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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0381

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366

Herrschererhebungen des Spätmittelalters

nach der Gewährung »aller rechtlich und gewohnheitsmäßig zustehenden Ehren«, wie
sie allerdings nur im frühesten Brief auftaucht/""" auf eine solche hindeutet. Karl selbst
hatte bereits am 26. Mai Aachen unter den von ihm begnadigten Städten angeführt und
die Bestätigung der Privilegien in Aussicht gestellt/""" und schon einige Tage zuvor
hatte Papst Clemens VI. mehrere Geistliche beauftragt, die Stadt auf Bitten des Königs
vom Interdikt zu lösen/""^ yon Frankfurt aus beauftragte Karl außerdem mehrere Ge-
sandte, mit Aachen »bezüglich seines Einritts in die Stadt und aller einem König zuste-
hender Ehrerweisungen« zu beraten und zu verhandeln/""" was durch die Aachener
Stadtrechnungen bestätigt wird/"""
Am 5. Juli verließ der König schließlich Frankfurt,'" ' nachdem er dort zuvor dem
Begräbnis Günthers von Schwarzburg beigewohnt, die Belehnung der Pfalzgrafen Ru-
dolf und Ruprecht vorgenommen und zahlreiche Privilegien vergeben hatte.'""" Am
11. Juli hatten Karl und seine Frau Anna bereits Bonn erreicht, wo sie allerdings bis zum
22. Juli warten mussten, da Aachen wegen der zur dortigen HeiltumsWeisung angereis-
ten Pilgerscharen überfüllt war.'"'" Am 6., 7., 14. und 15. Juli wurde die Stadt erneut von
den Kurfürsten aufgefordert, Karl einzulassen, zu huldigen und ihre Pflichten gegen-
über einem römischen König zu erfüllen/"'" Der König selbst musste sich hingegen im
Vorfeld seiner Krönung zusammen mit dem Markgrafen Wilhelm von Jülich verpflich-
ten, die Stadt erst wieder zu verlassen, wenn sie für die 2400 Gulden Schulden des Kö-
nigs zehn Bürgen oder anderweitige Sicherheit gestellt hätten/"" Dass eine solche Ver-
sicherung ein etwas seltsamer Auftakt für den ersten königlichen Besuch in der sfaf des

1046 KRAus, Vorgeschichte der Krönung Karls IV., Nr. 22, S. 85, von Markgraf Ludwig von Branden-
burg, noch vor Karls Altarsetzungin Frankfurt (30. Mai).
1047 MGH Const. 9, Nr. 65.
1048 Ebd., Nr. 320. Vgl. hierzu auch Nr. 383 und 405.
1049 KRAus, Vorgeschichte der Krönung Karls IV., Nr. 29, S. 90, vom 8. Juli. Die Gesandten waren der
Markgraf von Jülich, der Deutschordensmeister Wolfram von Nellenburg, der Dompropst Peter
von Breslau und der Scholaster Heinrich von Glogau. Gerade Wolram von Nellenburg scheint
für diese Mission besonders gut geeignet gewesen zu sein, da er zuvor auf der Seite Ludwigs IV.
gestanden und in dessen Dienst unter anderem die Stadt Mainz zur Treue zum Reich ermahnt
hatte (MGH Const. 8, Nr. 74, S. 105).
1050 LAURENT, Aachener Stadtrechnungen, S. 204f., Z. 19-5. Der Deutschmeister Wolfram von Nellen-
burg war zusammen mit Graf Johann von Sponheim auch für Ludwig von Brandenburg als
Bote tätig (KRAus, Vorgeschichte der Krönung Karls IV., Nr. 25, S. 87 und 26, S. 88). Kraus be-
zeichnet fälschlich diese beiden Fürsten als Karls Abgesandte (S. 63).
1051 Johannes Latomus, Acta, S. 92, bestätigt durch MGH Const. 9, Nr. 433 (5. Juli, Frankfurt) und 408
(6. Juli, Mainz). Vgl. auch Nr. 95, S. 67 vom 3. Juli:... und w/7 aud: /'Mund y/7; Acdo.
1052 Zur Beisetzung Günthers siehe Johannes Latomus, Antiquitates, S. 90-92 und Acta, S. 90-92,
zur Belehnung nur Acta, S. 92. Der Termin der Belehnung kann durch die bei KRAus, Vorge-
schichte der Krönung Karls IV., Nr. 24 und 25, S. 86f. veröffentlichten Schreiben der Belehnten
vom 19. auf den 18. Juni korrigiert werden. Zu den in Frankfurt ausgestellten Urkunden siehe
die Übersicht bei MGH Const. 9, S. XXVI-XXIX.
1053 Vgl. zur Aachener Heiltumsweisung allgemein KÜHNE, ostensio reliquiarum, S. 153-197 zur
Krönung Karls IV. S. 160 und 162. Matthias von Neuenburg, Chronik, c. 121, S. 280 spricht statt-
dessen von Geißlerzügen, allerdings mit ungenauer Datumsangabe: Dcsccnd/7 /udcrn drca/Mm
7MÜ7 rox cum Mxoro rwrsMS AtyM/sgraM, sd pro wndüYHd/M porogrMorHm/iagdaMdHm MM roc/'p/ non
poh'rd, sd cxpcdau/Y /7; Bur/r//!. Vgl. MGH Const. 9, Nr. 59 und 411 für die Dauer des königlichen
Aufenthalts in Bonn.
1054 KRAus, Vorgeschichte der Krönung Karls IV., Nr. 27 (Walram von Köln), 28 (Gerlach von Mainz),
30 (Heinrich von Mainz) und 31 (Waldemar von Brandenburg), S. 88-91.
1055 MGH Const. 9, Nr. 435, vom 13. Juli.
 
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