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II. Die fürstlichen Finanzen
brecht Achilles, sich für ihn beim Kaiser zu verwenden!" Tatsächlich vermeldete der
Dänenkönig, den Hansestädten naturgemäß eher Feind als Freund, am 23. August 1474
triumphierend, daß auf seine Fürbitte hin und unter Beteiligung des Markgrafen eine
Beibehaltung der ursprünglichen kaiserlichen Zollbewilligung unter Abführung des
vierten Teils an die kaiserliche Kammer erreicht worden sei!" Im Gegenzug erwirkte
aber Lübeck ein weiteres Mandat, in welchem klar gestellt wurde, daß die Zölle von
Ribnitz und Grevesmühlen nicht für die Lübecker Bürger zu gelten hätten!" Während
nun Heinrich auf die Gültigkeit seines kaiserlichen Privilegs pochte, beharrte Lübeck
darauf, daß der Zoll mit den hansischen Privilegien, die eine Zollfreiheit in ganz Meck-
lenburg zusicherten, unvereinbar sei.""
Zur selben Zeit plante Heinrich mit seinen Söhnen auch, gegen die Kaufleute von
Wismar und Rostock vorzugehen, die den neuen Zöllen dadurch zu entgehen versuch-
ten, daß sie statt des Landweges aufs Wasser auswichen. Magnus wandte sich daher an
den Kaiser und erlangte von diesem im April 1475 für sich, seinen Vater und seine Brü-
der ein Privileg über die Erhebung von Wasserzöllen zwischen Rostock und Warne-
münde sowie zwischen Wismar und der Insel Poel in einer Höhe, wie sie den Landzöl-
len entsprach!" Dagegen verbündeten sich nun Rostock und Wismar und beschlossen,
bei hälftiger Übernahme der Prozeßkosten vor dem Kaiser dagegen zu protestieren."'
Im April 1476 verzichteten die Herzoge allerdings schon wieder auf die Erhebung der
Wasserzölle, ohne daß wir wissen, ob die Städte überhaupt den Kaiser angerufen hat-
ten."^ Allerdings haben wir Kenntnis davon, daß sie 200 Rhein. Gulden an Magnus ge-
zahlt hatten, damit er sich bei seinem Vater für die Abstellung der Zölle verwende!" Die
Herzoge verwiesen in ihrer Verzichtsurkunde darauf, daß das kaiserliche Privileg ge-
gen die Zollfreiheit der Städte verstoßen habe, und sicherten den Städten zu, sie vor et-
waigen Ansprüchen des Kaisers in bezug auf die Zölle zu beschützen. Zu guter Letzt
lieferten sie den Städten das kaiserliche Zollprivileg aus - nach Elfie-Marita Eibl deutli-
ches Zeichen für die »vollständige Niederlage der Herzoge« in diesem Streit!" Ähnlich
konnten die Lübecker am 4. Mai 1478 triumphieren, als ihnen Heinrichs nunmehr allein
regierende Söhne die Befreiung von den Zöllen in Grevesmühlen und Ribnitz gewähr-
ten und ihnen auch für die Zukunft versprachen, keine neuen Zölle zu erheben!" Offen-
107 Schreiben Heinrichs vermutlich an König Christian, worin auch von einer Bitte an Albrecht
Achilles die Rede ist: PRiEBATSCH 1894,1, Nr. 788.
108 LAS, Bestand 1.1-12 Lübeck, Nr. 30. - 1479 beklagte sich der Kaiser, er habe diesen versproche-
nen Anteil am Zoll nie von mecklenburgischer Seite erhalten (PRiEBATSCH 1897 H Nr. 537). Das
präzise Erinnerungsvermögen des Kaisers erstaunt um so mehr, als sich die kaiserliche Kanzlei
1471/74 nicht so recht der genauen Bestimmungen entsinnen konnte/wollte. So ist in dem Be-
freiungsmandat zugunsten Lübecks die Rede von den Zöllen, welche Heinrich non Mus o?s ro??n-
scirew Weiser MM/zen'ciün Mwd ZM ?M&eH eüongt so? (!) ?M&eH. Auch an die Vereinbarung, daß dem Kai-
ser die Hälfte der Zolleinnahmen zugeführt werden sollten, scheint man sich damals nicht
erinnert zu haben.
109 Die Lübecker unterrichteten Heinrich davon am 12. November 1474: StadtA Lübeck, Mecklen-
burgica, Nr. 381.
110 LAS, Bestand 1.1-12 Lübeck, Nr. 33 (21. Januar 1477) u. 32 (10. September 1476).
111 RKFrlll XX, Nr. 236.
112 EiBL 2006, S. 44 mit Nennung des Belegs. Ihre Appellation sollte außerdem den Herzogen von
Mecklenburg und an den Kirchtüren von Schwerin und Mecklenburgs bekannt gemacht wer-
den.
