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Auge, Oliver; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter: der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit — Mittelalter-Forschungen, Band 28: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34741#0208

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11.3 Mobilisierung und Zentralisierung finanzieller Ressourcen um 1500

193

Tuchstoffe.'"" Desweiteren suchte er den Warenaustausch und die Wirtschaftsentwick-
lung durch Handelssperren, Ausfuhrverbote oder Monopole zu steuern und plante zur
Verbesserung der Transportwege eine Kanalverbindung zwischen Ostsee, Elbe und
Schweriner See - eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im klas-
sischen Sinne."" Tatsächlich lassen sich in dieser Politik bereits Elemente des frühneu-
zeitlichen Merkantilismus erkennen, bei dem es darum ging, die wirtschaftliche Macht
des Staates zu stärken und im Interesse des Fürsten wie des Staates möglichst viel Geld
im Land zu halten oder ins Land hineinzuholen!""

11.3.7 Fiskalistische Münz- und Währungspolitik
Zu den Maßnahmen gehörte zu guter Letzt auch eine gezielte fürstliche Münz- und
Währungspolitik, welche sich auf die Prägung sowohl von Gold- als auch von Silber-
münzen bezog. Während freilich bei ersterer ideell-repräsentative Motive eindeutig
überwogen, bestimmten letztere rational-wirtschaftliche Ziele. Magnus und Balthasar
von Mecklenburg erlangten von König Maximilian am 29. August 1495 auf dem Worm-
ser Reichstag das Privileg, goldene Münzen bzw. Gulden mit 18,5 Karat unter ihrem Ti-
tel und Wappen schlagen zu lassen.""" Knapp drei Jahre später zog ihr pommerscher
Nachbar Bogislaw X. nach, indem er bei seinem Aufenthalt am Innsbrucker Hof neben
anderen Privilegien am 4. März 1498 auch das Recht erwirkte, Gulden prägen zu dür-
fend Die Erlaubnis zur Guldenprägung stellte ihn zumindest partiell den Kurfürsten
gleich - ein ähnliches Privileg hatten etwa 1415 die Kurfürsten von Sachsen von Kaiser
Sigismund erhalten""*" - und besserte auf ihre Weise sein Ansehen und seine von Bran-
denburg angefeindete Stellung als Reichsfürst auf. Nicht von ungefähr protestierten die
Brandenburger denn auch beim König dagegen, worauf Bogislaw versprechen mußte,
daß Brandenburgs Rechte dadurch nicht berührt würden.'"" Der materielle Gewinn, den
Bogislaw mit der Guldenprägung erzielte, war mit einem Schlagsatz von 0,25 und dann
0,938 Gulden im Vergleich zur Prägung von Silbermünzen mit einem Schlagsatz von
2,5 Gulden nur gering, zumal sein Land über keine eigenen Goldvorkommen verfügte,
die das Rohmaterial für die Münzen geliefert hätten.""" Die ersten Gulden kamen im

164 Ebda., Nr. 20270 (3. August 1488), 22377 (27. September 1494), 22523 (25. Januar 1495).
165 Zum Thema allgemein HESSE 2007.
166 Siehe dazu DiRLMEiER 2002.
167 LAS, 1.1-2 Urkunden, Kaiserliche Privilegien, Nr. 2. - KuNZEL 1994, S. 16.
168 LAG, Rep. 2 Ducalia, Nr. 410; DÄHNERTI, S. 8ff., Nr. 5. - KONOW 2003a. Auf der einen ihrer Seiten
sollte die von der Sonne umgebene Mutter Gottes erscheinen, auf der anderen Bogislaws und
seines Fürstentums Wappen und CU;'nod. Vgl. dazu DANNENBERG 1893, S. 140 u. Tf. XV. Die be-
treffende Urkunde nennt Gründe, die zur Privilegienerteilung geführt hatten: Das Recht sei
Herzog Bogislaw auf seine Bitte hin in Anbetracht seiner männlichen und ritterlichen Taten be-
sonders auf der Fahrt ins Hl. Land und wegen der getreuen und unverdrossenen Dienste seiner
Vorfahren gegenüber den Vorgängern des Königs nach Beratung der anwesenden Kurfürsten,
Fürsten, Grafen, Freien, Herrn, Ritter und Knechte verliehen worden.
169 Kaiser Friedrich III. bestätigte dieses 1454: RKFrlll XI, Nr. 292.
170 KoNOw 2003a, S. 61; WEHRMANN 1901a, S. 24.
171 Zahlen bei KoNOw 2003a, S. 61 nach HiLDiscH 1980, S. 6. Ob Kantzows Anekdote tatsächlich
stimmt, daß Bogislaw die Prägung von Gulden mit den 12.000 Gulden finanzierte, die er 1499
von Kaufleuten aus Livland, Preußen und Danzig beschlagnahmt haben soll, welche Goldze-
hen, Silberkuchen und flämische Tuche im Wert ebendieser Größenordnung unverzollt durch
Pommern geschmuggelt hatten und verraten worden waren, sei dahingestellt. Dazu Pomerania,
S. 82f. - DANNENBERG 1893, S. 140.
 
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