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Volkszeitung: Tageszeitung für die werktätige Bevölkerung des ganzen badischen Unterlandes (Bezirke Heidelberg bis Wertheim) (4) — 1922 (Mai bis August)

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Nr. 101 - Nr. 110 (2. Mai - 12. Mai)
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des
dte
ver-
die

Man
> Ur-

Soziale Rundschau.
Aenderung der Wahlen nach der Reichs
versicherungsordnuns.
Von Arbeiierfekretär Stock.
Reims. Nr. 32 sind die laut Beschluß
Aecchstaas vorgenommenen Aenderungen für
ösfentlich?^ Retchsversicherungsordnung
Rach diesen Aenderungen sind zunächst
Mauen den Männern gleichgestellt und somit eben-
Mllv wahlbar. Recht einschneidende Aenderungen
und damit eine wesentliche Vereinfachung des seit-
herigen Wahlverfahrens weisen die 88 73, 75, 89,
«8, 8gi, igzg, Ei Ruch diesen geänderten
Bestrmmungeu wählen die Versichertenvorstands-
mttglieder der Krankenkassen die Verstcherienbeisttzer
»et de» Bersichernngsämtern und die Bsrsicherten-
MStchußmi^lieder der Landesversicheruttgsanstall.

Das Recht als Lüge.
Von Rechtsanwalt Dr. Otto Marx-Heidelberg.
Unser Recht ist volkssremd. Das ist gewiß.
Daraus folgt, daß auch dte Rechtsprechung,
der Niederschlag des Rechts, das Kopffchütteln des
Laien nicht selten hervorruft. Das ist nicht die
Schuld der Richter. Die Richter sind nur dte Voll-
strecker der Gesetze. Sie können nichts dazu, daß
die Gesetze schlecht sind. Die Richter sind eben
solche Menschen, wie wir alle. Ich glaube weder,
das; sie weltfremd, noch daß sie verkehrsfremd, noch
oatz sie volkssremd sind. Natürlich kann niemand
m allen Verhältnissen bewandert sein. Ein Arbei-
ter kann Arbsiterverhättnisse besser und Bauernver-
haltnisse schlechter beurteilen als ein Bauer. AVer
der Richter soll über alle urteilen, über Bauern,
Arbeiter und Bürger, und deshalb soll mir einmal
jemand ein Universalrezept sagen, woher man nun
Vie Richter eigentlich nehmen will. Immerhin Wäre
es sehr gut, wenn man auch in Zivilsachen Schössen
Halle, weil diese ihren Sens dazu geben könnten.
Freilich ums; ich sagen, daß nicht alle Schössen
Koppe Ricker sind nnd mit den Köpfen nicken, wenn
der REer seine Meinung äußert, aber ein großer
dies eben doch. Das ist nicht recht. Auch
aer Schöffe hat die Pflicht, seine Meinung gegen den
Ruyter zur Geltung zu bringe». Sonst ist er eine
Puppe.
Leider bin ich aber nicht überzeugt, daß das
Mihttaueu gegen die Rechtsprechung durch die Etn-
N"m,ng von Zivilschösfeu beseitigt würde. Auch
Vn Pvtischöfsen können nicht über das Gesetz httl-
aus. Und das Gesetz führt eben in seiner Anwen-
dung zu Unglaublichkeiten, zu krassen Ungerechtig-
icnrn, zum'Kopsstand des. wirkliche« Rechtes.'
Alan möge das bezweifeln. Gut, ich be-
haupte nicht nur, daß die Anwendung der gel-
tenden Gesetze in vielen Fällen zum Stege des
offenkundigen Unrechts führt, sondern ich
werde im folgenden durch Benennung von Bei-
lstielen auch de» Wahrheitsbeweis für diese
mcme Behauptung autreten.
... O.esan Nepomuk Nepple in Pofe,nuckel in
.-aoen erhält die Unterhaltsklage eines unehelichen
lh.Ees zugestellt. Er hat ein ungewöhnlich gutes
< wwstsen und begibt sich an dem Terminstage per-
wnüch aus das Gericht, um „der Person" — nämlich
mr entgleisten Mutter, die ihn als den Erzeuger
vennnut hat — zu beweisen, daß sie einen falschen
hcrausgegrisfen Hai. Zufällig ist ein Verkehrsstreik.
Der tapfere Nichtkavalier kann nicht mit der Elek-
trischen fahren, sondern mutz sich mit Hilfe der
zu diesem Zwecke mitgebrachten Pedale an
