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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0433

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Herrschererhebungen des Spätmittelalters

Wenzel vor seiner Krönung weder königliche Handlungen vornehmen noch sich in die
Regierung einmischen würde.'^'
Wie für die Wahl wurde für die Krönung eine Verschiebung ausgehandelt, und
zwar um 15 Tage, von dem ursprünglich angesetzten 24. Juni auf den 9. Juli, so dass
zwischen Wahl und Krönung nun 29 Tage lagen. Dieser Zeitraum sollte es dem König
ermöglichen, seine Gesandten zum Papst zu schicken, um dort um die Approbation
»und die sonst üblichen Dinge« (ci aha consMefa) zu ersuchen.'^" Als Reisezeit wurden
16 Tage veranschlagt, so dass dem Papst die Möglichkeit gegeben wurde, den Gewähl-
ten vor der Krönung zu approbieren - andernfalls würde sie jedoch dennoch stattfin-
den.'^' Selbst dieser Kompromiss stieß allerdings wegen der noch vor der Krönung an
den Papst abgehenden Gesandtschaft zunächst auf den Widerstand mancher Kurfürs-
ten, so dass diese erst einige Tage später ihre Schreiben über die Wahl ausstellten V42
Doch auch der Papst dürfte hiermit nur bedingt zufrieden gewesen sein. Seine für
Bischof Johann von Agen ungefähr zur selben Zeit ausgestellten Anweisungen sahen
nämlich vor, dass Kaiser und Sohn nach der Wahl, »wenn es irgendwie möglich ist« (si
posszhhe esf üHo modo), doch noch vor der Krönung persönlich zur Bitte um Approbation
nach Avignon kommen sollten, oder, wenn nicht beide, dann zumindest Wenzel in Be-
gleitung des Erzbischofs von Prag und Anderen.'^ Die Wahl selbst schien dem Papst
mittlerweile aufgrund der bereits versammelten Kurfürsten nicht mehr verhinderbar/^
doch forderte er nun zumindest noch die Bestätigung der von Karl IV. geleisteten Eide
vor und nach der Wa h I.' ^ Die Bedingung dafür war allerdings wiederum, dass nach
der Wahl nicht zur Krönung (ad aid)MC/M acÜMM coroMahoMis) geschritten und der König
weder das königliche Siegel noch den königlichen Namen verwenden würde, bevor
nicht die päpstliche Approbation erfolgt sei, Mi esf mons ei ZMnsV^ Andernfalls wollte
der Papst die Approbation zu keinem späteren Zeitpunkt vornehmen und außerdem
der Stadt Aachen befehlen, »den König nicht zu irgendeiner Krönung zu empfangen« W'
Letztendlich sollten aber auch diese päpstlichen Anweisungen den Lauf der Dinge
nicht mehr aufhalten können: Die Eidesleistung Wenzels erfolgte wie vereinbart vor
und nach der Wahl am 9. und 16. Juni,'^ die Krönung hingegen sogar noch vor dem
festgelegten Termin, ohne dass der Gewählte zuvor vom Papst approbiert worden wä-

1339 Ebd., S. 101, § 2, Z. 4f.: Emaiiior oHiaai a domiao imporaforo, t?aod aaio coroaacioaom Madam acfam ro-
giam oxorcorof cf aado modo immiscorof so admmisfrafiom.
1340 Ebd., § 3, das Zitat Z. 9.
1341 Ebd., Z. 10-12: cf sic, si piacaissof, domiao aosiro poiorai approdaro porsoaam ante coroaacioaom.' ado-
t?aia iafoadodaf, t?aod dicia die omaiao coroaaroiar, aoe poiorai adt?aa m'a ampiias dpydrro.
1342 Ebd., § 4. Zur Frage, welche Schreiben gemeint sein könnten, vgl. KLARE, Wahl Wenzels, S. 256-
258.
1343 RTA1, Nr. 67, S. 105, § 7 das Zitat Z. 4f.
1344 Vgl. zur Begründung ebd., S. 104, § 4, Z. 14-21.
1345 Ebd., Z. 22-27.
1346 Ebd., § 4, Z. 27f. sowie § 5, Z. 29-31.
1347 Ebd., § 5, Z. 32-36, Zitat Z. 35f.: de mm rocipioado oam ad adt?aam coroaaM'oaom. Auch gegen die
Kurfürsten wurden für diesen Fall Drohungen ausgesprochen (ebd., Z. 36-39). Zum Verbot der
prima coroaaiio in Aachen vor der Approbation siehe außerdem ebd., Nr. 66, S. 102 sowie die spä-
teren päpstlichen Anweisungen von Ende Juni mit ihren geheimen Zusätzen, wo statt des per-
sönlichen Erscheinens des Königs nun auch das Senden von Boten als Möglichkeit genannt
wurde (ebd., Nr. 72 und 76).
1348 Ebd., Nr. 71.
 
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