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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Zeitlin, Leon: Der Künstler als Kunsthändler
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0193

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Die Werkstatt der Kunst
Heäakteus: Hemrick? Stsinbacki. VI. Hekr 14. 31. Oez. ryoö«

In üiesern ^«Us unserer LeitsckrNr errsUsn wir jsclern ULnstler cias freieMsrl. Mir sorgen clafür. ciss lunlickst keinerlei
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KLtte, in clernselben yekie zu erwidern, vis UeciskUon kslt sicd voilstänciig unpsrtsiisck unct gibt clurck äen Abdruck keineswegs
. — eine Nebereinslirnrnung mir äen »uf ciiese Meis« vorgekrLgenen Meinungen zu erkennen. ..--^7:

löekanMmackung.
Die Geschäftsstelle öer ^Werkstatt öer
Kunst" befindet sich vom I. Januar 1907 ab
in den eigenen Räumen des Verlags, also:
Leipzig, (tzuerstraße 13 (G. 71. Seemann).

Osr Rünstlsr als klunstdänäler.

In der „Franks. Ztg." veröffentlicht Or. Leon
Zeitlin eine Studie, welche sich damit beschäftigt,
wie dem Künstler durch das Mittel der Selbsthilfe
der Weg zu dem kaufenden Publikum erleichtert
werden könne. Wir geben vom Kern dieser An-
regungen der Künstlerschast um so lieber Kenntnis,
nachdem sie den Künstlern lebhaft einen Weg emp-
fehlen, welchen zu beschreiten schon in ihrem ersten
Jahrgang die „Werkstatt der Kunst" der Künstler-
schaft dringend ans Herz gelegt hat: den der
wirtschaftlichen Organisation aller bilden-
den Künstler in einem gemeinsamen Ver-
bände. Ls sollte den Künstlern, wie wir meinen,
doch recht sehr zu denken geben, daß nun auch der
Volkswirt von seinem Standpunkt aus, daß ein
Mann, der ganz außerhalb der Interessensphäre der
Künstler steht, ihnen auch keinen anderen Weg als
diesen zu raten vermag, auf welchem sich eine Ge-
sundung der bestehenden Verhältnisse erreichen ließe.
Vr. Leon Zeitlin zeigt uns in seinen Darlegungen
den verband, welchen er im Auge hat, namentlich
in seiner Anwendung als wettbewerbender Faktor
dem Kunstzwischenhandel gegenüber und verbindet
mit ihm eine allgemeineKünstler-Darlehens-
kasse auf genossenschaftlicher Grundlage (man
erinnere sich hier an die Bestrebungen des „Oester-
reichischen Künstlerbundes", von welchen wir noch
weiter berichten werden), aber es ist doch klar, daß
dieser schon damals von uns angeregte Verband
ein Faktor wäre, welchen im öffentlichen Leben
Deutschlands beiseite zu schieben eine Unmöglichkeit
wäre. Würde dieser Verband, wie ihn jetzt die Bild-
hauer in ihrem Künstlerverbande anstreben, schon jetzt
bestehen, Hunderte von Künstlergesellschaften und viel-
leicht, sagen wir, an die zehntausend Künstler um-
fassend, so würden z. B. die Mitglieder des deutschen
Reichstages das Schreiben der Künstlerschaft zur dritten
Lesung des Gesetzentwurfes über das Urheberrecht
nicht in dieser stillschweigenden Weise übergangen,

sondern, dessen sind wir überzeugt, sich dasselbe sogar
recht sehr überlegt, so würde dieses Gesetz überhaupt
von Anfang an eine ganz andere Gestalt erhalten
haben. Nachdem man aber weiß, daß die deutsche
Künstlerschaft in so und so viele Lager gespalten ist,
daß sich so und soviel Künstler und Künstlervereine
um derlei Fragen, wie Urheberrecht, überhaupt nicht
sorgen, so macht man eben, was man will. Auch
der diesem Artikel folgende aus Wien liefert uns
einen Beitrag zu diesen: Kapitel der wirtschaftlichen
Organisation aller bildenden Künstler und zeigt uns
zugleich den Weg, auf welchem diese Organisation
am leichtesten zu erreichen wäre, auf jenem nämlich,
welchen auf irgendeine Art und Weise ohne
Zweifel die Allgemeine Deutsche Kunstge-
nossenschaft am besten vermitteln könnte. Hören
wir nun, was der obengenannte Verfasser im Ver-
laufe seines Aufsatzes den Künstlern zu sagen hat:
„Leise hört man denn auch schon hier und dort
in Künstlerkreisen die Parole: ,Los vom Kunst-
händler!'; Bestrebungen, die darin praktisch zum
Ausdruck gelangen, daß die Sekretariate der von
Künstlervereinen veranstalteten Ausstellungen
den Verkauf der dorthin entsandten Kunstwerke in
die Hand genommen haben. Nicht ohne Lrfolg: die
Verquickung künstlerischer Interessen mit praktisch-
wirtschaftlichen tut jedoch nicht gut. Nicht jedem
Künstler ist Gelegenheit geboten, auf einer Ausstel-
lung Rechenschaft über sein künstlerisches Leisten zu
geben, und jene, die zugelassen werden können,
können dort nur einen Teil — und zwar meist nur
einen recht kleinen — ihres Schaffens zeigen. Daß
ein Künstlerverein, der künstlerische Interessen ver-
folgt, darauf hält, daß bei gemeinsamen Veranstal-
tungen vor allem diese Interessen gewahrt und ge-
fördert werden, und daß er die Arbeiten seiner Mit-
glieder daraufhin durch eine Jury prüfen läßt, be-
vor sie zur Ausstellung zugelassen werden: das ist
durchaus in der Ordnung. Allein nur naive Leute
 
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