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Heidelberger Zeitung — 1866 (Januar bis Juni)

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Nr. 50-75 März
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https://doi.org/10.11588/diglit.2795#0310

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vcrgrößern; Heidelberg besitze zwei NahrungS-
quellen, seine Hochschule und den Fremden-
besuch. Letzterer wcrdc bei der günstigen Lage
der Stadt und ihrer unvergleichlichen Umge-
dung für ihre Zukunft mehr und mehr beden-
tungsvoll; ihm allen Vorschub zu leistcn, sei
darum eine Hauptaufgabe der Stadt. Der um
diese hochverdiente Gartendircctor Metzger
habe den Plan entworfen, die Bergheimer
Straßc zu einem Mittclpunkl eineS noblen
FremdenquartierS zu machen; die Stadt habe
auch diejcn durch die ganze Oertlichkeit wohl-
begründeten Plan acceptirt, er würde auch
sicherlich bei dem fortschreitenden Aufschwunge
HeidelbergS mchr und mehr sich verwirklichen.
Die Verlcgung des Krankcuhaufes in jene Ge-
gend vernichte ihn aber für alle Zukunft.
Redner könne nur von Herzen wünschen, daß
man jene Verlegung nicht schon nach wenigen
Decennien als einen schweren Mißgriff beklage.

Knies, Moll, Pagenstecher u. A. spre-
chen für den Antrag, den sie für nicht prä-
judicirlich erklären.

Abg. KrauSmann erwiedertc: Der Abg.
Beä habe die Erbauung eincs neuen Kranken-
hauseS mit der Zukunft HeidelbergS in Ver-
bindung gebracht; wenn eS Jemand gebe, dem
die Zukunft der Stadt Heidelberg am Herzen
liege, so wärc es gcwiß Redncr. Allein der
Abg. Bcck habe ganz irrige Bedenken. Ueber
die Zweckmäßigkcit der Lage könne man ver-
schiedener Ansicht sein, Sachverständige aber
seien darüber einig und darauf möge 1>er Hr
Abg. mehr Gewicht legen als auf Ansichtcn
Einzelner, dencn viclleicht daS Jnterefse maß-
gebend sei. Redner widerlegt dann die ver-
schiedenen Einwendungen Becks und spricht für
den CommissionSantrag.

Der Präsident deS Ministeriüms dcS Jnnern,
StaatSrath Dr. Lamcy, bemerkt: Die Regie-
rung ift bis zu einem gewifsen Grad Rechen-
schaft schuldig, daß sie diese Bauplätze bereitS
angekauft hat. Seit langer Zeit schon wird
ein academischeS Krankenhaus für Heidelberg
vcrlangt, weil daS jetzige sowohl durch seine
Lage wie seine Beschaffenheit selbst bcscheidenen
Anforderungen nicht mchr entspricht. Diese
Klagen kamen wieder und wieder zur Sprache,
besonderS aber in jüngster Zeit nach Neube-
setzung des Lehrstuhls der Chirurgie. Persön-
liche Einsichtnahme habe ihm dic Ueberzeugung
aufgedrängt, offcn und unverholen zu erklären,
daß die jctzige Anstalt kcineswegs mehr genüge.
Schon auf dem vorigen Landtag wurde die
Regierung der Unentschloffenheit und Saum-
seligkeit beschuldigt, daß sie nicht zu eincr Zeit,
wo die Bauplätze noch billig waren, einen sol-
chen acquirirt habe. DamalS habe er-. geant-
wortet, die Negierung könne eine solche Ver-
antwortlichkeit nur im Fall dringendster Noth
übernehmen. AlS aber diese Frage immer
mehr zu ihrer Lösung drängte, hat die Regie-
rung nachgcgeben und einen Kauf abgeschlossen
mit Vorbchalt der ständischen Genchmigung,
foweit dieS möglich war. Nach dem Urtheil
der Aerzte und Bewvhncr von Heidelberg ist
dcr erworbene Platz der einzige, der noch zu
dicsem Zweck ankaufbar und entsprechend war.
Wenn Ansichten vorherrschen, daß diescr Platz
nicht dcr rechte sei, so glaubc er, daß von
jedem andcrn eine ähnliche Ansicht- laut gewor-
den wäre. Diese Untersuchung ist zuvörderst
Sache der Mediciner.

