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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0301

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Herrschererhebungen des Spätmittelalters

Frage zu stellen, wie sehr die Geschichtsschreiber wirklich über die Abfolge der einzel-
nen Sequenzen informiert waren, doch zeigen die drei Berichte eher Übereinstimmun-
gen mit der aus früheren Krönungen bekannten Abfolge als mit den Vorschriften des
Ordo.
Eine der augenscheinlichsten Neuerungen des Ordo bestand nun darin, dass der
Krönungsakt selbst nicht mehr allein durch den Erzbischof von Köln, sondern durch
die drei rheinischen Erzbischöfe gemeinsam vorgenommen wurde. Methodisch steht,
wie bei früheren Krönungen gesehen, der Analyse der Quellen hinsichtlich dieser Frage
allerdings zum einen deren Tendenz entgegen, den Erhebungsakt insgesamt der ge-
samten Gruppe von (Kur-)Fürsten zuzuschreiben, zum anderen der Befund, dass trotz
des gemeinsamen Aufsetzens der Krone dem Erzbischof von Köln ja stets noch die
Hauptrolle bei der Weihe verblieb. Am Dreikönigstag 1309 waren nun alle drei geistli-
chen Kurfürsten persönlich zugegen, so dass theoretisch die Möglichkeit einer Umset-
zung des Krönungsordo bestanden hätte. Hiergegen spricht zunächst jedoch eine Viel-
zahl von Quellen, die die Weihe, Krönung oder Salbung allein dem Erzbischof von Köln
zuschreiben.^ Anderes verlauten nur die Annales Osterhovenses sowie die Erfurter
Peterschronik, die beide die Krönung dem Erzbischof von Mainz zuschreiben/'"" Wäh-
rend die erstgenannte Quelle auch bei der einzigen weiteren Erwähnung eines Korona-
tors 1292 vom Erzbischof von Mainz spricht und zudem das Krönungsdatum falsch an-
gibt, hat die Erfurter Chronik zu 1273 den Kölner als Krönenden/^ so dass die Nennung
Peters von Aspelt zu 1309 nicht mit der generellen Unkenntnis des Chronisten über den
tatsächlichen Usus erklärt werden kann.
Daneben finden sich noch weitere Quellen, die mehrere Personen an der Weihe
beteiligt sehen. Dies geschah zum einen in der auf den Gesamterhebungsakt bezogenen
Form (Apdisgndd ah dcUonÜMS konnte jedoch auch konkreter formuliert
werden: per ddnisfenum Henncz Arc/hepiscopz CoUmenszs in Regem soiemnifer didncfus esf,
ef coronafns, caeferis Archiepiscopis eoopcranlihns/'"^ Nach Johannes Trithemius, dem An-
fang des 16. Jahrhunderts schreibenden Abt von Sponheim, erfolgte die Krönung also
durch den Kölner Erzbischof, jedoch unter Mitwirkung der übrigen Erzbischöfe, also
Trier und Mainz. Diese bei Trithemius singuläre Nachricht ist insofern überraschend,
als dass die dem Sponheimer Geschichtsschreiber bekannten und von ihm herangezo-

599 Edmund de Dynter, Chronica nobilissimorum ducum Lotharingiae et Brabantiae ac regum
Francorum, 1. V, c. 49, Bd. 2, S. 482; Imperator Heinricus, c. 3, S. 118; Martini Continuatio Colo-
niensi, S. 364; Cronica presulum et Archiepiscoporum Coloniensis ecclesie, S. 37; Peter von Zit-
tau, Chronicon Aulae regiae, c. 113, S. 188, wo der Kölner Erzbischof wie des Öfteren fälschlich
Johannes genannt wird, und Catalogi archiepiscoporum Coloniensium. Continuatio postrema,
S. 358, wo der Erzbischof von Köln auch als der alleinige Wählende erscheint. Das Krönungs-
recht des Kölners wird neben den Gesta Baldewini, 1. II, c. 2, S. 205 (siehe oben, Anm. 598) bei
Ottokars Österreichischer Reimchronik, S. 1243, Vers 95859-95862 gesondert betont: der con
KoUe daop an, / der sin ze re/d ze fMOM p/dac, / ze wdzen er p/dac / den Umz'c and sin wzp. Als alleiniger
Koronator ist der Erzbischof von Köln auch in der Trierer Bilderhandschrift dargestellt (siehe
unten, Kapitel 9.1, Abb. 4).
600 Annales Österhovenses ad a. 1308, S. 555: alz arc/depz'scopo MogHzdzdo m regem rrngdar et corcmafMr;
Cronica S. Petri Erfordensis moderna, S. 336: a ocrzcraM/' dom/do Petro arc/depz'scopo corowatHr.
601 Annales Osterhovenses ad a. 1292, S. 550; Cronica S. Petri Erfordensis moderna, S. 263. Bei allen
weiteren Krönungen fehlen Angaben über den Koronator.
602 Continuationes chronici Martini Oppaviensis. Continuatio imperatorum Saxonica, S. 252.
603 Johannes Trithemius, Annales Hirsaugienses ad a. 1309, Bd. 2, S. 117.
 
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