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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0073

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58

Früh- und Hochmittelalter

geschah zunächst nur ad personam, wurde jedoch dem Nachfolger Wilhelm erneuert
und auf Gallien ausgeweitet.^'
Unter diesen Voraussetzungen kamen die drei rheinischen Erzbischöfe zu Pfings-
ten 961 wieder in Aachen zusammen. Die einzige Quelle, die einen gewissen Einblick in
die Vorgänge ermöglicht, berichtet auch in diesem Fall von einer gemeinsamen Weihe
durch die drei Erzbischöfe sowie in diesem Fall durch weitere Geistliche: MnxcrMnhp/c
Oüonem, epnzpocMW pafns, Bmno arc/üepzscopMS, WzEtdwMS ci HemncMS cclcn'rp/c sacerdofes
Domini in Apnis^rani paiaüi7" Aus dieser kurzen Nachricht eine besondere Rolle
des Kölner Erzbischofs bei der Krönung abzuleiten, muss Spekulation bleiben: Die Nen-
nung an erster Stelle der Aufzählung dürfte vielmehr darin begründet sein, dass sich
die Darstellung gerade in der Vita dieses Erzbischofs findet. Hätte Brun von Köln die
Weihe tatsächlich allein oder als maßgeblicher Akteur vorgenommen, wäre sicher eine
noch deutlichere Hervorhebung vorgenommen worden. So jedoch kann aus der Voran-
stellung in der Namensnennung keine Vorrangstellung in der Durchführung des Ri-
tuals abgeleitet werden A
Ebenfalls nicht völlig zu klären ist, wer die Weihe Ottos III. an Weihnachten 983 in
Aachen vollzog: Während mehrere Quellen allein den Erzbischof von Ravenna unter
Verweis auf die Salbung nennen, wird in der Vita Godehardi, die mehr ein halbes Jahr-
hundert nach den Ereignissen verfasst wurde, bezüglich der Krönung allein der Main-
zer Erzbischof Willigis genannt: Oho pncr coroncm regni a pracnominalo meüopoiiDno [a
Wiiiegiso meüopoiihino Moroni iaco] itonon'/'icc pcrccpil. Eine andere Version der Ereignisse
bietet Thietmar von Merseburg, dem zufolge beide Geistliche an der Weihe beteiligt
waren: a& Johanne arciiiepiscopo Razacnnaic ci a Wiiiigiso Ma^odarcnsc zu rozzserrahzr
Apnis^rani.^^ Zwar darf die Verwendung der einzelnen Begriffe - zzzz^czv, cozzsccz'azv, coro-
zzazzz pczvz'pczv - nicht überbewertet werden, doch ist durchaus denkbar, dass die Weihe
gemeinsam vollzogen wurde, indem der Erzbischof von Ravenna die Salbung und der
Erzbischof von Mainz die Krönung vornahm.
Erzbischof Willigis von Mainz konnte sich zum Zeitpunkt der Krönung nämlich
auf ein päpstliches Privileg stützen, das er von Benedikt VII. anlässlich der Verleihung
seines Palliums im Jahr 975 erhalten hatte: Dieses räumte ihm in ioia Gczizzazzz'a ci GaHza
in allen kirchlichen Angelegenheiten (in omnibns ecdeszasfzczs zzc^oiz'z's) eine Vorrangstel-
lung vor allen anderen Erzbischöfen und Bischöfen ein (pracnn'ncrc). Die entsprechen-
den Anlässe wurden durch einen Einschub näher bestimmt, galt der Vorzug doch bei

96 Ebd., S. 24f.; MAY, Der Erzbischof von Mainz als Primas, S. 46f.
97 Ruotger, Vita Brunonis, c. 41, S. 43. Nachweise weiterer Quellenstellen bei RI 11,1 Nr. 299a.
98 Anders wiederum STUTZ, Der Erzbischof von Mainz, S. 18, der zwar in Betracht zog, dass Brun
nur aufgrund der Intention der Quelle vorangestellt sei (Anm. 3). Letztlich entschied er sich je-
doch dafür, ihm eine besondere Rolle bei der Krönung zuzusprechen, da Wilhelm von Mainz
ein unehelicher Sohn Ottos I., Brun hingegen zugleich dessen Bruder, Oheim des zu weihenden
Königs, Herzog von Lothringen und Erzkaplan gewesen sei. Anders hingegen SCHRAMM, Kö-
nigskrönungen der deutschen Herrscher, S. 110, BosHor, Köln, Mainz, Trier, S. 27 sowie die
Übersicht bei MÜLLER, Königswahlen und Königskrönungen, S. 915.
99 RI 11,3 Nr. 956t, wo die wichtigsten Quellen zitiert und die übrigen angeführt sind, ebenso wie
ausführliche Literaturangaben. Über die Rolle des Erzbischofs von Ravenna, die dem Bearbeiter
offenbar erklärungsbedürftiger erschien als die Beteiligung des Mainzers, heißt es bezüglich
Thietmars Nachricht: »Erzbischof Johannes von Ravenna wird als höchster italienischer Kir-
chenfürst, der im Range unmittelbar unter dem Papst stand, an erster Stelle genannt.«
 
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