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Auge, Oliver; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter: der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit — Mittelalter-Forschungen, Band 28: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34741#0199

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184

II. Die fürstlichen Finanzen

Regierungszeit und voranschreitendem Alter mehr und mehr kriegerischer Aktionen
enthielten.^

11.3.2 Königsdienst und die Zahlungsmoral des Königs
Für die Fürstensöhne bot sich angesichts knapper väterlicher Geldressourcen der Dienst
beim Reichsoberhaupt oder bei anderen Fürsten und Monarchen an, um sich einen eige-
nen Unterhalt zu verdienen und so die Hofhaltung des Vaters zu entlasten/" Doch die
leidigen Erfahrungen, die Heinrich V. von Mecklenburg im Königsdienst sammelte, zei-
gen die Ambiguität eines solchen Vorgehens: Der stets geldknappe Maximilian nämlich
zahlte nicht für Heinrichs Dienste/" Um 10.000 Rhein. Gulden ausstehenden Soldes han-
delte es sich bis April 1500, was freilich Maximilian gegenüber Heinrichs mahnendem
Vater, Herzog Magnus II., zunächst mit dem Hinweis rechtfertigte, daß die aus Mecklen-
burg noch nicht eingegangene Zahlung der Reichsanschläge und des Gemeinen Pfen-
nigs eine weitaus höhere Summe ausmachen würden"", und dann im August dadurch
wettzumachen suchte, daß er Heinrich zur Begleichung der für die Dienste der Jahre
1496/97 ausstehenden Summe den Gemeinen Pfennig aus Mecklenburg in Aussicht
stellte/" Insgesamt blieb Maximilian damals jedoch 11.435 Rhein. Gulden schuldig/" Als
vermeintlichen Ersatz dafür beurkundete das Reichsoberhaupt am 28. April 1502 Hein-
richs Anwartschaft auf die Landgrafschaft Leuchtenberg, wobei er sich drei Tage später
die Hälfte davon für seine Kammer vorbehielt." Doch die Mecklenburger ahnten an-
scheinend, was sie von dieser Anwartschaft, welche tatsächlich nie eingelöst wurde, zu
halten hatten: Magnus schickte nämlich nochmals seinen Hofmeister Georg von Bis-
wang zu Verhandlungen in der Soldfrage zum König, ohne freilich auch diesmal etwas
Konkretes zu erreichen/" Daraufhin verließ Heinrich im Frühjahr 1503 den königlichen
Hof. Heinrichs Königsdienst, so vorteilhaft er in politischer Hinsicht vielleicht gewesen
sein mag, war finanziell ein Verlustgeschäft. Das gleiche galt für Heinrichs Bruder Al-
brecht, der ab 1506 unter Maximilian diente.*" Noch im April 1511 verhandelten beide
Brüder mit dem Kaiser wegen ausstehender Soldgelder angesichts von dessen Aufforde-

89 Siehe etwa die Weigerung Bogislaws X., seine in Braunschweig stehenden 200 Pferde dem Land-
grafen Philipp von Hessen gegen Nassau zur Verfügung zu stellen (Sept. 1521): Politisches Ar-
chiv III, Nr. 2475.
90 Heinrich IV. von Mecklenburg fungierte zeitweilig als brandenburgischer Hauptmann der Pri-
gnitz und quittierte z. B. seinem Liren /;ern Mud Swnger, dem Kurfürsten Friedrich, den Erhalt von
150 Gulden unn wegirew der 7roMed??MHSÜMp: CDB 1.3, Nr. 203. Hier haben wir den eher seltenen Fall
vor uns, daß tatsächlich ein Reichsfürst bei einem anderen Dienste verrichtet, vielleicht ein zu-
sätzliches Indiz für die schlechte finanzielle Lage Heinrichs IV.
91 Siehe LAS, Bestand 11.11, Nr. 23659. - Vgl. zu Heinrichs Königsdienst auch die ausführliche Dar-
stellung in Abschnitt IV.5.
92 RI XIV.3, Nr. 10126.
93 LHAS, Bestand 1.1-1 Urkunden, Kaiserliche Lehnbriefe, Nr. 35; RI XIV.3.1, Nr. 10631. - ScHicx
196/ S. 176, nach HHStA Wien, Max. 10a/l, fol. 23,26.
94 RI XIV.4, Nr. 16401
95 SACHSSE 1900, Nr. 83; RI XIV.4, Nr. 16400,16417; LAS, Bestand 11.11, Kasten XXX, ohne Zählung. -
EiBL 2006, S. 61; Scmcx 1967 S. 176f.
96 ScHicx 1967 S. 177 nach HHStA Wien, Max. 7a/2, fol. 37.
97 ScHicx 1967 S. 182, nach HHStA Wien, Max. 10b/2, fol. 42: Da Albrechts Dienst mehr ausmachte
als der Anschlag für Mecklenburg, sollte der fehlende Betrag in Höhe von 1.920 Gulden aus dem
Anschlag Hamburgs bezahlt werden. - Siehe zu Albrechts Dienst auch die Überlieferung im
StA Marburg, Bestand 2, Karton 32. - Ausführlich dazu auch Abschnitt IV.5.
 
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