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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0067

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Früh- und Hochmittelalter

Friedrich durch den Papst zum König erheben zu lassend" Das Vorhaben scheiterte
zwar, doch erreichte der Kaiser Ende 1196 zumindest die Wahl seines Sohnes, obgleich
ohne anschließende Krönung.^ Eben jener Friedrich II. rechtfertigte später die geplante
Wahl seines Sohnes wiederum mit seiner Abwesenheit aus Deutschland wegen des
Rom- und Kreuzzugs.^ Die Krone selbst empfing der noch vor der Kaiserkrönung sei-
nes Vaters gewählte Heinrich (VII.) jedoch erst später. Es dürfte kein Zufall sein, dass
nach seinem gescheiterten Aufbegehren Friedrichs II. zweiter Sohn, Konrad IV., nur ge-
wählt, nicht jedoch gekrönt wurde: Offenbar genügte mittlerweile für die Mitkönigser-
hebung allein die Wahl, während gleichzeitig durch eine unterlassene Krönung einer
allzu eigenständigen Herrschaftsausübung entgegengewirkt wurdeA
Wie gezeigt, geschah die Erhebung der Söhne zu Mitherrschern stets unter Beteili-
gung und Zustimmung der Großen und zwar zumeist in problematischen oder unkal-
kulierbaren Momenten der Herrschaft.^ Die genauen Ausprägungen waren dabei von
der jeweiligen spezifischen politischen Situation abhängig, wobei die förmliche Wahl
im Laufe der Zeit eine immer wichtigere Rolle spielte. Der generalisierenden Angabe,
dass »nach dem Tod des Königs ... der gekrönte designierte Thronfolger ohne weiteren
Rechtsakt die Herrschaft« antrat, ^ ist jedoch nur mit Einschränkungen zuzustimmen.
Auch hier muss vielmehr eine sich während des Hochmittelalters vollziehende Ent-
wicklung bedacht werden: Noch Heinrich III. und Heinrich IV. hatten sich nämlich un-
mittelbar nach dem Tod ihres Vaters nach Aachen begeben um dort eine erneute Inthro-
nisation vornehmen zu lassen,^ die jedoch zumindest bei Heinrich IV. noch nicht die
endgültige Anerkennung und den Abschluss der Königserhebung darstellte.^ Ergeben
sich mit diesen nachgeholten Thronbesteigungen gewisse Parallelen zu Vorgängen des
Spätmittelalters, ^ so tritt, trotz des für die vorhergehende Zeit zu konstatierenden
Wandels, auch ein fundamentaler Unterschied zu Tage: Während im Früh- und Hoch-
mittelalter alle zu Mitkönigen erhobenen Söhne noch minderjährig waren,"' waren die

50 Für die unterschiedlichen Deutungen der Quellenstelle der Marbacher Annalen (;h regem MM-
gere) siehe SCHMIDT, Königswahl und Thronfolge, S. 248f.
51 Vgl. ebd., S. 255-260.
52 Vgl. GtESE, Designationen und Mitkönigserhebungen, S. 180f.
53 Vgl. in diesem Zusammenhang auch die von ScHULER, Designation, Sp. 729 wie folgt zusam-
mengefasste Entwicklung des 12. Jahrhunderts: »Die Anerkennungshandlung verfestigte sich
zu einer konstitutiven, rechtsbegründenden Wahlhandlung der Großen. Auf die Designation
konnte schon zu Lebzeiten des Königs die Krönung folgen, wodurch die Nachfolge auch formal
vollzogen wurde.«
54 Vgl. hierzu auch die Zusammenfassung bei Girsr, Designationen und Mitkönigserhebungen,
S. 181-183.
55 ScHULER, Designation, Sp. 729.
56 Siehe unten, Kapitel 6.7.4, Anm. 130.
57 Vgl. ScHEiBELREiTER, Regierungsantritt, S. 4-15. Zum Sonderfall Heinrichs V. und seinem Vorge-
hen nach der Auseinandersetzung mit seinem Vater siehe REunNG, Kur in Deutschland und
Frankreich, S. 136-139.
58 Siehe unten, Kapitel 6.7.4.
59 Dies bemerkte bereits auch Girsr, Designationen und Mitkönigserhebungen, S. 182: »Umso ver-
wunderlicher und auffälliger ist dann, daß die Designierten fast durchweg Kinder waren.
Otto II. war 6, Otto III. 3, Heinrich III. 9, Heinrich IV. 3, dessen Sohn Konrad 13, Heinrich (VI.) 10,
Heinrich VI. 4, Friedrich II. 2, Heinrich (VII.) 9 und Konrad IV. 8 Jahre alt.« Zur diesbezüglichen
Vorstellungswelt des Früh- und Hochmittelalters siehe KÖLZER, Königtum Minderjähriger, so-
wie umfassend zum Thema OrFERGELD, Reges pueri.
 
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