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Auge, Oliver; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter: der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit — Mittelalter-Forschungen, Band 28: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34741#0286

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IV.3 Direkter Kontakt zum Reichsoberhaupt: Vor- und Nachteile

271

Wittelsbachern, auf deren Seite nun der dänische König Waldemar IV. Atterdag in den
Krieg eintrat, kulminierte im Sieg der Mecklenburger, für die es sowohl um die Absi-
cherung ihrer herzoglichen Stellung als auch um die Reichsunmittelbarkeit des Stargar-
der Lehens ging, bei Oderberg Ende August 13497* Der Sieg ebnete den Weg zum Ver-
trag von Friedland vom 23. Juni 1350, demzufolge die Wittelsbacher endgültig auf alle
lehnsrechtlichen Ansprüche bezüglich Stargards verzichteten, wofür ihnen die Meck-
lenburger Hilfe gegen die askanische Partei zu sagten V Karl IV. verlieh den Herzogen
dann 1373 ein neues Fürstendiplom, in welchem er die Erhebung von 1348 bestätigte
und erneuerte.^ Dies zusammen mit der kaiserlichen Versicherung, die mecklenburgi-
schen Ansprüche auf den dänischen Thron zu unterstützen, erklärt sich über die Inbe-
sitznahme der Mark Brandenburg durch die Luxemburger, welche sie damals gegen
den Willen der Wittelsbacher durchsetzten.^ Erneut also profitierten die Mecklenbur-
ger von dem luxemburg-wittelsbachischen Kampf um Schlüsselpositionen im Reich.

IV.3 Direkter Kontakt zum Reichsoberhaupt: Vor- und Nachteile

Die moderne Geschichtsforschung begreift Verfassungsgeschichte zurecht als einen Teil
der Kulturgeschichte und operiert folglich mit deren Instrumentarien und Ansätzen,
um sich den historischen Wandel und die Funktionsweisen der ersteren zu erschlie-
ßend Auch für unsere Frage nach verfassungsrechtlich begründeten Handlungsspiel-
räumen ist diese Vorgehensweise legitim und hilfreich zugleich, wie das Folgende zei-
gen wird.
Bei der Suche nach Handlungsspielräumen konnten sich für die Fürsten des südli-
chen Ostseeraums, wie selbstredend für die anderer Räume, Kontakte und Beziehungen
zum König als Lehnsherrn, die sich etwa bei der Belehnung oder auf Reisen ergaben**",
positiv auswirken, indem man gegebenenfalls die königliche Autorität für seine Sache
gewann. Diese Unterstützung mußte nicht unbedingt den Erfolg sichern - hier waren

91 ScHULTZE 1989, II, S. 96 nach Detmar-Chronik, S. 518f.
92 MUB X, Nr. 7086 (u. 7087) = CDB 11.2, Nr. 939. - ScHULTZE 1989, II, S. 103. - Die Ehe, die zwischen
Albrechts II. Tochter Ingeburg und Markgraf Ludwigs Bruder Otto verabredet und schließlich
1360 zwischen Ingeburg und dem inzwischen verwitweten Markgrafen Ludwig geschlossen
wurde, sollte dieses beiderseitige Einvernehmen besiegeln: Dazu MUB XIV, Nr. 8368. - HuscH-
NER 1995, S. 335. - Bei der lehnrechtlichen Lösung Stargards von Brandenburg sollte es fortan
bleiben, wiewohl sich Karls IV. Sohn Wenzel 1373 bemühte, wiederum brandenburgische
Lehnsbeziehungen zu Mecklenburg über die Vergabe der Prignitz herzustellen: MUB XVIII,
Nr. 10451 = RI VIII, Nr. 5209c; Zustimmung Karls IV. in: MUB XVIII, Nr. 10453 = MGH eConst 2,
Nr. 730607a.
93 MUB XVIII, Nr. 10461 = MGH eConst 2, Nr. 730622a; RI VIII, Nr. 5215. - Karl verwies dabei insbe-
sondere auf den cnr?MÜ'Uü's nJfecfM(s), dicfos pn'nc;'pes no&;'s ydempnüns snngM;'n;'s et ?MfMm con-
Siehe dazu und zur Bewertung dieser Aussage I.3.4.I. - Im Jahr darauf wiederholte Karl
die Bestätigung nochmals: MUB XVIII, NR. 10552 = MGH eConst 2, Nr. 740428a; RI VIII,
Nr. 5346f.
94 Siehe dazu HoHENSEE 1997.
95 Siehe etwa STOLLBERG-RiLiNGER 2004,2000,1994.
96 Zu den stets auch politischen und diplomatischen Funktionen von Fürstenreisen überhaupt
SriESS 2005a, S. 47.
 
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