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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 6.1931

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Meißner, Else: Die Neuregelung des Sachverständigenwesens im Kunst- und Geschmacksmusterschutz
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Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.13708#0322

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kammern neben der bildenden Kunst — Malerei (einschl.
Graphik), Plastik und Baukunst — auch die wichtigsten
Zweige der angewandten Kunst paritätisch vertreten sein
müssen. Wenn infolgedessen die Kammern einen etwas
größeren Umfang annehmen, so ist damit keinerlei Nach-
teil verbunden, denn es besteht schon jetzt die Be-
stimmung, daß zu einer Begutachtung nicht weniger als
fünf und nicht mehr als sieben Mitglieder zugezogen wer-
den sollen und daß der Vorsitzende die Auswahl dieser
Mitglieder jeweils zu treffen hat. Infolgedessen bedeutet
ein größerer Umfang der Ausschüsse nichts weiter, als
daß der Vorsitzende eine größere Auswahl von Sach-
verständigen hat. — Entsprechendes gilt für die Sach-
verständigenvereine.

Schließlich muß gewünscht werden, daß ein engerer
Zusammenhang hergestellt wird zwischen der Sachver-
ständigenkammer und dem Gewerblichen Sachver-
ständigenverein jedes Landes. Es ist oft ein reiner Zu-
fall, ob ein Muster als Geschmacksmuster eingetragen ist
und dann vor den Sachverständigenverein kommt oder
nicht und dann vor die Sachverständigenkammer kommt.
Außerdem pflegt jede Partei bei Urheberrechtsstreitig-
keiten vorsorglich auch das Kunstschutzgesetz heranzu-
ziehen. Haben die beiden Ausschüsse keinerlei Fühlung
miteinander, so kann es vorkommen, daß ein Gewerb-
licher Sachverständigenverein höhere Ansprüche an die
Originalität der Muster stellt, als die Kunstschutzkammer,
was dem Sinn der Gesetze zuwiderläuft. Wir schlagen
deshalb vor, daß zwischen der Sachverständigenkammer
und dem Sachverständigenverein jedes Landes eine enge
Fühlung durch teilweise Personalunion der Besetzung ge-
sichert wird.

Darüber hinaus möchte bei den Verhandlungen mit der
Reichsregierung noch erörtert werden, auf welche Weise
die Sachverständigenkammern und -vereine der ver-

schiedenen Länder miteinander in Verbindung gebracht
werden können. So wie es bisher gehandhabt wird, ist
es denkbar, daß genau dieselbe Frage in der einen
Sachverständigenkammer ganz anders beantwortet wird
wie in der anderen. Nun ist es sicher gänzlich unmög-
lich, irgendwo Richtlinien aufzustellen, wie diese oder
jene Frage beantwortet werden soll. Die Entwicklung
wechselt und die Standpunkte wechseln. Außerdem muß
jeder Sachverständige stets frei in seiner Entscheidung
bleiben. Wohl aber ist es möglich, allzu divergierenden
Begutachtungen entgegenzuwirken, wenn die Ausschüsse
gegenseitig ihre Stellungnahme kennen und miteinander
in Fühlung treten über gewisse grundsätzliche Fragen, wie
z. B. die jetzt aktuelle Frage, inwieweit die einfachen,
modernen Formen Kunstschutz beanspruchen können.

Wege zur Verständigung unter den einzelnen Aus-
schüssen gibt es verschiedene. Es könnten z. B. die Vor-
sitzenden der Ausschüsse von Zeit zu Zeit zu Verhand-
lungen über grundsätzliche Fragen zusammentreten, oder
es könnten an einer Stelle sämtliche Gutachten gesammelt
werden. Es wäre eine Kleinigkeit, von jedem Gutachten
einen Durchschlag mehr anzufertigen und an eine be-
stimmte Stelle einzuschicken, welche grundsätzliche Fragen
daraus öffentlich zur Erörterung stellt.

Wenn in die Sachverständigenkammern und -vereine
durch eine Neuregelung und Neubesetzung neues Leben
hineinkommt und das Vertrauen der interessierten Kreise
in diese Institution gehoben wird, so bedeutet das eine
Erhöhung des Wertes der Urheberschutzgesetze. — Auf-
gabe der Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Werkbundes
wird es sein, nach der Neuregelung durch das Reich bei
den Justizverwaltungen der einzelnen Länder für die ent-
sprechende Durchführung einzutreten, insbesondere Vor-
schläge für die zu ernennenden Persönlichkeiten zu
machen.

Run dschau

Ausstellung afrikanischer Negerkunst in München

Der vorjährigen vielbeachteten Ausstellung chinesischer
und japanischer Malerei läßt Lucian Scherman, der
höchst tätige Leiter des Völkerkundemuseums in München,
in diesem Jahre in den Räumen des Museums eine
Sonder-Ausstellung folgen „Afrikanische Neger-
kunst und ihre Beziehungen zur Hochkultur".

Der Nachdruck der Ausstellung ist nicht auf die rein
ethnografische Bedeutung der einzelnen Gegenstände
gelegt, sondern vor allem auf ihre Form. So will der
Titel „Neger kuns t" verstanden sein (ohne daß damit
eine kunsttheoretische Erörterung angeschnitten sein soll).
Es sind durchweg Formen gezeigt, deren elementares
Wesen uns unmittelbar angeht. Neben Stücken, die be-
stimmte afrikanische Bezirke bezeichnend vertreten, be-
finden sich durchaus einzigartige Gegenstände. Die Aus-
stellung enthält Plastiken aus Holz, Bronze und Elfenbein,
Masken, Gefäße, Geräte und Musikinstrumente, Stühle
und Textilien.

Zugleich ist durch Reihenbildung und durch Katalog-
hinweise der erstaunlich große Einfluß der ägyptischen,
persischen, arabischen und europäischen Kulturen auf die
Negerkunst sinnfällig aufgezeigt.

Das Ausstellungsgut entstammt größtenteils der Privat-
sammlung des Schweizers Coray. Die Gegenstände,
streng nach ihrer Qualität gesichtet, sind in den weißen
Räumen so angeordnet, daß sie möglichst unmittelbar aus
sich selbst wirken können und vor allem auch die
gedämpfte Farbigkeit der afrikanischen Gegenstände als
Gesamteindruck fühlbar wird. Freiplastik wird so gezeigt,
daß sie von allen Seiten gesehen werden kann. Auf-
stellung hinter Glas ist, soweit irgend möglich, vermieden.

Die wissenschaftliche Durchdringung des Materials er-
folgte durch den Afrikanisten Dr. Meinulf Küsters, der
Aufbau und die Gestaltung der Ausstellung in gemein-
samer Arbeit durch Dr. Küsters und den Verfasser.

Walther Schmidt

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