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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0066

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Mitkönigserhebungen

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wurde im (West-)Frankenreich hingegen erst im Jahr 979 vollzogen,^ bis zu diesem
Zeitpunkt waren die Könige meist kurz nach dem Tod des Vorgängers gesalbt und ge-
krönt worden.
Im ostfränkisch-deutschen Reich wurden erstmals Otto II. und Otto III. zu Mit-
königen erhoben, wobei der Krönung in Aachen jeweils Beratungen mit den Großen auf
einem Hoftag vorausgingen A In beiden Fällen standen die Erhebungen im Zusammen-
hang mit Unternehmungen ungewissen Ausgangs - bei Otto II. der Italienzug, bei
Otto III. ein Kriegszug gegen die Sarazenen. Ebenso wie in der Krönung Ottos II. 967
zum Mitkaiser durch den Papst wird hier eine Parallele zur Karolingerzeit erkennbar.
Gleiches gilt auch für den Sohn Konrads II., Heinrich III., der 1026 von seinem Vater in
Übereinstimmung mit den Fürsten designiert und vor dessen Romzug 1028 gewählt
und gekrönt wurdet Für Heinrich IV., Konrad (III.) und Heinrich V. lassen sich keine
direkten Anlässe benennen, die Sicherung der Nachfolge durch eine Mitkönigserhe-
bung bedurfte offenbar keines äußeren Anlasses mehr. '" Die salischen Herrscher unter-
schieden seit Heinrich III. in der Zählung ihrer Regierungsjahre zwischen den zzziziz ordz-
zzzziz'ozzz's und den zzzzzzz zv^zzz und machten damit deutlich, dass ihre Herrschaft einen
zweifachen Anfang genommen hatte: Mit ihrer Weihe in Aachen und dem Tod ihres
Vaters.^
Die Staufer haben diese Praxis nicht Wiederaufleben lassen, was allerdings ange-
sichts der zunehmenden Bedeutung der Königswahl nicht weiter zu verwundern
braucht. Nicht nur, dass die Erhebung der Söhne zu Mitherrschern jetzt wieder stärker
durch äußere Faktoren (Kreuzzugspläne, fortgeschrittenes Alter) beeinflusst und be-
gründet scheint, auch die Wahl selbst hatte offenbar neue Formen angenommen: Huldi-
gung und Vollbort der Salierzeit stand nun die Kur mit Stimmabgabe gegenüber.^ Die-
ses Wahlrecht wollte Heinrich VI. nach einem fehlgeschlagenen Designationsversuch
1195 anscheinend umgehen, als er im darauffolgenden Jahr versuchte, seinen Sohn

44 Vgl. GiLSL, Die designativen Nachfolgeregelungen der Karolinger, S. 492-497.
45 RoGGE, Die deutschen Könige im Mittelalter, S. 9. Bereits Otto I. war von seinem Vater als Nach-
folger bestimmt worden. Vgl. außerdem GirsL, Designationen und Mitkönigserhebungen,
S. 175-177. GtESE, Die designativen Nachfolgeregelungen der Karolinger, S. 462, Anm. 105 be-
zeichnet seine mehr als dreißig Jahre zurückliegende Studie als »diverser Überarbeitungen«
bedürftig. Sie stellt jedoch noch immer eine gute, wenn auch relativ kurz gefasste systematische
Abhandlung des Themas dar. Zur Ergänzung der dortigen Befunde werden im Folgenden vor
allem ScHEiBELREiTER, Regierungsantritt, REunNG, Kur in Deutschland und Frankreich, und
ScHMiDT, Königswahl und Thronfolge, herangezogen.
46 Vgl. STEiNDORFF, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Heinrich III., Bd. 1, S. 4 und 15-18;
GiESE, Designationen und Mitkönigserhebungen, S. 177.
47 Vgl. GiESE, Designationen und Mitkönigserhebungen, S. 177f., wobei zumindest bei Konrad (III.)
ein Zusammenhang mit dem geplanten Italienzug gesehen werden könnte. Zu diesen Mitkö-
nigserhebungen siehe eingehender ScHEiBELREiTER, Regierungsantritt, S. 3-5 (Heinrich IV.) und
S. 25 (Heinrich V.) sowie REULiNG, Kur in Deutschland und Frankreich, S. 123-143.
48 Siehe unten, Kapitel 7.1.1.
49 Vgl. zu den Motiven der geplanten beziehungsweise tatsächlich durchgeführten Erhebungen
GiESE, Designationen und Mitkönigserhebungen, S. 178f. und ScHMiDT, Königswahl und Thron-
folge, S. 109-122, 172-194 und 227-230. Zu den Wahlformen siehe besonders REULiNG, Kur in
Deutschland und Frankreich, S. 182-196 und zusammenfassend REULiNG, Entwicklung der
Wahlformen, S. 262, auch wenn dessen Ausführungen eine Eindeutigkeit der Überlieferung
suggerieren, die nicht immer gegeben zu sein scheint (vgl. hierzu z. B. ScHMiDT, Königswahl
und Thronfolge, S. 111 und 182).
 
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