Die Negierung wollte von den Mrkäufern
einen weitern Vertragstermin erlangen, allein
jene gingen nicht darauf ein. Bei diesem
Stande handelt es sich nach Antrag der Com-
mission nur darum, daß der Platz gckauft und
auS den 200.000 fi. auch noch ein Plan zum
Neubau geschaffen werde. Sollte dieser nicht
zu Stande kommen und etwa 10,000 fl. We-
nigererlöS auS den Liegenschaften zur Folge
haben, so ist dieses Opfer klein gegenüber dem
Vorwurf, wenn jetzt ein Ankauf unterlaffen
würde, und sich-später das Bedürjniß dennoch
einstcllte.

Dieser Neubau hat auch nicht die Hebung
der medicinischen Facultät zum ^unde, sondern
der Bestimmungsgrund ist nur, daß damit die
Universität so auSgestattet werde, um in diqser
Facultät ihren Schwestern -benbürtig zur Sejte
zu stehkn. Hierin sind uns schon kleine Län-
der vorangegangen. G

Der Fremdenverkehr leide darunter nicht, im
Gegentheil lieben eS die Fremden, sich da nie-
derzulassen, wo gcfeierte medicinische Nameu
sind; übrigenS stelle cr die solide Basis einer
Universität höher alS cinen schwankenden Frem-
denverkehr.

Der Antrag deS Abg. v. Roggervbach
wird von der Kammer angenommen.

Staatsralh Dr. Vogelmann legt den un-
term 31. Dec. v. I. zu Berlin abgeschlossenen
HandelSvertrag zwifchen dem Zollverein und
Jtalien vor. Die TagcSordnung führt zur
Berathung dcs vom Äbg. Kirsner erstatteten
BerichlS über dcn Gesctzcntwurf, den Bau einer
Eisenbahu von Rastatt nach GernSbach betr.

Der Gesctzenlwurf wurde einstimmig ange-
nommen, mit der Modisication, daß Ziffer 1
des Artikels 2 folgende Fassung erhält: „Die
Ertheilung der Concession erfolgt taxfrei; auch
hat der Unternehmer in allen den Bau und
Betricb der Bahn betreffenden Angelegenheiten
weder ^stempelpapier anzuwenden, uoch Spor-
teln zu entrichten." Es merden nvch dic einge-
kommenen Pclitionen verlesen. Schluß 1^/^ Uhr.

Aus der fünften öffentlichen Sitzung
der Ersten Knmmer.

Nach der in Nr. 66 uusereS Blattes wieder-
gegebenen Erklärung des Hrn. Staalsministers
der Justiz auf die Jnterpcllation des durch-
lauchtigsten Fürsten zu Löwenstein ergreift

