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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0406

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Karl IV. und die Goldene Bulle (1346-1356)

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und von Karls Vorgängern stets befolgten Tradition. Gleichzeitig zog man aber auch in
Betracht, dass ein »berechtigter Hinderungsgrund« (zzwpedzzwezifMZZi (egzfziWMiw) in Zu-
kunft ein Abweichen vom Herkommen rechtfertigen könne. Hier zeigt sich eine ge-
wisse Parallele zum spätmittelalterliche Krönungsordo, der ebenfalls Aachen als einzig
rechtmäßigen und durch alte Gewohnheit etablierten Krönungsort bezeichnete und
eine Verlegung durch den Papst nur ex magna cansa und auf Ansuchen der Kurfürsten
vorsahV^
Fasst man die verschiedenen Bestimmungen zusammen, so zeigt sich, dass Krone
und Krönung in der Goldenen Bulle Karls IV. keinen besonders großen Raum einnah-
men: Krönung und Salbung begründeten die Vorrangstellung des böhmischen Königs
vor den übrigen ungekrönten Kurfürsten und verschafften ihm eine herausgehobene
Stellung im Ranggefüge des Reichs, obgleich diese zumindest teilweise auf Karls gleich-
zeitigen Besitz der böhmischen Krone zurückgehen dürfte. Daneben rechtfertigte der
Vollzug der Herrscherweihe durch den Erzbischof von Köln dessen Stimmabgabe an
zweiter Stelle und sicherte ihm wohl auch den Platz zur Rechten des Herrschers beim
anschließenden Krönungsmahl. Vor ihm wählte allerdings gemäß dem für alt befunde-
nen Herkommen der Erzbischof von Trier,'^ wogegen der Aachener Königskrönung
offenbar nur eine untergeordnete Rolle beigemessen wurde. Ansonsten wurde die Krö-
nung nur im Zusammenhang mit den traditionellen Orten des Herrschaftsbeginns er-
wähnt, für den ihr eine besondere Bedeutung jedoch nicht zukam: Der neue König be-
stätigte unmittelbar nach der Wahl die Privilegien der Kurfürsten mit seinem
königlichen Namen (nomen regale) und erneuerte diese nach der Kaiserkrönung sah zzw-
perzaE iz'izzfo, nicht jedoch nach der Königskrönung. Hier zeigt sich deutlich die gewach-
sene Bedeutung der Königswahl, während die Krönung trotz Karls persönlichem Fai-
ble'^ in seinem zentralen Gesetzeswerk über die Erwähnung des traditionellen
Krönungsortes und Koronators hinaus keine besondere Rolle spielte. Bei Wahl und Zu-
sammenkunft der Kurfürsten galt es Zwietracht und Spaltung im Reich zu vermeiden -
die Krönung hingegen erscheint eher als ein zwar traditionelles, aber doch nicht son-
derlich entscheidendes Anhängsel im Prozess der Herrschererhebung.

5.9.8 Krönung Annas von Schweidnitz
Noch vor der Kaiserkrönung in Rom und dem Erlass der Goldenen Bulle war Karls
zweite Frau Anna von der Pfalz am 2. Februar 1353 in jungen Jahren verstorben, worauf
Karl bereits wenige Monate später Anna von Schweidnitz heiratete.'^ Von Ofen aus

Am 14. Februar 1357 gab Karl IV. Aachen die Erlaubnis zum Bau von Befestigungsanlagen, da-
mit sie leichter zu Ehren des Reichs verteidigt und für die Krönungen der römischen Könige
erhalten werden könne (Regesten der Reichsstadt Aachen, Bd. 3, Nr. 194).
1201 Vgl. oben, Kapitel 4.4.4.
1202 Vgl. hierzu Goldene Bulle, S. 58, Anm. 33.
1203 Neben seinen eigenen Krönungen in Bonn, Prag, Aachen, Mailand, Rom und Arles empfingen
auch seine insgesamt vier Frauen mindestens eine dieser Kronen (vgl. hierzu insgesamt HiLSCH,
Krönungen Karls IV. und BÜTTNER, Krönungen).
1204 RI VIII Nr. 1559d. Zur genauen Datierung vgl. auch MGH Const. 10, Nr. 523 und 528, zu den
Hintergründen dieser Hochzeit WERUNSKY, Geschichte Kaiser Karls IV., Bd. 2, S. 348-351.
 
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