Festkrönungen
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entscheidenden Wandel/^ was Brühl - bei teilweise berechtigter Kritik im Einzelnen -
anerkannt zu haben scheint.^"
Die verschiedenen Krönungen, die Brühl für die Zeit der Karolinger nachweisen
konnte, brachten ihn dazu, in recht naher Anlehnung an die Terminologie der Quellen
verschiedene Modi der Krönung beziehungsweise des Tragens der Krone gegeneinan-
der abzugrenzen. Anknüpfen konnte er hierbei an die von Ernst Kantorowicz vorge-
nommene Unterscheidung zwischen »festival >crown wearings< and festival >corona-
tions<«, auch wenn dieser selbst eingeräumt hatte, dass die Grenzen fließend seien ü'
Brühl selbst differenzierte den Krönungsbrauch in »Erstkrönungen«, von Klewitz bear-
beitete »Festkrönungen i. e. S.«, einem »unter Krone gehen« sowie »Beikrönungen« und
»Befestigungskrönungen«. Als Festkrönung verstand er »die an einem hohen kirchli-
chen Feiertag ... von einem geistlichen Coronator in liturgischem Rahmen vorgenom-
mene Wiederholung der Erstkrönung« und grenzte hiervon das »ohne geistliche Assis-
tenz sich vollziehende >unter Krone gehen<« ab.^ Ferner unterschied er Fälle, »in denen
der Krönung eine besondere politische Bedeutung« zukam (Befestigungskrönung),^
und solche, »in denen der Herrscher gelegentlich der Krönung eines Familienmitglieds
- meist der Gattin - gleichfalls die Krone« trug (Beikrönung)ü'
Brühl war sich der Problematik einer solchen feingliedrigen Differenzierung wohl
bewusst und hat dies auch offen angesprochen, sowohl für seine Unterscheidung »zwi-
schen eigentlichen >Festkrönungen< und dem weniger förmlichen >unter Krone
gehen<«^5 als auch hinsichtlich der Klassifizierung als Bei-, Fest- und Befestigungskrö-
nung. Zwar erkannte er die »Unmöglichkeit einer sauberen Trennung der Begriffe und
damit die Möglichkeit von Überschneidungen« an, doch kam er gleichzeitig zu dem
Schluss: »Krönung ist nicht gleich Krönung, und das Mittelalter war auch weit davon
entfernt, das zu glauben.«^ Einzig die Abgrenzung von »Unter-Krone-Gehen« und
»Festkrönung i. e. S.« erschien ihm im Einzelfall problematisch. Er sah in ihr eine »mo-
derne Distinktion, von der zuzugeben ist, daß ihr sachlich keine wesentliche Bedeu-
tung zukommt«, so dass man sich »hier mit dem Terminus >Festkrönung< begnügen«
219 Vgl. JÄSCHKE, Frühmittelalterliche Festkrönungen?, S. 564-587.
220 Vgl. BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch, S. 15-30. Richtig ist auch, dass die von JÄSCHKE,
Frühmittelalterliche Festkrönungen?, S. 570f. angeführten Festkrönungen, die den Erstkrönun-
gen vorausgingen, zumindest nicht allein als Beleg dafür gedeutet werden können, dass »Kro-
nen königliche Würdezeichen waren, die auch ohne vorangegangene Erstkrönungen im Rah-
men konstitutiver Erhebungsakte beim Herrschaftsantritt getragen werden konnten«. Bei den
von Jäschke angeführten Gegenbeispielen handelt es sich in allen Fällen um Ausnahmesituatio-
nen, die ein Abweichen von der normalen Vorgehensweise bedingten und daher nicht verallge-
meinert werden dürfen (vgl. BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch, S. llf.).
221 KANTOROwicz, Laudes regiae, S. 92.
222 BRÜHL, Fränkischer Krönungsbrauch, S. 269 und 272.
223 Dies in Abgrenzung zu dem von Schramm geprägten Begriff der »Zweitkrönung« (ebd., S. 285).
224 Ebd., S. 275 (Zitate) und 278-290. Brühl erwähnt außerdem noch Krönungen, »die lediglich auf
Grund besonderer Umstände bemerkenswert erscheinen«, konnte jedoch für diese Kategorie
nur ein einziges Beispiel beibringen (S. 275). Hinsichtlich der beiden von den Päpsten nachge-
holten Krönungen zu Beginn des 9. Jahrhunderts spricht Brühl von »einer geistlichen Neu- oder
Nachkrönung«, mithin also von »geistlichejn] Erstkrönungen« (S. 283f.).