Staatsrath'Dr. Lamey dasWort: Durch-
lauchtigste, hochgeehrteste Herren! So bescheiden
die Begründung gewesen ift, welche von Sr.
Durchlauchl dem Hrn. Fürsten zu Löwenstein
gegeben worden ist, und so sehr ich vielleicht
zu seinem Erstaunen erklären kann, daß ich
im Wesentlichen vamit einverstanden biu und
nur die zu starke Bczeichnuug Deffen^ waö
man kirchliche Ueberzeugung nennt, bestreite;
so schr auch darauS hervorgeht, daß Se. Dprchl.
Fürst zuLöwcnstein von einem Mißverständniß
Dessen, was ich in der Sitzung vom 9. Dec.
v- I- gesagt habe, besangen ist — ein Miß-
vcrständniß, hervorgerufen durch Ausführungen
meiner Worte von Seiten einer Menge Per-
sonen, die dadurch einen Drebstahl an dem
Ausdruck mciner Gefühle, an meiner innigsten
Persönlichkeit begangen haben, so bin ichGden-
noch außer L>tand, diese Jnterpellation, da sie
gegen mich gestellt ist, so leicht zu nchmen.
Sie ist eine Sonderbarkeit, die noch nicht vor-
gekömmen ist in cinem constitutionellen Staat,
und auch noch nicht bei unS. Allein warum
soll in unserm Landc keine Sonderbarkeit vor-
kommen? Die Sache ist jedoch auders. Wenn
ich die Geschichle dieser Jnterpellation betrachte,
so fühle ^ch mich durch meine'Ehrc, die Ehre
des Ländes und' des hohen Hauscs gcnöthigt,
cine Frage über den Sinn der Jnterpellation
zu richten. Die Sache liezt nicht so, daß dic
HH. Abgeordneten allein die Negicrung fragen
können, sondern ich glaube, auch die Regierung
kann das Necht in Anspruch nehmen, über den
Sinn der Jnterpellation zu fragen. Es kann
einer solchen Jnterpellation eine bloße Neügierde
zu Grunde liegen, um über irgend eine Sache
die Aufstellung einer Theorie zu erwarten;
diese Neugierde soll da Befriedigung finden,
wo sie sie finden kann; allein es kann auch
eine gewisse Tendeuz zu Grunde liegen, und
wenn dies aus der Bcgründung Sr. Durchl.
des Hrn. Fürsten zu Löwenstein nicht hervor-
geht, so geht eS doch aus der Gcschichte hervyr,
die diese Jnterpellation nach meiner Erfahrung
hat. Jch will nicht davon sprechen, daß die
ausgesprochenen Worte in der angedeuteten
Weise mißdeutet, gegen den klar vorliegendcn
Zusammenhang verdreht und mißbraucht wor-
den sind, sondern davon, daß in einem Blatt,
das ich hier habe, diese Jnterpellation in einer
etwas seltsamcn Weise unterm 25. Febr. ang?-
kündigt worden ist. Es ist dics der „Badische
Beobachter"; ich lese in diesem Blatt folgendeStelle:

Ist es wahr: „das wahre Gewissen des Lan-
des sei daS Gesetz; das sei das öffentliche Ge-
wiffen, und wer daneben und darüber hinaus
ein Privatgewiffen besitzen wolle, müsse eben
zahlen?" Jst dieser Satz an sich ein richtiger
Staatsgrundsatz? Jst dieser Satz im Einklange
mit der badischen Verfassung? War es passend
und wohlanständig, vom Ministertisch vor der
Ersten Kammer unter deu jetzigen Verhältniffen

einen solchcu Satz als Rcgicru'.lgSbasiS i.-. e'.nc.'
Rcligionsfrage auSzusprechen? Zst dieser AuS-
spruch zu entschuldigen, wenn man bedenkt, daß
die -L-itzungen dcS badischen ParlamentS bei
Tag und mcist sogar vor Tische gehalten wer-
den? Kann ein Staatsministerium eine solche
Aeußerung ignoriren, ohne dem Satz zu ver-
fallcn, daß als beistimmend erachtet wird, wer
in einem Fall schweigt, in welchem er zu reden
Gelcgenhe.it und Pflicht hat? Mußte daS Staats-
ministerium Hrn. StaaLSrath Lamey nicht zum
Widerruf odcr Anstritt bestimmen, andcrnfallS
seine Entlassung nehmen?"

