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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Ein Preisausschreiben zu 5500 Kronen des Landesausschusses des Erzherzogtums Oesterreich u. d. Enns für neue gewerbliche Fremdartikel / Zum Kapitel der öffentlichen Wettbewerbe / Eine unbefugte Nachbildung / Aus unserem Beschwerdebuch / Eröffnete Ausstellungen (Fortsetzung) / Laufende Preisausschreiben / Erledigte Preisausschreiben / Denkmäler / Staatsankäufe etc. / Staatsaufträge etc. / Aus Galerien und Museen / Aus Akademien und Kunstschulen / Personal Nachrichten / Auszeichnungen und Medaillen / Todesfälle / Stipendien und Stiftungen / Aus Künstler und Kunstvereinen / Auktionen / Vermischtes / Literatur und Kunstblätter / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0196

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Die Werkstatt der Kunst.

heft HH

s88

nach der Schlußfassung des Preisgerichts durch das
niederösterreichische Landes-Gbereinnehmeramt.
6. Der Landesausschuß erwirbt durch die Preis-
Zuerkennung von selbst das Eigentum an den prä-
miierten Modellen und Entwürfen und besitzt be-
züglich aller anderen Gegenstände das Vorkaufs-
recht. Nicht prämiierte und nicht angekaufte Modelle
und Entwürfe gehen an deren Einsender portofrei zu-
rück. Für die prämiierten Gegenstände wird seitens des
Landesausschusses nach Wahl der Musterschutz erwirkt.
7. Sollten für die Herstellung von Artikeln
etwa neue Verfahrungsarten in Betracht kommen,
so ist der Einsender verpflichtet, dies sofort bei Ein-
sendung des Entwurfes anzugeben und eventuelle
Geheimnisse der Erzeugung dem dis Arbeit aus-
führenden Gewerbetreibenden mitzuteilen.
8. Den Einsendern prämiierter oder angekauf-
ter Modelle und Entwürfe kann über deren sofort
nach der Prämiierung schriftlich gestelltes Verlangen
vom Landesausschusse das Recht zuerkannt werden,
daß ihr Name und die Prämiierung auf allen
Gegenständen, welche unter Zugrundelegung des
betreffenden Modelles oder Entwurfes zur Anferti-
gung gelangen, vermerkt werde und daß für einen
besonders gelungenen, sowie im Vergleiche mit dem
zuerkannteil Preise augenscheinlich wertvolleren, Ent-
wurf der dessen Ausführung besorgende Gewerbe-
treibende eine vom Landesausschusse zu bestimmende
Erfindungsgebühr abzuführen habe.
Nachwort der Schriftleitung: Wir haben
vorstehend die Bedingungen dieses Preisausschreibens
vollständig mitgeteilt, so daß sich die Künstler um
etwaige noch nähere Angaben nicht mehr zu be-
mühen brauchen. Neber die Bedingungen selbst
hätten wir zu bemerken, daß wir in der Zusammen-
setzung des Preisgerichtes die Fachleute etwas zu
kurz gekommen finden, deren nur vier darin ver-
treten sind, während ihnen sechs Nichtfachleute
gegenüberstehen. Es ist also nicht ausgeschlossen,
daß diese vier Fachleute in jedem einzelnen Falle
überstimmt werden können, eine Möglichkeit, welche
herbeizuführen andererseits wiederum sicherlich nicht
in den Absichten des Landesausschusses liegt. Nach-
dem nun das Preisrichter-Kollegium, den Bedin-
gungen zusolge, die Freiheit besitzt, sich mit Zustim-
mung des Landesausschusses durch Zuwahl zu er-
weitern, so würden wir es im Interesse der schönen
Sache sehr begrüßen, wenn diese Zuwahl sich auf
noch zwei Fachleute erstrecken würde, mit dem Zu-
satze, daß diese Ergänzung durch Fachleute in dem-
selben Verhältnis noch weiter zu betätigen wäre,
sobald auch noch andere Nichtsachleute auf dem ab-
gegebenen Wege dem Kollegium einverleibt würden.
Als dringend notwendig für den Erfolg des
Preisausschreibens (vorausgesetzt, daß es Künstler
von Bedeutung sind), halten wir es endlich noch,
daß die Namen der Fachleute im Preis-
richter-Kollegium öffentlich bekannt gegeben
werden.

Tum Kapitel
cler ölsentlicken Meitbexverde.
Die wiederholt auftretenden Mißstände im Wett-
bewerbswesen lassen, so lesen wir in der „Deutschen
Bauzeitung", die ernste Frage aufwerfen, ob nicht
von den Preisrichtern auch ein Einfluß auf die for-
male Durchführung der Wettbewerbe erwartet wer-
den darf, ob sie sich allein als Vertrauensleute des
Ausschreibenden oder gleichzeitig auch der Fachge-
nossen zu betrachten haben, wird letzteres verneint,
so müßte darauf gedrungen werden, daß der fran-
zösische Brauch auch in Deutschland Aufnahme ge-
winne, nach welchem den Teilnehmern eines
Wettbewerbes das Recht zugesprochen wird, ihrer-
seits einen oder mehrere Preisrichter zu wäh-
len, welche ihre Interessen zu vertreten be-
rufen sind. -—
Man beachte, was hier das angesehene Fach-
blatt zu Gunsten der Künstler kundgibt. Darnach
beurteile man, auf welchen: Boden mit unseren For-
derungen, die Rechte der Künstler bei Wettbewerben
betreffend, wie wir sie bei zahlreichen Gelegenheiten
schon erhoben haben, wir uns bewegen.
6ms unbekugts Nachbildung,
inan könnte sich aber auch schärfer ausdrücken,
ließ sich die Firma Baier öc Schneider in Heil-
bronn zu Schulden kommen gegenüber einer Arbeit
des Malers Max Wilken ding, Lehrer an der
Kunstgewerbeschule zu Lharlottenburg. Die Firma
fertigte vor zwei Jahren für Lehrer wilkending
Zeichenblöcke, Nr. s — ff an, welche mit einem far-
bigen Titelblatts, zu welchem letzterer die Zeichnung
lieferte, versehen waren.
„Ich habe," so schreibt uns Herr Wilkending,
„nachdem die Beziehungen mit genannter Firma ge-
löst waren, derselben niemals das Recht einge-
räumt, meinen Entwurf zu ihren Gunsten zu be-
nutzen. Trotzdem hat die Firma mit Beginn dieses
Wintersemesters plötzlich Zeichenblöcke in den Handel
gebracht, zu welchem dieselbe das von mir entworfene
Titelblatt benutzt."
Die Aehnlichkeit beider Titelblätter ist in der
Tat so täuschend — im wesentlichen wurden ge-
nau dieselben Zeichnungen mit ganz geringen Aen-
derungen und einer etwas veränderten Abtönung
der Farben benutzt —, daß dem Laien diese Unter-
schiede ohne Zweifel nicht aufgefallen und er sicher-
lich immer der Meinung gewesen sein würde, er hätte
einen der seit Jahren eingeführten Wilkending'schen
Zeichenblöcke vor sich.
Infolgedessen sah sich Lehrer Wilkending zur
Wahrung seiner Urheberrechte genötigt, den Schutz
des Gerichtes anzurufen. Die Folge war, daß die
Firma Baier öc Schneider vor der Zivilkammer des
Landgerichtes Heilbronn in einem vergleiche, der
sich noch auf andere Streitpunkte ausdehnte, welche
 
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