225 Ebd., S. 278.
226 Ebd., S. 291.
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entscheidenden Wandel/^ was Brühl - bei teilweise berechtigter Kritik im Einzelnen -
anerkannt zu haben scheint.^"
Die verschiedenen Krönungen, die Brühl für die Zeit der Karolinger nachweisen
konnte, brachten ihn dazu, in recht naher Anlehnung an die Terminologie der Quellen
verschiedene Modi der Krönung beziehungsweise des Tragens der Krone gegeneinan-
der abzugrenzen. Anknüpfen konnte er hierbei an die von Ernst Kantorowicz vorge-
nommene Unterscheidung zwischen »festival >crown wearings< and festival >corona-
tions<«, auch wenn dieser selbst eingeräumt hatte, dass die Grenzen fließend seien ü'
Brühl selbst differenzierte den Krönungsbrauch in »Erstkrönungen«, von Klewitz bear-
beitete »Festkrönungen i. e. S.«, einem »unter Krone gehen« sowie »Beikrönungen« und
»Befestigungskrönungen«. Als Festkrönung verstand er »die an einem hohen kirchli-
chen Feiertag ... von einem geistlichen Coronator in liturgischem Rahmen vorgenom-
mene Wiederholung der Erstkrönung« und grenzte hiervon das »ohne geistliche Assis-
tenz sich vollziehende >unter Krone gehen<« ab.^ Ferner unterschied er Fälle, »in denen
der Krönung eine besondere politische Bedeutung« zukam (Befestigungskrönung),^
und solche, »in denen der Herrscher gelegentlich der Krönung eines Familienmitglieds
- meist der Gattin - gleichfalls die Krone« trug (Beikrönung)ü'
Brühl war sich der Problematik einer solchen feingliedrigen Differenzierung wohl
bewusst und hat dies auch offen angesprochen, sowohl für seine Unterscheidung »zwi-
schen eigentlichen >Festkrönungen< und dem weniger förmlichen >unter Krone
gehen<«^5 als auch hinsichtlich der Klassifizierung als Bei-, Fest- und Befestigungskrö-
nung. Zwar erkannte er die »Unmöglichkeit einer sauberen Trennung der Begriffe und
damit die Möglichkeit von Überschneidungen« an, doch kam er gleichzeitig zu dem
Schluss: »Krönung ist nicht gleich Krönung, und das Mittelalter war auch weit davon
entfernt, das zu glauben.«^ Einzig die Abgrenzung von »Unter-Krone-Gehen« und
»Festkrönung i. e. S.« erschien ihm im Einzelfall problematisch. Er sah in ihr eine »mo-
derne Distinktion, von der zuzugeben ist, daß ihr sachlich keine wesentliche Bedeu-
tung zukommt«, so dass man sich »hier mit dem Terminus >Festkrönung< begnügen«
219 Vgl. JÄSCHKE, Frühmittelalterliche Festkrönungen?, S. 564-587.
220 Vgl. BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch, S. 15-30. Richtig ist auch, dass die von JÄSCHKE,
Frühmittelalterliche Festkrönungen?, S. 570f. angeführten Festkrönungen, die den Erstkrönun-
gen vorausgingen, zumindest nicht allein als Beleg dafür gedeutet werden können, dass »Kro-
nen königliche Würdezeichen waren, die auch ohne vorangegangene Erstkrönungen im Rah-
men konstitutiver Erhebungsakte beim Herrschaftsantritt getragen werden konnten«. Bei den
von Jäschke angeführten Gegenbeispielen handelt es sich in allen Fällen um Ausnahmesituatio-
nen, die ein Abweichen von der normalen Vorgehensweise bedingten und daher nicht verallge-
meinert werden dürfen (vgl. BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch, S. llf.).
221 KANTOROwicz, Laudes regiae, S. 92.
222 BRÜHL, Fränkischer Krönungsbrauch, S. 269 und 272.
223 Dies in Abgrenzung zu dem von Schramm geprägten Begriff der »Zweitkrönung« (ebd., S. 285).
224 Ebd., S. 275 (Zitate) und 278-290. Brühl erwähnt außerdem noch Krönungen, »die lediglich auf
Grund besonderer Umstände bemerkenswert erscheinen«, konnte jedoch für diese Kategorie
nur ein einziges Beispiel beibringen (S. 275). Hinsichtlich der beiden von den Päpsten nachge-
holten Krönungen zu Beginn des 9. Jahrhunderts spricht Brühl von »einer geistlichen Neu- oder
Nachkrönung«, mithin also von »geistlichejn] Erstkrönungen« (S. 283f.).
225 Ebd., S. 278.
226 Ebd., S. 291.