten, ganz besonders auf
dem künstlerischen nicht unbedenkliche Folgen. Der normale
Preis führt auch zur „normalen“ Arbeit, die meist nicht
gerade schlecht, aber auch nicht allzu gut ausfällt. Je sorg-
fältiger jemand arbeitet, umso ungünstiger stellt sich für
ihn der „normale“ Lohn. Und da gerade in künstlerischen
Dingen nicht das Mittelgut das Erstrebenswerte ist, so führt
in den Künsten eine Normierung leicht dazu, dass gerade
der schlechtere Mann der relativ besser bezahlte ist. Wer
einen Bau in allen Details genau durcharbeitet, alle Einzel-
heiten selbst entwirft, selbst zeichnet und modelliert, selbst
ihre Ausführung auf dem Bau überwacht, stellt sich natürlich
schlechter, als der nur disponierende „Architekt“, der alle
diese Dinge durch Hilfskräfte schlecht und recht ausführen
lässt, und womöglich noch einen grossen Teil der Arbeit
auf den Fabrikanten abschiebt, der an der Hand von Vor-
lagewerken und flüchtigen Skizzen mit seinen Zeichnern
die Entwürfe ausarbeitet. Es kommt hinzu, dass die Norm
ja niemand bindet und darum das Unterbieten nicht hindert.
Ja es geschieht zuweilen, dass jemand, um einen Auftrag zu
bekommen, sich ausdrücklich bereit erklärt, weit unter der
Norm zu arbeiten und dann durch Annahme von Provisionen
und ähnlichen versteckten Bezahlungen sich zu entschädigen
sucht. Und das grosse Heer der jungen Bautechniker und mittel-
losen jungen Architekten arbeitet natürlich zu jedem Preis.
Für ein kleineres fünfstöckiges Mietshaus werden Polizeizeich-
nung mit Fassade und statischer Berechnung gelegentlich mit
100 M. bezahlt. Trotz dieser bedauerlichen Zustände kann
man doch sagen, dass sich die Architekten-Honorar-Norm im
grossen und ganzen bewährt hat. Sie versagt und muss not-
wendig versagen in allen besonders gearteten Fällen; aber
für die grosse Anzahl von Durchschnittsarbeiten erweist sie
sich doch als nützlich. Und wer gar zu weit über das Durch-
schnittsmass arbeitet, muss eben im Arbeitsvergnügen Ent-
schädigung für den geringen Verdienst suchen.
Nun hat der Delegiertentag des Verbandes Deutscher Kunst-
Gewerbe-Vereine 1907 durch eine Kommission eine Gebühren-
ordnung für das Kunstgewerbe ausarbeiten lassen. Die gute
Absicht ist unverkennbar. Die Missstände im Kunstgewerbe
sind teilweise noch schlimmer als in der Baukunst und es wäre
in jeder Beziehung wünschenswert, ihrer Herr zu werden.
Seltsamerweise sind sie zu einem guten Teil die üble Folge
der beklagenswerten Zustände im Baugewerbe. Die Bauunter-
nehmer und auch gewisse Architekten fordern von Fabrikanten
nicht nur Kostenanschläge ohne Vergütung ein, sondern als
Zugabe auch noch mehr oder weniger detaillierte Zeichnungen.
Ein Stukkateur muss oft vier und mehr Fassadenentwürfe,
Deckenzeichnungen und ähnliches einreichen, bis es ihm
gelingt, die Zustimmung des Unternehmers für Entwurf und
Preis zu erlangen. Die Beleuchtungskörper-Fabrikanten, die
Glasmaler und die Kunstschmiede sind beinahe noch übler
daran. Selbst grosse Architekturgeschäfte verschmähen es
nicht, sich nach dürftigen Vorlagen umfangreiche Zeichnungen
ohne Entgelt machen zu lassen. Diese Arbeiten, die fast
immer zur „Auswahl“ gemacht werden und oft mehrmals
wiederholt werden müssen, um den geschätzten Auftrag zu

erringen, bedeuten eine ungeheuere Belastung der Kunstge-
werbetreibenden, die infolgedessen grosse Zeichenbureaus
unterhalten müssen, in denen natürlich wirklich gute Arbeit
in den seltensten Fällen geleistet werden kann, da die Laune
des Auftraggebers einziges Gesetz ist und alle Anstrengung
darauf gerichtet sein muss, den Preis im Verhältnis zur auf-
zuwendenden Arbeit nicht hoch erscheinen zu lassen.