Durchlauchtigste, hochgechrteste Herren! Jch
werdc die Frage nichr erörtern müssen, ob Das,
was ich eben vcrlesen habe, mit dem öffentlichcn
Gewissen übercinstimmt, oder ob Dcrjenige, der
eS geschneben hat, Anspruch auf ein Privat-
gewissen hat; allein die Frage ist zu erörtern,
ob zwischcn dcr bizarcen Seltsamkeit der Jn«
terpellation und den Einzelheitcn dieses Arti-
kelS nichk ein Zusammenhang besteht und eine
Bezichung zwischen Beiden gcfunden werden
kann. Zch habe hier das Protokoll der Sitzung
vom 9. Decembcr 1865 liegcn; alleiu es würde
zu weit führen, wenn ich cs vorlcsen wollte,
und zndem waren, wenn ich nicht irre, alle
Mitglieder des hohcn Hauses anwesend, mit
Ausnahme dcs Hrn. Jntcrpellanteu. Es war
damals davon die Nede, daß man mit dcn
Menschen, wenn sie eine Staatspflicht nicht cr-
süllcn wollen, Nachsicht haben solle. Jch habe
einige Beispiele angcführt von Steuer- und
Zollgewissen und daran die Bemerkung geknüpft,
weil doch vom Gcwissen die Nede war, daß
das Gesetz das öffentliche Gewissen wäre. Jch
habe diesen Satz aber nicht als bcsondern
Staatsgrundsatz aufgestellt, sondern eS war ein
vorübergehender wahrer Gedanke, ein bon mot,
deu mir, wie ich glaube und fest überzcugt bin,
ein guter Gcist eingegcbcn hat.

Nun steht abcr in der Jnterpellation Sr.
Durchl. deS Hrn Fürsten zu Löwenstein, daß
ich diesen Satz alS allgemeinen Staatsgrund-
satz aufgcstcllt habe, und in dem citirten Ar-
tikel des „Bad. BcobachterS" gleichfallS. Es ist
ferncr in dem „Beobachter" gesagt, daß das
Staatsmittisterium sich mit diesem wichtigen
Ausspruch bcschäftigcn solle, wie wenn wir im
Staatsministerium nichts WichtigercS zu thun
hätten, als uns mit der Neproduction der Dis-
cussionen der beiden HLuser zu beschäftigen,
und auch hier könnte mau eine Jnterpellation
stellen, warum cs sich nicht damit boschäftigt
hat. Da nun die übrigen Sätze sehr klar sind,
der Geist dcr Jnterpcüation aber nicht, im
Gegentheil in dieser Jnterpellation eine Anklage
gcgen meine Aeußerung cnthalten ist, so kann
ich auch die Erkläruug fordern, und zwar ganz
unzweideutig, ob ich bei dieser Gelegenheit et-
was gesagt habe, was dcr Würde des hohen
Häuses oder der Ehre eineS einzelnen Mitglie-
deS zu nahe tritt. Da nur unter diescr Bedin-
gung meines Dafürhaltens die ganze Anfrage
einen Sinn hat, so werde ich bercchtigt sein,
mir eine Antwort darauf von Sr. Durchl. zu
erbitten, in welchcm Sinnc diese Jnterpcllation
gestellt wurde.

Fürst zu Lö wenstcin: .Seine Anfrage gehe
dahin, ob das Ministerium auf der Basis des
christlichen Staates, der das göttlichc Gksetz
über sich anerkennt, oder auf dcm Stand-
punkt des Hrn. StaatSraths Lamey stehe, wel-
cher von Christus und Gotl nichts wissen will.

(Fortsetzung folgt.)

-j-j- Karlsruhe, 19. März. Wie wir auS
unterrichteter Quelle vernehmen, soll sich nun-
mehr die erzbischöfliche Curie nicht abgeneigt
zeigen, ihren Widerstand gegcn das Schulgesetz
aufzugeben und zugleich die Geistlichkeit anzu-
weisen, in den Ortsschulrgth einzutreten. Es
ist jedenfalls noch die nähere Bestätigung die-
ser Nachrichtabzuwarten, doch soll, wie wir gleich-
zeitig weiter hören, noch vor Ostern den Stände-
kammern darüber nähereMittheilung gemacht wer-
den. Können wir auch nur wünschen, daß der
jahrelange Kampf zwischen Staat und Kirche zu
irgcnd cinem AuStrag gebracht wird, so ver-
hehlen wir uns nicht, daß ein wirklicher Friede
seine großen Schwierigkeiten hat, da wir über-
zeugt sind, daß ein solcher nicht auf Kosten
etwaiger prinzipieller Zugeständniffc von Seiten
der Regierung geschlossen werden kann.
 
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