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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0141

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126

Krönungsordines

genannten Bestandteile für das Jahr 1273 vertreten.'"'' Diese Datierung wurde in der
Folgezeit jedoch zunächst in Anmerkungen und später auch im Fließtext wissenschaft-
licher Arbeiten abgelehnt und wird in der heutigen Forschung in der Regel nicht mehr
vertreten. Stattdessen wurde als Entstehungszeit die Krönung Albrechts I. 1298 oder
Heinrichs VII. 1309 vor geschlagen/"" wobei die letztere Datierungen sich bald durchzu-
setzen vermochte.
Von Joseph Eutych Kopp ist zuerst die enge Verknüpfung der Sequenzen der Kö-
nigskrönung mit der Dreikönigsliturgie bemerkt worden, was ihn zu der noch mit ei-
nem Fragezeichen geäußerten Vermutung veranlasste, dass der Ordo auf die Krönung
Heinrichs VII. am 6. Januar 1309 zu beziehen sein könnte.'Aus dieser Anmerkung
fand die Datierung dann ihren Weg in die »Deutsche Geschichte« Ottokar Lorenz' und,
durch diesen noch einmal bestärkt/"^ dann weiter in die Regesta Imperii V Hiermit
war ihr der Sprung in die Fließtexte wissenschaftlicher Arbeiten wohl endgültig gesi-
chert, auch Eduard Eichmann und Percy Ernst Schramm zog sie in ihren Bann: Wäh-
rend Ersterer ihr noch abwägend zu neigte, ''" ging Schramm eigene Wege und datierte

176 Vgl. LAMPRECHT, Entstehung der Willebriefe, S. 13-15, STEMMLER, Königskrönungen, S. 44f. so-
wie CoLBERG, Reichsreform und Reichsgut, S. 81-83, mit weiterer Literatur und Zurückweisung
der Ausführungen Goldingers auf S. 83, Anm. 1. RicE, Music and Ritual, S. 232 behauptet, der
neue Ordo sei eigens für die Krönung Rudolfs von Habsburg vorbereitet worden, wofür er aber
nur eine vage Begründung ohne weitere Nachweise liefern kann: »He surely knew that the
Aquensian coronation was likely to be his only consecration as ruler of the Holy Roman Empire,
and he probably sought in it the most convincing evocation possible of the divinity of kingship.«
Ihm folgte CiPLSi, Of Offerings and Kings, S. 170 (»Ordo of 1273«), die die deutschsprachige For-
schung vollständig ausblendet.
177 Vgl. so zum Beispiel noch KRAMMER, Wahl und Einsetzung, S. 26/27 Anm. 1: »Wann diese bisher
noch nicht beachtete Änderung [der Thronsetzungsformel, A.B.] vollzogen worden ist, läßt sich
schwer sagen. Sie könnte vielleicht 1298 -, mit einer gegen das Haus Habsburg gerichteten
Spitze -, aber auch erst 1308 erfolgt sein.« Auch ScHREUER, Die rechtlichen Grundgedanken der
französischen Krönungsordnung, S. 159, Anm. 3 hielt Krammers Datierung auf 1298 für »sehr
plausibel«. Er zog jedoch auch die Krönung Adolfs von Nassau 1292 in Betracht, nachdem er
zuvor verschiedene Forschungsmeinungen zur Datierung präsentiert und zur Zuschreibung
zu 1309 bemerkt hatte, es bestehe »kein Grund, alles in dem ordo Enthaltene erst von da an zu
datieren«. Das höhere Alter einzelner Bestandteile (vgl. auch S. 179) wird also durchaus in Be-
tracht gezogen, die Datierung zu 1309 insgesamt aber nicht in Frage gestellt.
178 Kopp, Geschichte der eidgenössischen Bünde, Bd. 1, S. 26, Anm. 1: »Goldast Constitution. Imp.
III, 401; Pertz Monum. Germ. IV, 384-392, geben umständlich die Krönungsgebräuche, deren
vorliegende Fassung wohl in eine etwas spätere Zeit gehört. Es fragt sich, ob sie nicht, da sämtli-
che Meßgebete die des Dreikönigstags sind, von der Krönung Königs Heinrich am 6 Jänner 1309
herrühre?«
179 LoRENz, Deutsche Geschichte im 13. und 14. Jahrhundert, Bd. 1, S. 431, mit Anm. 1: »Daß die [sic]
bei Pertz. Leges II. S. 384 abgedruckte ordo coronationis zum 6. Januar 1309 zu setzen ist - hat
schon Kopp 1.26. bemerkt, und möchte wol schwerlich etwas bündigeres und gewisseres gesagt
werden können.«
180 Der Verweis in den Regesta Imperii (RI VI,1 Nr. 4d) befindet sich aufgrund der von Pertz vorge-
nommenen Zuordnung im Band zu Rudolf von Habsburg. Der erst vor einigen Jahren erschie-
nene Band zu Heinrich VII. referiert den gewandelten Forschungsstand, lässt die Beantwortung
der Frage aber offen: »Hierfür wird inzwischen der Ritus beansprucht, den die ältere Forschung
der Erhebung Rudolfs I. am 24. Oktober 1273 zugeordnet hatte.« (RI VI,4,1 Nr. 8, S. 78).
181 EicHMANN, Die »formula professionis« Friedrichs I., S. 141, wo von einer zeitlichen Verortung
des Ordo »wenn zwar nicht schon für Rudolf von Habsburg (24. Oktober 1273), so doch wahr-
scheinlich für Heinrich VII., 6. Januar 1309« die Rede ist. In der zugehörigen Anmerkung heißt
es bezüglich des verwendeten Messformulars von Epiphanias: »Es liegt daher nahe, den an den
 
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