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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0096

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Festkrönungen

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Die von Klewitz und Brühl behandelten methodischen Fragestellungen weisen ge-
mäß der ihnen zugrunde liegenden Untersuchungszeiträume in unterschiedliche Rich-
tungen: Brühl ging vor allem der Frage nach, was für eine Krönung stattfand, wenn
eine solche in den Quellen erwähnt wird, und gelangte so zu den oben dargelegten Un-
terscheidungen. So sehr diese sich als hilfreich und weiterführend erwiesen, so muss
doch höchst fragwürdig stimmen, dass Festkrönungen im engeren Sinne, also durch
einen Geistlichen vorgenommene Krönungen statt eines einfachen Tragens der Krone,
für die Karolingerzeit in keinster Weise belegt sind.^ Aus vagen Vermutungen und
Analogieschlüssen einen 781 »voll ausgebildet[en]« Festkrönungsbrauch abzuleiten, ist
daher hochgradig bedenklich, ja es sind eben gerade nicht »alle im Hochmittelalter be-
zeugten Krönungsformen ... bereits in karolingischer Zeit nachweisbar«.^ Brühl
scheint von seinen späteren Ausführungen zu diesem problematischen Urteil verleitet
worden zu sei. Denn noch zwanzig Jahre zuvor hatte er gegen vorangehende anderslau-
tenden Angaben^ über den »Brauch des >Unter-Krone-Gehens< an hohen Festtagen des
Jahres« abschließend treffend festgehalten: »Denn darum und nicht um >Festkrönun-
gen< i. e. S. wird es sich ursprünglich wohl gehandelt haben, und dies scheint uns der
entscheidende Unterschied zwischen karolingischem und ottonisch-salischem Festkrö-
nungsbrauch zu sein.«^
Für diese spätere Zeit widmete sich Klewitz hingegen vor allem der tatsächlichen
Verbreitung des Festkrönungsbrauchs. Er gelangte dabei zu der Feststellung, dass »von
den Chronisten zumeist nur solche Festkrönungen mitgeteilt werden, die zu bemerken
ein besonderer Anlaß von allgemeiner oder persönlicher Bedeutung vorlag«.Aus
dem Fehlen entsprechender Nachrichten darf daher keinesfalls vorschnell auf eine Un-
terlassung der Festkrönung geschlossen werden, wie zahlreiche Fälle mit vorhandener
Parallelüberlieferung zeigen: Die Krönung und das Tragen der Krone war für viele
Berichterstatter offenbar selbstverständlich, so dass häufig nur die Feier des Festes oder
Hoftags erwähnt wird (rdcUarc), obgleich andere Quellen ein zhz coronzzlzzs /zzz'i oder

TERLE, The Liturgical Dimension of Royal Representation, S. 110-114; OESTERLE, Prozessionen
zur Kirche und Moschee, S. 124f.).
236 Vgl. BRÜHL, Fränkischer Krönungsbrauch, S. 276: »Daß solche kirchlichen Krönungen auch
schon im 9. Jahrhundert vorkamen, darf aus den noch zu erörternden Quellenbelegen unbe-
denklich gefolgert werden; daß sie in fränkischer Zeit die Regel gewesen wären, wird man je-
doch bezweifeln müssen.« In der dazugehörigen Anmerkung findet sich jedoch kein Beleg, son-
dern gerade der Hinweis, dass es sich bei diesen Festkrönungen »gleichzeitig um sog.
Beikrönungen« handelte. Brühl möchte jedoch »dennoch ... das Vorkommen von >Festkrönun-
gen< i. e. S. bereits in karolingischer Zeit nicht bezweifeln«, doch kann er hierfür nur darauf
verweisen, dass »im Falle der Osterfeier Karls d. K. in der Bischofsstadt Troyes ... die bischöfli-
che Mitwirkung mindestens denkbar, ja geradezu wahrscheinlich« sei.
237 So BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch, S. 30f.
238 Siehe oben, Anm. 236.
239 BRÜHL, Fränkischer Krönungsbrauch, S. 320. In seinem späteren Aufsatz scheint Brühl hingegen
das von ihm selbst noch einmal angemahnte »grundsätzliche Erfordernis der säuberlichen
Trennung beider Kategorien« (BRÜHL, Kronen- und Krönungsbrauch, S. 13) für seine Schlussfol-
gerungen nicht mehr beachtet zu haben.
240 KLEwiTz, Festkrönungen, S. 51, als Einleitung zu den darauffolgenden Ausführungen, erneut
dann S. 66.
 
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