Bedeutet so der Verkehr mit den Bauunternehmern eine
ganz ungerechtfertigte Belastung für den Fabrikanten, so ist
der Verkehr mit dem Publikum nicht minder kostspielig, das
die selten gebotenen Wonnen des Kaufens reichlich ausnutzt
und nie müde wird, immer neue Vorschläge zu fordern, das
immer neue Zeichnungen und Muster begehrt, natürlich ohne
Bezahlung. Der entwerfende Künstler hat darunter indirekt
auch zu leiden, denn die Folge dieser Ueberproduktion an
mehr oder weniger :guten Entwürfen ist natürlich, dass das
Publikum jede Zeichnung als eine bedeutungslose Zugabe
ansieht und daher den direkten Verkehr mit dem Künstler
meidet, dem man die Zeichnung bezahlen müsste. Infolge-
dessen ist der Verkehr zwischen Publikum und Künstler
herzlich gering, viel geringer als es nach dem Geschrei der
Zeitschriften erscheinen könnte. Dem Eingeweihten erscheint
es beinahe unbegreiflich, dass die Fabrikanten und Kaufleute
diese Konkurrenz ernsthaft fürchten, zumal ja alle Künstler-
aufträge an den Fabrikanten weitergehen.
Künstler und Fabrikanten haben in gleicher Weise das In-
teresse, ihre Zeichenarbeit als Arbeit anerkannt und bezahlt
zu sehen, ob das aber durch eine Honorarnorm geschehen
kann, ist recht fraglich. Dieser Rattenkönig von Missbräuchen
ist letzten Grundes nur die Folge von der Unkenntnis und
Bequemlichkeit des Publikums und kann nur durch eine ein-
dringliche Propaganda bekämpft werden, die über Technik,
Arbeitsweise, Materialien usw. aufklärt und so den Kaufenden
in den Stand setzt, wirklich zu urteilen und nicht blindlings
das Billigste resp. das Verblüffende und Auffallende zu kaufen.
Es kommt darauf an, sachliches Interesse im Publikum zu
wecken, dann wird der solide Fabrikant, der sorgfältig arbei-
tende Künstler, eher zu seinem Rechte kommen. Eine Norm
kann nichts nützen, schon weil kein Fabrikant sie dem Unter-
nehmer und dem Publikum gegenüber durchsetzen könnte.
Wohl aber kann sie nicht unbeträchtlichen Schaden anrichten.
Siewürde in dem unerfahrenen Künstler den Glauben erwecken,
dass er Ansprüche hat, auch wenn er sie nicht ausdrücklich
geltend gemacht hat, zumal der § 2 der Gebührenordnung,
der unverlangte Entwürfe für gebührenpflichtig erklärt, wenn
sie vom Empfänger genehmigt oder abgeändert sind, könnte
manchen Unerfahrenen zu hoffnungslosen Prozessen verleiten.
Ganz unzureichend ist der Tarif mit seiner sehr primitiven
Abstufung, die für keine Branche und Arbeitsart ein vernünf-
tiges Resultat ergibt, bald lächerlich niedrige, bald viel zu
hohe Honorare bestimmt. Die Verhältnisse im Kunstgewerbe
sind viel zu kompliziert, die Zahl der Berufszweige viel zu
gross, und die Arbeitsweise in jedem so vollkommen besonders
geartet, dass ein allgemeiner Tarif überhaupt undenkbar ist.
Eine grosse Anzahl Spezialtarife wäre erforderlich, und die
könnten nur in langen und sorgfältigen Beratungen aufgestellt
werden. Und es ist sehr fraglich, ob der ungeheuere Auf-
wand an Arbeit sich lohnen würde. Für wie viele Industrien
prozentuale Berechnung überhaupt in Frage kommen kann,
lässt sich schwer sagen. Auch wer sich in vielen Branchen
umgesehen hat, kann nicht entfernt die Verhältnisse übersehen,
die wechseln von Fabrik zu Fabrik und von Stadt zu Stadt.
Im allgemeinen ist bei den Fabrikanten üblich, die Zeichnungen
des entwerfenden Zeichners mit einer Pauschalsumme zu be-
zahlen, viel seltener in Prozenten vom verkauften Stück.
Das generell regeln zu wollen wäre ganz aussichtslos und
schwerlich von Nutzen. Der Zeichner bekäme sicher nicht
mehr, als er bisher durch seine Arbeit erringen konnte; aber
sehr oft würde die Honorarnorm zu einer Herabsetzung der
bisherigen Preise führen.
Es kommt hinzu, dass es sich in den meisten Fällen um
relativ kleine Summen handelt und dass infolgedessen kein
 
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