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Auge, Oliver; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter: der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit — Mittelalter-Forschungen, Band 28: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34741#0198

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11.3 Mobilisierung und Zentralisierung finanzieller Ressourcen um 1500

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mecklenburgische Hofordnung dar."' Sie gibt uns ein anschauliches Bild von den Zu-
ständen bei Hofe."' So wurde darin für Balthasar und Heinrich ein Betrag von 400 Rhein.
Gulden jährlich zu h'glic/ze'r noMor/Jd und /(urfzweyä'u festgesetzt/' Im Vergleich dazu
hatte der zehn Jahre zurückliegende Hausvertrag von 1494 sowohl Magnus als auch sei-
nem mitregierenden Bruder Balthasar aus der Kasse des Schweriner Schloßschreibers
übrigens nur ein »Taschengeld« von vierteljährlich je 50 Rhein. Gulden zugebilligt.
Heinrichs Bruder Albrecht drängte späterhin auf eine Landesteilung inklusive selbstän-
diger Hofhaltung, nachdem der Versuch einer gemeinsamen Hofordnung 1519 geschei-
tert war, da sich beide Fürsten nicht auf einen Vertragsentwurf hatten einigen können/"
In der Folgezeit baute sich Albrecht einen eigenen Hofstaat auf, dem er bereits 1524, ein
Jahr nach der sog. Union der Landstände, eine eigene Ordnung gab."*
Ähnliche Auseinandersetzungen gab es zeitgleich in Pommern noch nicht, da Bo-
gislaw X. nach wie vor allein regierte. Sie sollten aber unter seinen Söhnen Georg und
Barnim stattfinden. Über die bescheidenen Verhältnisse von Bogislaws Hofhaltung, zu-
mindest zu Beginn seiner Regierung, informieren uns der schon zitierte Kantzow"" und
eine Hofordnung von 148Z die allerdings nur einige Anordnungen für die Jagd, die
Knechte und Pferde der Hofleute, Keller, Küche, Schneiderei, Harnischkammer sowie
eine Aufzählung der Dienerschaft der Herzogin bietet/" Spätestens seit Bogislaws zwei-
ter Vermählung mit der polnischen Königstochter Anna im Jahre 1491 scheint freilich
ein spürbarer Wandel einhergegangen zu sein, was die Ausstattung und den Aufwand
des pommerschen Herzogshofes betrifft.^
Sparen konnten die Fürsten natürlich auch, wenn sie auf teure Kriege verzichte-
ten/" Die immer stärkere Verrechtlichung im Konfliktaustrag, die in der zweiten Hälfte
des 15. Jahrhunderts spürbar um sich griff, kam einem solchen Verzicht entgegen. Mag-
nus II. wie Bogislaw X. gingen diesen Weg konsequent, indem sie sich mit fortlaufender

tere beide noch nicht volljährig - auf eine gemeinsame Regierung geeinigt: SACHSSE 1900,
S. 191ff., Nr. 85.
80 Es existierte wohl bereits eine Hofordnung von 1493, auf die im Hausvertrag vom 1. Januar 1494
(LAS, Bestand 1.1-14 Hausverträge, Nr. 149) direkt Bezug genommen wird, doch ist diese an-
scheinend nicht mehr erhalten. Dazu SANDER-BERKE 1997) S. 64. - Zur Rolle von Hofordnungen
für die spätmittelalterliche Hofwirtschaft vgl. auch OHLENSCHLÄGER 2007 (am Beispiel der
brandenburgischen Hofordnung von 1470), z.B. S. 15: »Erst durch geordnete Arbeitsabläufe und
regelmäßige Abrechnungen - also >ordentliches< Wirtschaften - erhielt man die Übersicht, wel-
che weitere Planungen überhaupt erst ermöglichte.«
81 Siehe auch die Auflistung bei BoLL 1995, S. 318f.
82 SANDER-BERKE 1997) S. 89.
83 BEHNCKE 1927) S. 86.
84 Ediert bei KERN I, S. 185-192. Diese Ordnung umfaßte bis auf die Arbeit der Kanzlei, die nach
dem Neubrandenburger Hausvertrag von 1520 gemeinschaftlich zu führen war, alle Bereiche
des höfischen Alltagslebens von der Organisation des Marstalls bis hin zu den laufenden Boten.
Vgl. auch SANDER-BERKE 1997) S. 68.
85 Siehe nochmals die Ausführungen in Abschnitt 11.2.
86 KLEMPiN 1859, S. 489ff. - HASENRITTER 1937) S. 149.
87 Siehe dazu die Bemerkungen in Abschnitt 1.3.5.4.1. - Doch zu offenkundigen Verschwendungen
kam es, wie Franz H. Viergutz meint, auch in späterer Zeit am pommerschen Hof nicht, was
immer nun auch für den Verfasser »offenkundige Verschwendungen« gewesen sein mögen:
ViERGUTz 1937) S. 52.
88 Die Quellen sind reich an Nachrichten, wie teuer den Fürsten die zahlreichen Kriege immer
wieder kamen. So berichtet etwa Kantzow 1929, S. 216 davon, wie kostspielig Jaromars II. von
Rügen Feldzug von 1259 gegen den dänischen König Christof I. war: [...] ln der reise dede Ire grofe
MHlrosfen.
 
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