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Auge, Oliver; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter: der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit — Mittelalter-Forschungen, Band 28: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34741#0200

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11.3 Mobilisierung und Zentralisierung finanzieller Ressourcen um 1500

185

rung, den auf dem Reichstag von Augsburg beschlossenen Reichsanschlag an ihn zu
zahlen/"

11.3.3. Die Erhebung von Zöllen und der städtische Widerstand
Versuche, die fürstlichen Einnahmen in einem größeren und nachhaltigeren Umfang,
als gerade dargestellt, zu steigern, gab es schon in der Zeit vor Magnus oder Bogislaw,
etwa - und dies widerspricht eindeutig der gängigen Darstellung, er sei nur ein finanz-
politischer Marodeur gewesen - unter Heinrich IV. von Mecklenburg-Schwerin.^ Ge-
meinsam mit seinen Söhnen bemühte er sich nämlich, die herzogliche Kasse durch die
Einführung neuer Zölle zu füllen, doch scheiterte er damit gründlich am Widerstand
der Städte, trotz kaiserlicher Privilegien und der Unterstützung durch den dänischen
König sowie den brandenburgischen Kurfürsten. Zum genauen Hergang: Beim Besuch
des Regensburger Reichstages im Sommer 1471 erlaubte der Kaiser Herzog Heinrich IV.
die Errichtung neuer Zölle in Ribnitz und Grevesmühlen..Um den Kaiser weiter auf
seiner Seite zu halten, verpflichtete sich Heinrich am 3. Mai 1472 sogar, die Hälfte der
Erträge aus diesen neuen Zöllen an ihn abzuführen."" Dieser vielleicht auch im Zusam-
menhang mit dem Erhalt eines weiteren Zollprivilegs"' vollzogene Schritt war offen-
sichtlich wegen des sich formierenden Widerstands der Hansestädte nötig geworden.""
Tatsächlich erlangte Lübeck am 14. Mai 1473 die kaiserliche Befreiung von den neuen
Zöllen."^ Tags darauf unterrichtete der Kaiser den Herzog selbst davon und befahl bei
einer Strafe von 50 Mark Gold und des gänzlichen Verlusts beider Zölle, die Lübecker in
ihrer Freiheit nicht zu behindern."" Heinrich IV. reagierte prompt und beauftragte am
12. März 1471 den Rostocker Archidiakon Heinrich Bentzen und den Schweriner Kano-
niker Thomas Rode damit, am Kaiserhof gegen diese Zollbefreiung vorzugehen. Rode
legte darauf beim Kaiser und dem Reichskammergericht Berufung ein."" Gleichfalls bat
Herzog Heinrich den dänischen König und seinen brandenburgischen Schwager Al-

98 Findig reagierte Maximilian auch diesmal: Wenn der Augsburger Reichsanschlag 5.000 Rhein.
Gulden ausmache, lasse er ihnen 2.500 Gulden davon nach. Doch habe er ermittelt, daß der An-
schlag nur 4.440 Gulden betrage, weswegen er ihnen nicht 2.500, sondern nur 2.000 Gulden er-
lassen könne: HHStA Wien, Max. 18/1, fol. 77f. Im gleichen Jahr einigte sich Heinrich bei einem
Zusammentreffen mit dem Kaiser dahingehend, daß der Herzog bis zum 24. Juni 2.400 Rhein.
Gulden von besagtem Reichsanschlag in Augsburg hinterlege. Da dies bis zum August noch
nicht erfolgt war, mahnte Maximilian am 20. des Monats die unverzügliche Zahlung der Summe
mit ausdrücklicher Betonung seines Befremdens (er hatte bereits einige Reisige darauf verwie-
sen) an: Ebda., Max 19a/2, fol. 103.
99 Siehe zum Folgenden ausführlich EiBL 2006, S. 40-45; kurzgefaßt AuGE 2004, S. 23. Hier auch die
entsprechenden Belege. Desweiteren RuDLOFF 1786, S. 804ff.
100 Das Privileg selbst ist nicht erhalten, doch findet sich ein Hinweis darauf im Taxregister der rö-
mischen Kanzlei unter dem 26. August 1471: Taxregister, Nr. 873. Auch in einer Urkunde König
Christians IV. von Dänemark wird darauf Bezug genommen: LAS, Bestand 1.1-12 Lübeck,
Nr. 30. - Das Privileg wurde beim Rat in Nürnberg hinterlegt und gegen Bezahlung einer
Kanzleigebühr von 300 Rhein. Gulden ausgelöst: HEiNiG 1997 U S. 1315.
101 StA Nürnberg, Siebenfarbiges Alphabet, Urkunden, Nr. 3433.
102 Dies mutmaßt EiBL 2006, S. 4L
103 Lübeck hatte nämlich Gesandte zum Kaiser geschickt, die bei ihm Protest eingelegt und sich auf
die alte Zollfreiheit in Mecklenburg und der Herrschaft Rostock berufen hatten. Vgl. zu den da-
maligen Vorgängen auch FouQUET 2006, S. 290.
104 HUB X, Nr. 212; RKFrlll XX, Nr. 206.
105 HUB X, Nr. 214; RKFrlll XX, Nr. 207. Siehe auch Taxregister, Nr. 2917.
106 LAS, Bestand 1.1-12 Lübeck, Nr. 27f.
 
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