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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0145

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130

Krönungsordines

Das Ziel Daniels war also ein neues Pontifikale für den Gebrauch im römisch-deut-
schen Reich zu schaffen, ein Vorhaben, das im Licht der handschriftlichen Überliefe-
rung durchaus als erfolgreich bewertet werden kann. Gleichzeitig ist jedoch eine
gewisse geographische Einschränkung nötig, lassen sich die heute bekannten Hand-
schriften doch allein den drei rheinischen Erzbischöfen beziehungsweise ihren Suffra-
ganen zuweisen.'"" Als Abfassungszeit kommen aufgrund der von Daniel verwendeten
Titulatur die Jahre 1318 bis 1342 in Betracht, was Dykmans aufgrund der Erwähnung
der beafz/zca uzszo im Proömium auf 1336 bis 1342 einschränken zu können glaubte.'""
Eine Handschrift des Mainzer Erzbischofs Adolf II. von Nassau (1461-1475) erwähnt
hingegen eine Vorlage aus dem Besitz von dessen Amtsvorgänger Matthias von Buch-
eck (1321-1328)/"" was für das Jahr 1328 als Terminus ante quem sprechen würde/" In
Verbindung mit Daniels Bezeichnung als epzscopzzs Aloiczzsz's müsste daher die Kompila-
tion des Pontifikales zwischen 1318 und 1328 angesetzt werden/"^ Allerdings bleiben
gewisse Unsicherheiten bestehen, so dass letztlich zunächst nur anhand von Daniels
Titel eine Abfassung zwischen 1318 und 1342 als sicher angenommen werden kann.
Dass dieses Datum nicht nur für das Pontifikale, sondern auch für den spätmittelalter-
lichen Krönungsordo selbst zu gelten hat, wird im folgenden Abschnitt dargelegt wer-
den. Dabei soll auch versucht werden, den Zeitraum weiter einzugrenzen.
Daniels von Wichterich Pontifikale erfuhr im 15. Jahrhundert eine Überarbeitung
und Erweiterung durch Agidius von Bitburg, Weihbischof von Straßburg und ebenfalls
Karmelitermönch. Der spätmittelalterliche Krönungsordo scheint hiervon allerdings
nicht berührt worden zu sein, so dass er direkt mit dem Werk Daniels in Verbindung zu
bringen ist7"" Auffällig ist schließlich auch, dass sowohl die ursprüngliche wie die
überarbeitete Fassung nicht in allen Handschriften den Krönungsordo enthält, wobei
im ersten Fall vier von fünf und bei der späteren Fassung eine von drei den Krönungs-
ordo aufweisen 7""

198 Vgl. so schon ScmMMELPFENNiG, Die geistlichen Reichsfürsten im Spiegel des sogenannten deut-
schen Pontificale, S. 71. Allerdings ist erst jetzt mit der Handschrift Weimar, Herzogin Anna
Amalia Bibliothek, Q 24 ein Textzeuge vorhanden, der auf die Kölner Kirchenprovinz verweist,
obgleich die Handschrift ursprünglich für das Erzbistum Mainz geschaffen worden sein
dürfte.
199 DYKMANS, Le pontifical romain. Revise au XVe siede, S. 42.
200 Vgl. HoFMANN/THURN, Die Handschriften der Hofbibliothek Aschaffenburg, S. 37: zzoMs a rerv-
rczzdo &WHM0 Madzz'a pd N. MagMud'newsis sedz's arc/zz'epz'scopo fradzYa ... (f. 45r).
201 Vgl. auch ScHiMMELPFENNiG, Die geistlichen Reichsfürsten im Spiegel des sogenannten deut-
schen Pontificale, S. 68.
202 ScHMiDT, Politisches Handeln und politische Programmatik im Dienst der Luxemburger, S. 134
rezipierte hingegen weder die Überlegungen Dykmans noch die Angabe im Aschaffenburger
Pontifikale und hielt es daher für »nicht unwahrscheinlich, daß der Text im zeitlichen Zusam-
menhang mit den Beschlüssen der Kurfürsten von Rhens steht«. Schon der Verweis auf die dem
Papst zu leistende sdwd/'o dcMfa macht dies allerdings mehr als fraglich.
203 Zu den Erweiterungen und Änderungen am Pontifikale durch Ägidius von Bitburg vgl.
DYKMANS, Le pontifical romain. Revise au XVe siede, S. 48-61.
204 Vgl. zu den verschiedenen Handschriften ScmMMELPFENNiG, Absetzung von Klerikern, S. 531,
DYKMANS, Le pontifical romain. Revise au XVe siede, und ScmMMELPFENNiG, Die geistlichen
Reichsfürsten im Spiegel des sogenannten deutschen Pontificale, S. 68 mit Anm. 11. Eine wei-
tere, den Ordo enthaltene Passung Daniels ist Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek, Q 24.
 
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