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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0142

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Spätmittelalterlicher Ordo (>Aachener Ordo<)

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den Ordo auf 1307, mit einer Fußnote, die sich wohl nur die ganz Großen der Historiker-
zunft erlauben können: »Diese Datierung des auch schon früher angesetzten Ordo
kann ich erst später begründenSchramm dachte hierbei wohl an die von ihm zeit-
weise beabsichtigte Edition des Ordo,'^ für dessen Erstellung er offenbar eine gewisse
Vorlaufzeit zur Krönung Heinrichs VII. veranschlagte.
Diese Vorverschiebung um zwei Jahre fand jedoch bis auf die Edition des Pontifi-
cale Romano-Germanicum durch Cyrille Vogel und Reinhard Elze keine weitere Ver-
breitung.^ Ungleich wirkmächtiger erwies sich hingegen Walter Goldingers Aufsatz
»Das Zeremoniell der deutschen Königskrönungen seit dem späten Mittelalter«, der in
der Folgezeit für diese Frage den entscheidenden Referenzpunkt darstellen sollte.^
Ohne dass Goldinger neue Argumente beibringen konnte,'^' wurde die Datierung auf
1309 so zunehmend zum Allgemeingut der Forschung, wohingegen andere Ansätze
bestenfalls durch ein der Jahreszahl vorausgestelltes »wahrscheinlich« einbezogen
wurden.^
Denn auch wenn in Einzelfällen diese Datierung kritisch behandelt und bedacht
wurde, so geschah dies doch stets auf der unhinterfragten Grundannahme, der Ordo
müsse für eine Krönung am entsprechenden Tag des Kirchenjahres, dem 6. Januar, ge-
schaffen worden sein: Nach Eichmann hatte auch Goldinger diese Möglichkeit in Be-
tracht gezogen, eine Entstehung anlässlich der Krönung Ruprechts 1401 aber abgelehnt,
da dieser nicht in Aachen, sondern in Köln gekrönt worden sei und die handschriftliche
Überlieferung ins 14. Jahrhundert zurückreiche.'^ Auch Franz-Reiner Erkens bewegt
sich in diesem Zuordnungsrahmen, wenn er - allerdings wenig überzeugend und ohne
weitere Argumente - anregt, der Ordo könne auch bereits seit längerer Zeit bestehende
Formen festgeschrieben haben, so dass schon anlässlich der Krönung Philipps von
Schwaben im Jahre 1205 »zumindest Elemente der Liturgie des Erscheinungsfestes in
die Krönungsmesse« eingedrungen seien W

alten sich eng anschließenden neuen Ordo mit der Aachener Krönung vom 6. Januar 1309 in
Beziehung zu setzen.« (Anm. 18).
182 ScHRAMM, Krönungen in Deutschland, S. 232, Anm. 1.
183 Eine spätere Stelle des Aufsatzes kann nicht gemeint sein, da der spätmittelalterliche Ordo dort
nicht mehr berührt wird. Der entsprechende Abschnitt des Aufsatzes gehört nicht zu den von
Schramm rund dreißig Jahre später neubearbeiteten Teilen (vgl. ScHRAMM, Ablauf der deut-
schen Königsweihe, S. 59, Anm. *).
184 Vgl. Vogel/Elze (Hg.), Le Pontifical romano-germanique du dixieme siede, Bd. 3, S. 28, Anm. 50
sowie S. 43, jeweils ohne Nachweis aber eindeutig auf Schramm zurückgehend.
185 Reinhard Elze sprach in seiner Rezension zu Goldinger nur allgemein von dem »spätmittelal-
terlichen Ordo für die Krönung des deutschen Königs« (ELZE [Rez.], Goldinger, Das Zeremoniell
der deutschen Königskrönungen, S. 279), doch zeigt ein Brief aus dem Jahre 1964, dass auch er
dessen Urteil akzeptierte, obgleich für ihn der Ordo auch »ein klein wenig« älter als 1309 sein
konnte (Nachlass Reinhard Elze, aufbewahrt bei der Monumenta Germaniae Historica, K 96,
Mappe 8).
186 Vgl. zur Begründung das Ende seines Aufsatzes (S. 110f.). Jedoch wird auch zuvor bereits durch-
gehend die Datierung von 1309 verwendet.
187 Siehe oben, Anm. 173.
188 Vgl. EicHMANN, Die »formula professionis« Friedrichs I., S. 141, Anm. 18; GoLDiNGER, Zeremo-
niell der deutschen Königskrönungen, S. 110, Eichmanns Überlegung im Wesentlichen wieder-
holend.
189 ERKENS, Der Erzbischof von Köln, S. 44, Anm. 198; vgl. auch S. 62.
 
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