me Gerichtsstelle bewegen. Statt um neun erscheint
Herr Karl Stefan Nepomuk Nepple (Volkszeitung,
aast du genug Papier für diesen Namen?) erst um
whu m, Terminszimmer. Scho» war das Unglück
geschehen: Da der Armenrat des Kindes Pünktlich
;ur Stelle war, m u tz l e der Richter auf Antrag des
Anwalts gegen den nicht vorhandenen Karl Stefan
Nepomuk Nepple Versüumnisurteil erlassen. Schulze
stt „sprachlos", was sich in besonders lebhaften
Stttnr.iungsäutzerungen Luft macht. „Ich kenn' die
w gar nel, Herr Richter; ich bin en u'b'scholdener,
v-rheirader Manu..." Der Richter, au sich da-
von überzeugt, daß die Frage der Abstammung un-
ehelicher Kinder weder mit der Tatsache der Be-
uyottenheit noch mit dem Familienstand des Er-
»cugers einen, notwendigen, inneren Zusammenhang
uai, beruhigt den aufgeregten Herrn und erklärt
mm, es sei ja nur ein Versäumnisurteil erlassen;
ec polte Einspruch einlegen. Auf dem Gang sagt
er zu einem Gerichtsdiener: „Ich bin eben verurteilt
worden, ein Kind zu unterhalten, tvo ich gar nichts
mu der Mutter zu tun gehabt habe." „Das soll
'-'^kommen; da müssen Sie Berufung eiu-
.E /'. haben Sie ja aber einen Monat Zeit."
-wvstle geht beruhigt fort. Nach einigen Tagen
wud ihm das Bersäumnisurteil zugestellt. Er sin-
- ct zwo, Wochen spater Zeit, auf die Gerichtsfchrei-
verei zu gehen. Zu seiner Verblüffung wird Hm
Berfäumnisurteils, das er an
mEgetellt, das Urteil sei nicht »lehr
m Versäumnisurteile der Amts-
L Ee, Este spätestens binnen Woche,rsrist fett der
MNlutug Einspruch eingelegt werden. Nepple ist
JE den Gerichtsdiener. Dieser erinnert
a-k,, Nepple habe nichts davon
stch um ein Bersäumnisurteil Han-
de»' zu Unrecht verurteilt wor-
sci »^ü^^Ä^Erlich angenommen, dies
wrrltich binnen Monatsfrist seit T das
Rechtsmittel der Berufung zulässig'sei. "
Ergebuis: Karl Stefan Nepomuk Nepple >nub
wchzehu Jahre laug monatlich dreihllndertfünszig,
zusammen also 67 200 — in Buchstaben: sieben,rud-
wchzigtausendzweihundert — Mark und, wenn das
Kind j,ur Zeit der Vollendung des sechzehnten Le-
OE'!^m,ces ittsolge körperlicher oder geistiger Ge-
a """erstände ist, sich selbst zu unterhalte»,
i E'Eer diese Zett hinaus den Unterhalt, er mutz
va'- Kiod' beträchtlichen Kosten zahlen. Er mutz
anderen verhalten, obwohl er die
R.mcr nie geiehen hat! „Von Rechts wegen."
U»'?«n"bl das Unrecht klar zutage liegt, bleibt
m mS Warum? Einzig und allein dar
, dereiüs das Gerichtssiegel unter das
meimn dian könnte schier
vor;uiinm > 5" des Obrigkeitsstaates noch
alte Ausschnitt aus jener „guten"
; " kurpsälzische Richter für die
'.ästrmd » 9-10 Uhr Zeit hatte,
sckw wen kew Uhr pünktlich beim Früh-
rtt e die Punkt 10 Uhr alle die ver-
,'cm l das dw gekommen waren, j
iE» i >^'ung der Rechtskraft eines
wus . Uttd so was nenm sich Reckst!
Gerechtigleit, verhülle dein Haupt,

Dte Verficherrenausschutz,nitglieder bet der Landes-
versicherungsanstalt wählen ihrerseits ür getrennten
Wahlgängen die Versichertenbeisttzer bei den Ober-
versicherungs-, Landesverficherungs- und Reichs-
Versicherungsamt rrsp. -ämtern und dir Beisitzer der
Versicherten zu den Unsallb ernfsgenofsenfchaftm zur

Vorstand einer UusaLberusSgeuossenschasl bestim-
mend Mitwirken zu können, ist ein sozialer Rückstand
der neuen Verordnung. Daß auch die Zusammen-
setzung bet den Landes- und besonders beim Reichs-
verstcherungsamt keine Aenderung erfährt, ist tief
bedauerlich. —


^usst«Uu»K - 17, 1L unel 14. -lai 1927 vvn 9—7 vkr
Versteigerung; IS., IS. uuet 17. plui vo» vuruiittags 1« K/Irr
sn im Salissal üler 8taütdalle umck Äen »nseäiliedenÄen
j>kei»enrLumen

