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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0432

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Wenzel (1376)

417

nicht bis zum Äußersten gehen wollte, zeigt die beigefügte Mahnung, das Vorgehen
dürfe nicht unverhältnismäßig sein und zu keinem Ärgernis führen.'^
Der päpstliche Nuntius Audibert, Propst von Pignans, sah sich also vor eine
schwere Aufgabe gestellt, als er im Mai mit dem Kaiser zusammentraf. Sein erster Vor-
schlag lautete, der Papst würde den Kurfürsten die Erlaubnis zur Königswahl erteilen,
wenn Wenzel erst nach dem Rücktritt oder dem Tod des Kaisers die Herrschaft im
Reich übernehmen und sich krönen lassen wolle.'^ Karl lehnte dieses Angebot unter
Verweis auf seine Ehre und die der Kurfürsten ab, zumal gerade diese dies niemals zu-
lassen würden.'^ Unter Berufung auf die einmalig günstige Lage wurde vom Kaiser
ferner das erneute päpstliche Verlangen zurückgewiesen, vor der Wahl persönlich an
der Kurie zu erscheinen,'^' während er sich hinsichtlich der übrigen Forderungen
nachgiebiger zeigtet ^
Darüber hinaus konnte der päpstliche Gesandte erreichen, dass der Wahltermin
auf den 10. Juni verschoben wurde, um die Ankunft des Kardinals Robert von Genf ab-
zuwartenV^ Schwieriger gestaltete sich hingegen die Frage der Approbation: Audibert
beharrte darauf, dass der Gewählte vor dieser weder regieren noch das königliche Sie-
gel benutzen, gekrönt werden oder sich König nennen dürfe. Doch als der Kaiser diese
zunächst nur ihm mitgeteilte Forderung den Kurfürsten verkündete, kam es zu einem
Sturm der Entrüstung (msMrrexerMnf max/nie furbaczones): Es sei noch nie gesehen oder
gehört worden und es könne auch kein Schriftstück, seien es Rechtsquellen oder Chro-
niken, darüber aufgefunden werden, dass die Wahl des Kaisers bestätigt worden wäre,
»da sie keine Wahl eines Abts oder Bischofs, die bestätigt werden muss, ist«.'^^ Schließ-
lich konnte der Nuntius vom Kaiser zumindest doch die Zusicherung erhalten, dass
1332 Regesten der Reichsstadt Aachen, Bd. 6, Nr. 700 (Brief des Kardinaldiakons Hugo von S. Maria
in Portico an Bischof Johann von Lüttich).
1333 RTA 1, Nr. 63, S. 98, § 1, Z. 21f.: ... assamere :'??:pcAM??: Romanora??: A sc^accrc coro??an'jMxfa ??:orc??:
dchÜM??: A /mAcMHS co??SMAM??:. Voraussetzung war natürlich die Wahl und Approbation Wen-
zels.
1334 Ebd., Z. 23-33, bes. Z. 26-30: El ü'??:eo, t?aod, /:oc dedaAo ad eoram noü'Aam, perpAao csscaf an'An' A
domaz ??:ee z'awa'A A/orsaa sascdarcaf aa'An' faL scaadaiam t?aod aoa posse??: ??:e a& As dc/cadcrc. A
aü'naa: doaa'aas aosfcr essA hc??c ;'a/bra:afas de madAa A netyaz'cz'a audforaa: doaa'aoraa: de A/amann/a.
1335 Ebd., S. 99, §4.
1336 Ebd., S. 98-100, § 2, 3 und 5: Wenzel sollte versprechen, dass zu seinen Lebzeiten ohne Aufgabe
des Reichs kein König gewählt werden würde und außerdem vor und nach der Wahl dieselben
Eide schwören, die Karl einst Clemens VI. geleistet hatte. Auf die letzte Forderung, Kaiser und
Sohn sollten zustimmen, dass der Papst eine Konstitution erlasse, die eine Wahl bei Lebzeiten
des Kaisers ohne Zustimmung der Kurie für die Zukunft untersagte, antwortete Karl auswei-
chend: Der Papst könne solches nach Belieben tun, er werde weder zustimmen noch widerspre-
chen, da die Päpste in diesen Dingen stets ohne die Zustimmung seiner Vorgänger gehandelt
hätten und außerdem der Widerstand der Kurfürsten zu bedenken wäre.
1337 Ebd., Nr. 64, S. 100, § 1. Dieser war in der Zwischenzeit durch Johann, Bischof von Agen, ersetzt
worden (vgl. ebd., S. 65), mit dem die nach Avignon abgesandten Eilboten in Basel zusammen-
trafen. Der Kaiser stimmte der Verschiebung des Wahltermins dem Bericht Audiberts zufolge
nur cMm ??o?? ??:odz'ca d^cM/fAe propfer ??Mg??as expe??sas ^MasyäAcNf A pcrz'cMla t?Me üme&A (Nr. 64,
S. 100, § 1, Z. 16f.) zu. Offenbar sah Karl den Widerstand der Erzbischöfe von Trier und Köln, mit
dem er am 1. Juni, dem eigentlichen Wahltag, in Rhens konfrontiert wurde (siehe oben, S. 408),
bereits im Vorfeld voraus.
1338 Ebd., Nr. 64, S. 100f., § 2, Z. 28-2: Dz'ce?Aes t?Mod ??M??^Ma??:/M:Y UsM??: r?A aMdzfM??: ??cc ?*epe?'z'AM?' scAp-
fM??:, s: icga??fMr o??:?:M jMra A cro??:'cc, t?Mod AeAz'o :'??:pcrafoAs /McAf co?^:'r??Mfa, t?MM ??o?? esf AeAz'o
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