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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Inhalt / Arbeitskalender / Mitteilungen der Allgemeinen Deutschen Kunstgenosseschaft / Geplante Ausstellungen / Eröffnete Ausstellungen
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Marcus, Otto: Das Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
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Deiker, Carl Friedrich: Der Künstler als Kunsthändler
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0222

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2 Die Werkstatt der Kunst. Heft s§.

Vertretern der in Betracht kommenden Korporationen
statt, wenn die dortigen Beratungen sich auch
gleichzeitig aus Literatur und Tonkunst erstreckten,
so springt der Unterschied doch in die Augen. Ls
muß Ausgabe der Künstler sein, daraus zu dringen,
daß bei ähnlichen Veranlassungen das sachverständige
Element genügend berücksichtigt wird!
Nachdem die Negierung ihren desinitiven Stand-
punkt in dem zweiten gegen den ersten stark ver-
änderten Entwurf sestgelegt hatte, blieb als einzige
Möglichkeit für die Künstlerschaft, ihren wünschen
Berücksichtigung zu verschaffen, der Beistand der
Reichstagsabgeordneten. Die Hoffnung daraus war
aber ganz vergebens. jÜrivate Bemühungen, einzelne
Abgeordnete für die Angelegenheit zu interessieren,
blieben resultatlos. Selbst Herren, die sonst gern
von der Tribüne ihre Ansichten über Kunst äußern,
erklärten ganz offen, daß sie die Sache nicht inter-
essiere. Der Entwurf wurde, wie üblich, nach der
erster: Lesung einer Kommission überwiesen; es be-
rührt eigentümlich, daß der Reichstag die Praxis
befolgt, niemals zu solchen Beratungen Sachver-
ständige zuzuziehen, die nicht in seinen eigenen Reihen
sitzen. Es war nun das s)ech der Künstler, daß
unter den 3ft7 Mitgliedern des Reichstags nicht ein
einziger Künstler sich befand. Mehrere Verleger
wurden aber in die Kommission gewählt und da
in manchen Punkten des Gesetzes die Interessen der
Verleger denjenigen der Urheber gegenüberstehen,
waren sie gewissermaßen Richter in eigener Sache.
Das hat auch beim ehrlichsten Streben nach Un-
parteilichkeit sein Mißliches.
Konnten die Debatten, entsprechend der Be-
deutung der Angelegenheit für die Allgemeinheit
weder im jlllenum noch in der Kommission sehr
ausgedehnt und eingehend sein, so muß es doch be-
fremden, daß wohl zu die Debatte sich um eine
Frage drehte, die mit der Materie des Gesetzes
eigentlich in gar keinem Zusammenhang steht, näm-
lich darum, ob ein Angeschuldigter cs sich gefallen
lassen muß, wider seinen willen von der Polizei
photographiert zu werden, ob hierzu die Ermäch-
tigung des Richters nötig sei, oder nur die der
Polizei usw. Da es sich hierbei um politische Ge-
sichtspunkte handelte, waren die Abgeordneten in
vertrautem Fahrwasser und es kam Zu heftigem Für
und wider. Die für die Künstler so außerordent-
lich wichtige Tatsache, daß das neue Gesetz nur noch
die vorsätzliche nicht aber wie das alte auch die
fahrlässige Verletzung ihrer Rechte unter Strafe stellt,
wurde kaum berührt. Ein merkwürdiges Ouiproquo
war es, daß ein Abgeordneter (Fischer, Sachsen) an-
gewandte Kunst und Kunstgewerbe für ganz ver-
schiedene Dinge hielt. Daraus, daß die A. D. K. G.
den ersteren Ausdruck bevorzugte, schloß er, daß sie
dem Kunstgewerbe den Schutz versagt wissen wolle,
und aus diesem Mißverständnis heraus richtete er
heftige Angriffe gegen sie. Diese unmotivierten An-
griffe ließen wieder erkennen, daß zum Schaden der

künstlerischen Gesamtinteressen von interessierter Seite
beständig gegen die A. D. K. G. gehetzt wird.
Daß von feiten der Künstlerschaft Fehler be-
gangen sind, wurde oben schon erwähnt. Hauptsächlich
standen ihren Interessen aber Mächte gegenüber,
über die sie keine Gewalt Habei: konnte. Es heißt
nun vor allem, die eigenen Reihen zu stärken und
namentlich durch eine feste Organisation dahin zu
wirken, daß die Rechte der Künstler nicht noch
weiter geschmälert werden und daß berechtigte Forde-
rungen nut dem nötige:: Nachdruck vorgebracht
werden können. Otto Marcus.
Oer Künstler als Kunsthändler.
Zu dieser Veröffentlichung in ui: seren:
Hefte schreibt man uns aus Düsseldorf:
Also endlich! Das war ein schönes Wort zur
rechte:: Stunde: „Los vom Kunsthändler!" wein:
es nur endlich Anklang finden wollte. Aber wie-
viele Künstler find im Laufe der Zeit so in die
Hände — ich hätte fast eine:: anderen Ausdruck
gebraucht, aber ich will parlamentarisch bleiben —
also: in die Hände der Kunsthändler geraten, daß
sie bei der Lektüre des Artikels in Heft sI der
„Werkstatt der Kunst" das Blatt traurig aus den
Händen lege:: werde::: „Es wär' so schön gewesen,
es hat nicht sollen sei::!" — And dennoch läßt es
sich machen, davon bin :ch felsenfest überzeugt.
Auf größere Kunsthändler, besonders auswärts,
sind wir Künstler unter Umständen angewiesen, das
muß zugegeben werden, aber, — — — wie ist cs
mit den einheimischen kleinen Händlern? Ich will
hier einmal ausschließlich von unseren Düsseldorfer
Verhältnissen reden.
Kommt da aus einer jOrovinzstadt jemand in
der Weihnachtszeit nach Düsseldorf in der festen
Absicht, ein Bild zu kaufen; den jllreis hat er sich
überlegt, 300 Mark meinetwegen will er anlegen,
mehr erlauben ihn: seine Mittel nicht, was er
haben will, dessen ist er noch nicht ganz klar, das
wird sich ja finden, warum Hängei: nun hier an:
Hauptbahnhose nicht Hlakate etwa des Inhaltes,
daß Fremde, welche in der Absicht Bilder usw. zu
kaufen an den „Verein der Düsseldorfer Künstler"
bezw. die Kunsthalle gewiesen werden?? Also, die
fillakate fehle::, und so wandert der „Käufer" plan-
los in die Stadt hinein. Halt! Da drüben ist ja
ein Kunsthändler, und nebenan noch einer, und
gegenüber noch einer und dahinten wieder einer!
Das ist bequem, und gleich so einfach! Da geht
er hin. Hier kann er alles haben, weß' das Herz
begehrt, und billig, furchtbar billig. — Anstatt des
Bildes für 300 Mark bekommt er gleich zwei
a (00 Mark oder noch billiger, „großes Format",
„elegante Goldrahmen", spart sich den weg und
bringt noch (00 Mark mit heim, deren Ersparnis
er dem billigen Kunsthändler zu verdanken hat.
 
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