Antike Linricktungen
unÄ Linrel 8tilm«dsi
kensisssnev-8LiirLk«ke, SsrvLkLimrner, 4 vieÄerMreier
rirnnier, 8t«müul»ren niit 8pielvrerk» eingelegt« ILsdinstt
sÄrrLnke usBv.
Unlrkgurea, Krnnren, Zinn,
8ilber, Veppi
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duW«Zerts,Mnisturen,M«cks-
bnssierungen, ka^eneen un«i
porrellsne
krsnkentiialer Gruppen unck OrlgiWsIninckeiie, Nüriist, LuÄ-
vrigsdurß, -leissen, verli« Vers, Nz rnpkenburg, HVien u. s.
UanMeirjinungen ua«I vel-
gesnAÄe «les IS —19. Zadrli.
Laraeei, Wssssno, van üvr Piesr, stinrel, klvinili«!ls, I^isrlidein
UnlrsLZuiitte, sckvsrie unÄ
iarSige liuplersticke
Dürer, krsnarl», HVarel, Llrvünvrierlri, 8L»t«eniek
illustrierte kücker «les IS 19.
-akrk., 8t««lte Arnsirkten
»US Lurpkalr «NÄ Natlen

rinÄ «nÄereD 8»inmlungeu:

Beratung der Unsall-Verhütungsvorschristen. Im-
merhin noch reichlich kompliziert, aber eine erheb-
liche Vereinfachung gegenüber dem seitherigen Zu-
stand, wo bis zur letzten zu tätigenden Wahl sieben
Mal gewählt resp. gesiebt werden mußte.
Besonders geändert sind die Bestimmungen für
die Wahl der Arbeitgeberbeisitzer. Wurden bei-
spielsweise die Arbeitgeberausschutzmitglieder der
Landesversicherungsanstatt zur Hälfte von den Un-
fallberussgenossenschaften und zur Hälfte von den
Arbeitgeberbeisitzern bet den Versicherungsämtern
gewählt, so ist dieses Recht neuerdings ganz den
Vorständen der Unfallberussgenossenschaften esnge-
räumt worden. Daß anderseits den Versicherten
immer »och keine Möglichkeit gegeben ist, durch die
Wahl von Mitgliedern uns ihren Reihen in den

Hauptversammlung des Verbandes badischer
gemeinnütziger Bauvereinigungen.
Karlsruhe, 8. Mai. Die diesjährige Haupt-
versammlung des badischen Verbandes gemeinnützi-
ger Bauvereinigungen sand unter Beteiligung von
Vertretern fast sämtlicher badischer Baugenossen-
schaften und Baugesellschaften am gestrigen Sonn-
tag im Landtagsgebäude statt. Das Arbettsmini-
sterium, das Ministerium des Innern, die Eisen-
vahngeueraldtrektton, die Oberpoftdirektion, das
Bezirksamt und der Stadtrat hatten Vertreter ent-
sau':' .'l'.beitSurinister Dr. Engter wohnte -wen
falls der Versammlung bet.

Räch Belanmgabe des Geschäftsberichtes durch
den Vorsitzenden Direktor Zähring«: und des Iah»
resrevisionsberichtes durch Verbandsrevisor Schin-
del referierte Rechtsanwalt Dr. Homburger kurz
über die Steuersrageu der Baugenossenschaften.
Ministerialrat Dr. Imhofs erstattete bann ein aus-
führliches Referat über Baudarlehen, Wohnungs-
abgabe und Bezirkswohnungsverbände, woran sich
eine sehr rege Aussprache anschlotz.
Nach zwei Ausführungen über Banstossbeschas-
fung und Mtetenberechuung wurden folgende An-
träge einstimmig angenommen: 1. „Der am 7. Mai
1922 tagende Vervaudstag badischer gemeinnütziger
Bauvereintgungen stellt den Antrag, die Bad. Re-
gierung möge dafür eintreten, datz der Einheitssatz
der Baudarlehen gemäß dem Antrag des badischen
Städtetages auf 1300 bis 1500 Ml. pro Wohnfläch»
erhöht wird." — 2. „Der 10. Berbarrdstag des bad
Verbandes gem. Bcmvereinigungeu sieht im Flach
bau mit Gartenland die alleinige glückliche Löfuus
der Wohnungsfrage. Er bittet die Negierung, den
Flachbau bet Vergebung von Baudarlehen in be-
vorzugter Weife zu berücksichtigen und Hochbauten
nur ausnahmsweise innerhalb der Städte, wo Bau-
lücken ausgefüllt Werden müssen, ml! Baudarlehen
zu bedenken. Ferner wird die Regierung-gebeicn,
auf di« Städte einzuwirken, damtt sie nötigenfalls
Baugelände für Flachbauten erschließen und durch
günstige Fahrgelegenheit und erschwingliche Fahr-
preise das Wohn«» an der Peripherie der Städte
ermöglichen."
Der Arbeitsmarkt in Baden hat sich in den letz-
ten Tagen beruhigter entwickelt. Es war dies vor-
nehmlich auf dte Ungunst der Witterung in den
letzte» Wochen zurückzusühren, außerdem har sich
jedoch auch da und dort eine gewisse schwach- Zu-
riickhaltnng von Aufträgen bemerkbar gemacht, die
ihre Ursache wohl in der Unsicherheit der politischen
Lage haben dürfte.


