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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 6.1931

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Schimmelpfennig, Alexander: Landstrassen ohne Bäume
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https://doi.org/10.11588/diglit.13708#0163

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Entwurf für die Bepflanzung der neuerbauten Straße Adorf-Flechtdorf im Kreise Corbach im früheren Freistaat Waldeck

Projet de plantation pour la rue Adorf-Flechtdorf, nouvellement construite, dans l'arrondissement de Corbach (ancien Etat libre de Waldeck)
Design for the planting of trees etc. along the new road from Adorf to Flechtdorf in Waldeck

beeinflussen und eine etwa erforderliche Sicht
zwischen die Stämme hindurch beeinträchtigen.

Sicherung des Kraftverkehrs

vor anderen Verkehrsarten und vor allen Betrieben,
die den Kraftverkehr auf der Landstraße nachteilig
beeinflussen können. Wenn wir im Sinne dieser
Forderung bemüht sind, Fußgängerverkehr, Rad-
fahrerverkehr, unter Umständen auch tierischen Ver-
kehr von den Bahnen fernzuhalten, so müssen wir
logischerweise auch dafür sorgen, daß bei der
Straßenbepflanzung solche Pflanzungen vermieden
werden, die anläßlich ihrer Bewirtschaftung das Ver-
weilen von Arbeitspersonal auf der Fahrbahn be-
dingen. Es müssen also ausscheiden alle Gehölz-
arten, die bei Schnitt, Ernte, Schädlingsbekämpfung
usw. längeren Aufenthalt von Arbeitern auf der
Straße erforderlich machen.

Eine in ihrer Griffigkeit möglichst gleichbleibende
Fahrbahn. Wir müssen also von der Bepflanzung
verlangen, daß sie nicht durch Blattfall, Obstfall und
dergleichen die Fahrbahn nachteilig beeinflußt, vor
allen Dingen müssen wir auch die Forderung stellen,
daß die Sicherheit des Verkehrs nicht durch Astfall,
der namentlich einzelnen Laubholzgattungen im
höheren Alter eigen ist, beeinträchtigt wird.

Gleichmäßige Beleuchtung
der Fahrbahn. Zu verwerfen sind infolgedessen Be-
pflanzungen, die durch Schattenwirkungen, ganz

besonders durch sogenannte Fleckschatten, die
Sicherheit des Kraftfahrers beeinträchtigen. Wir
wissen, daß Baumschatten, namentlich bei dichtbe-
laubten Bäumen wie beispielsweise Kastanien, den
Kraftfahrer über etwa im Wege liegende Hindernisse
täuschen können. Sicherung des Kraftverkehrs ge-
gen Einflüsse von der Seite her und Sicherung des
Kraftwagens im Betriebe. Wir denken bei dieser
Forderung an den Schutz des Kraftwagens vor un-
bedachten Menschen und Tieren, die sich ohne Vor-
sicht von der Seite her auf die Fahrbahn begeben,
und ferner an den Schutz des etwa von der Fahr-
bahn abirrenden Wagens, das heißt, eine gefahrlose

Vernichtung der lebendigen Kraft

des Wagens. Zur Erfüllung der letztgenannten Forde-
rungen sind die bisher geübten Bepflanzungen völlig
untauglich gewesen.

Macht man sich die vorstehenden Forderungen zu
eigen, so entfallen ohne weiteres sämtliche Laub-
gehölze, soweit sie bei hochgehendem Wüchse
durch Blattfall die Fahrbahn beeinträchtigen können,
in erster Linie auch Obstgehölze, die schon durch
ihre Bewirtschaftung. Pflege, Ernte usw. als Be-
pflanzung für eine Autostraße unbrauchbar werden.
Laubgehölze können künftig nur noch für niedrige
Heckenanlagen verwendet werden, indem sie bei
geringer Blattentwicklung der Fahrbahn kaum noch
nachteilig werden. Es bleiben also in großem Aus-

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