113 LAS, Bestand 11.11, Nr. 16356-16361.
114 LAS, Bestand 11.11, Nr. 16355.
115 EiBL 2006, S. 45.
116 StadtA Lübeck, Mecklenburgica, Nr. 382f.; LAS, Bestand 1.1-12 Lübeck, Nr. 34.
II. Die fürstlichen Finanzen
brecht Achilles, sich für ihn beim Kaiser zu verwenden!" Tatsächlich vermeldete der
Dänenkönig, den Hansestädten naturgemäß eher Feind als Freund, am 23. August 1474
triumphierend, daß auf seine Fürbitte hin und unter Beteiligung des Markgrafen eine
Beibehaltung der ursprünglichen kaiserlichen Zollbewilligung unter Abführung des
vierten Teils an die kaiserliche Kammer erreicht worden sei!" Im Gegenzug erwirkte
aber Lübeck ein weiteres Mandat, in welchem klar gestellt wurde, daß die Zölle von
Ribnitz und Grevesmühlen nicht für die Lübecker Bürger zu gelten hätten!" Während
nun Heinrich auf die Gültigkeit seines kaiserlichen Privilegs pochte, beharrte Lübeck
darauf, daß der Zoll mit den hansischen Privilegien, die eine Zollfreiheit in ganz Meck-
lenburg zusicherten, unvereinbar sei.""
Zur selben Zeit plante Heinrich mit seinen Söhnen auch, gegen die Kaufleute von
Wismar und Rostock vorzugehen, die den neuen Zöllen dadurch zu entgehen versuch-
ten, daß sie statt des Landweges aufs Wasser auswichen. Magnus wandte sich daher an
den Kaiser und erlangte von diesem im April 1475 für sich, seinen Vater und seine Brü-
der ein Privileg über die Erhebung von Wasserzöllen zwischen Rostock und Warne-
münde sowie zwischen Wismar und der Insel Poel in einer Höhe, wie sie den Landzöl-
len entsprach!" Dagegen verbündeten sich nun Rostock und Wismar und beschlossen,
bei hälftiger Übernahme der Prozeßkosten vor dem Kaiser dagegen zu protestieren."'
Im April 1476 verzichteten die Herzoge allerdings schon wieder auf die Erhebung der
Wasserzölle, ohne daß wir wissen, ob die Städte überhaupt den Kaiser angerufen hat-
ten."^ Allerdings haben wir Kenntnis davon, daß sie 200 Rhein. Gulden an Magnus ge-
zahlt hatten, damit er sich bei seinem Vater für die Abstellung der Zölle verwende!" Die
Herzoge verwiesen in ihrer Verzichtsurkunde darauf, daß das kaiserliche Privileg ge-
gen die Zollfreiheit der Städte verstoßen habe, und sicherten den Städten zu, sie vor et-
waigen Ansprüchen des Kaisers in bezug auf die Zölle zu beschützen. Zu guter Letzt
lieferten sie den Städten das kaiserliche Zollprivileg aus - nach Elfie-Marita Eibl deutli-
ches Zeichen für die »vollständige Niederlage der Herzoge« in diesem Streit!" Ähnlich
konnten die Lübecker am 4. Mai 1478 triumphieren, als ihnen Heinrichs nunmehr allein
regierende Söhne die Befreiung von den Zöllen in Grevesmühlen und Ribnitz gewähr-
ten und ihnen auch für die Zukunft versprachen, keine neuen Zölle zu erheben!" Offen-
107 Schreiben Heinrichs vermutlich an König Christian, worin auch von einer Bitte an Albrecht
Achilles die Rede ist: PRiEBATSCH 1894,1, Nr. 788.
108 LAS, Bestand 1.1-12 Lübeck, Nr. 30. - 1479 beklagte sich der Kaiser, er habe diesen versproche-
nen Anteil am Zoll nie von mecklenburgischer Seite erhalten (PRiEBATSCH 1897 H Nr. 537). Das
präzise Erinnerungsvermögen des Kaisers erstaunt um so mehr, als sich die kaiserliche Kanzlei
1471/74 nicht so recht der genauen Bestimmungen entsinnen konnte/wollte. So ist in dem Be-
freiungsmandat zugunsten Lübecks die Rede von den Zöllen, welche Heinrich non Mus o?s ro??n-
scirew Weiser MM/zen'ciün Mwd ZM ?M&eH eüongt so? (!) ?M&eH. Auch an die Vereinbarung, daß dem Kai-
ser die Hälfte der Zolleinnahmen zugeführt werden sollten, scheint man sich damals nicht
erinnert zu haben.
109 Die Lübecker unterrichteten Heinrich davon am 12. November 1474: StadtA Lübeck, Mecklen-
burgica, Nr. 381.
110 LAS, Bestand 1.1-12 Lübeck, Nr. 33 (21. Januar 1477) u. 32 (10. September 1476).
111 RKFrlll XX, Nr. 236.
112 EiBL 2006, S. 44 mit Nennung des Belegs. Ihre Appellation sollte außerdem den Herzogen von
Mecklenburg und an den Kirchtüren von Schwerin und Mecklenburgs bekannt gemacht wer-
den.
113 LAS, Bestand 11.11, Nr. 16356-16361.
114 LAS, Bestand 11.11, Nr. 16355.
115 EiBL 2006, S. 45.
116 StadtA Lübeck, Mecklenburgica, Nr. 382f.; LAS, Bestand 1.1-12 Lübeck, Nr. 34.