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Auge, Oliver; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter: der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit — Mittelalter-Forschungen, Band 28: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34741#0263

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248

III. Fürst, Familie und Dynastie

falls die Fürstensöhne für ihre Bräute Mitgiften in ganz anderen Dimensionen erhielten.
So gesehen sorgte das qualitativ hochwertigere Konnubium wiederum für Spielräume
auf der wirtschaftlichen Ebene. Erinnert sei nur daran, daß etwa Heinrich V. Heiratsgel-
der aus seinen ersten beiden Ehen in einer Höhe von insgesamt 22.250 Gulden zur Stabi-
lisierung des Staatshaushalts und zur Finanzierung von Reisen seines jüngeren Bruders
Albrecht heranziehen konnte'^ - von den politischen und imagemäßigen Auswirkun-
gen dieser »neuen« Ehen, gerade im Falle der Heiraten mit kurfürstlichen Dynastien,
ganz zu schweigen. Sie waren damit auch Ausdruck eines sich damals verfestigenden
fürstlichen Rangbewußtseins, von welchem im fünften Kapitel ausführlich zu reden
sein wird.

111.3.3 Heiratspolitik: Frieden, Bündnis, Erbschaft
[...] aönec/zü'ye?; yoü ZM czvzz, zuzc/z ztz A'sü'üzyyzuzy zzzzzt zuenuzy, &'& zzzzzt /rzzzzü
sc/za/1, /ryd zzzzzt cz'?zz'y/(ayl [...]- so faßten Kurfürst Joachim I. von Brandenburg und sein
Bruder Markgraf Albrecht am 10. Juni 1505 ihre Motive zusammen, die sie zur Verlo-
bung ihrer Schwester Ursula mit Herzog Heinrich V. von Mecklenburg veranlaßt hat-
ten.'^ In der Formulierung greifen wir den zu Eingang dieses Kapitels kurz angespro-
chenen Konnex zwischen den Quellenbegriffen »Verwandtschaft« und »Freundschaft«.
Freundschaft, die auf innerer Übereinstimmung und auf wechselseitiger Geneigtheit
beruht, konstituiert als solche Solidarität, wechselseitige Hilfe und Unterstützung. Ver-
wandtschaft, im Sinne einer Kumulation von Sozialbindungen, konnte natürlich dazu
dienen, eine solche Freundschaft herzustellen bzw. sie zu vertiefen, indem sie durch ei-
nen Willensakt, etwa in Form einer Ehevereinbarung, hergestellt wurde. Hierin fassen
wir den allgemeinen Hintergrund für so manche dynastische Eheverbindung des Mit-
telalters. Konkret sichtbar wurde er vor allem dann, wenn es darum ging, Bündnisse
oder Friedensschlüsse mit der Vereinbarung von Ehen zu besiegeln.
Bei dem Frieden, der zwischen dem schwedischen König und seinen Brüdern 1310
geschlossen und von Heinrich II. von Mecklenburg garantiert wurde'"', vermittelte letz-
terer zur Aussöhnung zwischen Schweden und Dänemark auch ein Eheprojekt zwi-
schen dem schwedischen Herzog Erich und der Tochter Nikolaus' von Werle, Sophia,
deren Mutter eine Schwester des dänischen Königs gewesen war. Allerdings schlug das
Projekt unter dem Vorwand eines fehlenden Dispenses fehl'"', wofür der Brautvater
dann auf Heinrichs erneute Vermittlung vom ehemaligen Bräutigam außer einer Ehren-
erklärung eine Summe von 2.000 Köln. Mark sowie das Versprechen eines dreimonati-
gen Dienstes mit 100 Mann erhielt. Um den Streit über den Besitz von Stavenhagen bei-
zulegen, wurde 1317 eine Vermählung zwischen Johann III. von Werle-Goldberg und
Mechthild von Pommern vereinbart.'^ Den Konflikt um die Lehnshoheit über das Land
Rostock, welche der dänische König durch die von Kaiser Karl IV. im Jahre 1348 vorge-

284 Siehe dazu Abschnitt 111.1.2.
285 CDB 111.3, Nr. 140.
286 Heinrich erhielt dafür eine jährliche Rente von 1.000 Mark. Siehe RuDLOFF 1785, S. 204. Auch
zum Folgenden.
287 Ganz offensichtlich lag dem Bräutigam mehr an einer Verbindung mit Norwegen, zu der es
durch seinen Eheschluß mit der norwegischen Prinzessin Ingeborg auch kam.
288 RuDLorr 1785, S. 232.
 
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