Was jedermann vom
Recht wissen sollte»
Von Rechtsanwalt Dr. Marx, Heidelberg.
Vll. Msindungsvertrüge und Gelveutwertuug.
Dte meisten Urteile regeln ein bestimmtes
Rechtsverhältnis entgültig. Das bedeutet: Wenn
einmal in einer Sache eine rechtskräftige Entschei-
dung ergangen ist, dann kann nur Unter den Vor-
aussetzungen der Wiederaufnahme des Verfahrens
der Fall von neuem verhandelt und entschieden wer-
den. Bin ich also einmal rechtskräftig zur Zahlung
von 100 Mark verurteilt, dann kann ich gegen dieses
Urteil nichts mehr machen. Eine Ausnahme hier-
von gibt es von jeher bei der Verurteilung zu künf-
tig fällig werdenden wiederkehrendsn Leistungen.
Wenn hier eine wesentliche Aenderung derjenigen
Verhältnisse eintrttt, welche für die Verurteilung
zur Entrichtung von Leistungen, für die Bestim-
mung der Höhe der Leistungen oder der Dauer ihrer
Entrichtung maßgebend waren, fo kann jeder Teil
int Wege der Klage eine entsprechende Abänderung
der Urteils verlangen.
Beispiel: B Wurde im Jahre 1910 derur-
tci! seinem unehelichen Kind A 20 Mk. Unterhalt
für oe» Monat zu bezahlen. Da sich inzwischen alle
Verhältnisse geändert haben, könnte heute das un-
eheliche Kind eine neue Klage auf Erhöhung des
monatlichen Unterhalts aus 250 Mk. oder noch mehr
verlangen.
Anders war es aber früher, wenn über de» Un-
terhalt ein Vergleich geschlossen war. Par zum
Beispiel eine Abfindungssumme von 2000 Mk. ver-
einbart worden, so konnte dies nicht umgestoßen
werden, auch wenn sich alle Verhältnisse änderten.
Im Jahre 1919 wurde ein Gesetz eingeführt,
wonach diese Abänderung auch stattsinden könne,
wenn ein gerichtlich abgeschlossener Vergleich
vsrliege. Dagegen kann dieses Gesetz auf eiuen
pripatschriftlichen Vergleich nicht »»ge-
wendet werden.
Trotzdem hat das Oberlaudesgericht Augsburg
in folgendem Fall auch eine Abänderung des pri-
vatschriftlich abgeschlossenen Vergleichs zugelassen:
N. erlitt durch einen Eisenbahnunsall Ver-
letzungen. Arn 14. August 1917 kam zwischen ihm,
seiner Frau und dem Staat ein außergericht-
licher Vergleich zustande, demzufolge die Eheleute
N. eine einmalige Abfindung von 16V00 Mk. er-
hielten und auf alle derzeitigen und künftigen An-
sprüche verzichteten. Nachher klagte N. auf wettere
Entschädigung, weil die Abfindungssumme ver-
braucht sei und er beim Vergleich nicht an die Mög-
lichkeit einer Geldentwertung und Teuerung habe
denken können, wie sie inzwischen eingetreten sei.
Das Gericht mußte im Wege der ergänzende» Aus-
legung des Vergleichs annehmen, das; die Vertrags-
teile am 14. August 1917 an die außerordentliche
Geldentwertung unmöglich denken komtten und auch
nicht gedacht Haven und deshalb die dem N. zu ge-
währende Abfindung nur soweit festgesetzt Wersen
sollte, als sich ihre Höhe damals übersehen und be-
rechnen ließ, daß aber darüber hinaus keine Bestim-
mung getroffen und am allerwenigsten ein unbe-
grenzter Verzicht des Beschwerdeführers aus jedes
Mehr erklärt werden sollte, das iüm ohne den Ver-
gleich bei den wirtschaftlichen Umwälzungen zu-
steheu würde. Von diesem Standpunkte aus konnte
N. vom EisenbahnsiSkus zwar nicht eine fortlaufen-
de Geldrente, wobl aber einen angemessene», nach
dem damaligen Geldwerte zu berechnende» Zuschlag
zu 0"° i >. August 1917 vereinbarten Abfin-
dungssumme verikmgeu.
 
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