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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Von der Internationalen Kunstausstellung in Barcelona: (Satzungen derselben)
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Eine Kunst- und Kunstgewerbe-Ausstellung zu Köln im Jahre 1907
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Ein Preisauschreiben / Der Kunstverein für Hannover / Eröffnete Ausstellungen (Fortsetzung) / Laufende Preisausschreiben / Erledigte Preisausschreiben / Aus Akademien und Kunstschulen / Aus Galerie und Museen / Staatsaufträge etc. / Personal-Nachrichten / Auszeichnungen und Medaillen / Stipendien und Stiftungen / Aus Künstler- und Kunst-Vereinen / Vom Kunsthandel / Vermischtes / Literatur / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0167

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Heft s2.

Die Werkstatt der Kunst.

Menge und Bedeutung der von den verschiedenen. Ländern und
Laudesteilen zur Ausstellung gebrachten Werke leiten lassen.
Die Aussteller stimmen direkt und persönlich ab, zu
welchem Zwecke sie aus dem Sekretariat der Ausstellung eine
Bescheinigung über ihre Eigenschaft als Aussteller beizubringen
haben, die ihnen spätestens 2H Stunden vor Abstimmung ver-
abfolgt werden muß.
^5. Die Preisjury kann dein Werke, das sie dessen wür-
dig erachtet, einen Ehrenpreis zuerkennen, gleichviel ob es
veräußerlich oder nicht veräußerlich ist. Venn das Werk, das
diese hohe Auszeichnung erhält, veräußerlich ist, so hat die
Jury, nach Maßgabe seines wertes und sonstiger Umstände,
den Preis und die Bedingungen festzustellen, unter denen es
angekauft werden kann. Die Jury kann außerdem Medaillen
erster, zweiter und dritter Klasse mit dem sie begleitenden
Diploin zuerkennen, doch darf die Anzahl der Preise den
Satz von 5 Prozent der in jeder Abteilung ausgestellten Werke
nicht übersteigen. Die Jury bezeichnet auch, mit Rücksicht auf
die im Ausstellungsbudget eingestellte Summe, die mit Me-
daillen erster und zweiter Klasse ausgezeichneten Werke, welche
für die Museen der Stadt anzukaufen es sich empfiehlt, und
kann auch, behufs Ankaufs oder bloßer Erteilung einer Ver-
gütung, zur Aufmunterung und Unterstützung ihrer Urheber,
diejenigen unter den mit Medaillen dritter Klasse prämiierten
Werken bezeichnen, welche, ohne sich durch besonders hervor-
ragende Eigenschaften der Aufnahme in die Museen würdig
zu machen, doch von bemerkenswerter künstlerischer Begabung
Zeugnis ablegcn.
zs. Der Vorschlag wegen der Auszeichnungen ist der
Ausstellungskommission innerhalb des Zeitraumes von zq. Ta-
gen nach Zusammentritt der Jury vorzulegen. Jene bringt
ihn zur Kenntnis des Stadtrates.
Z7. Auf den für die Werke von ihren Urhebern aus-
gesetzten Verkaufspreis erhebt die Ausstellungskommission im
Falls des Verkaufs den Satz von 6 Prozent. Der Zoll auf
die zum verkauf gelangten Werke des Auslandes versteht
sich zu Lasten des beziehentlichen Künstlers, es sei denn, daß
sie von der Ausstellungskommission für die Städtischen Mu-
seen erworben werden.
Z8. Der Aussteller kann ein Werk, das in der Aufnahme-
Nota als verkäuflich erklärt worden ist, nicht als unverkäuf-
lich erklären, ohne der Ausstellungskommisston erst den Satz
von 6 Prozent auf den erklärten wert vergütet zu haben.
Im Falle, daß ein Künstler mit der Ausstellungskommission
und einer Privatperson wegen des Verkaufes eines Werkes
zugleich unterhandelt, hat die erstere das Vorrecht. Der für
die Werke in der Aufnahme-Nota angesetzte Preis kann nach
Eröffnung der Ausstellung nicht erhöht werden.
zv). Nach Schluß der Ausstellung werden die Werke
ihren Urhebern oder deren Vertretern während der, auf den
endgültigen Schluß derselben, folgenden Tage gegen Rück-
gabe der verabfolgten (Quittung zurückgegeben. Nach Ablauf
dieser Frist lehnt die Ausstellungskommission jede Verant-
wortlichkeit für Ueberwachung und Aufbewahrung der Werke
ab und dieselben werden nach zo Tagen vom Schluffe ab ge-
rechnet als abandonniert angesehen.
20. Durch die bloße Tatsache der Beschickung der Aus-
stellung erklären sich sämtliche Aussteller mit den in gegen-
wärtigen Satzungen verzeichneten Bedingungen einverstan-
den. wenn die Ausstellung verlängert würde, sind diese
Satzungen während der Zeit der Verlängerung gültig. Alle
über Anwendung und Auslegung derselben sich etwa er-
gebenden Zweifel finden durch die Ausstellungskommission
ihre Erledigung.
Eine Kunst- uncl KunstgSWerbe-UuS-
stsllung zu Köln im Jahre 190/.
Köln wird im Jahre ssD? eine Kunst- und
Kunstgewerbe-Ausstellung veranstalten. Aus dem
Programm dieses Unternehmens erwähnen wir
folgendes: Als Platz der Ausstellung ist der park


der Flora gewählt worden. Die aus dem Zahre
fs)06 vorhandenen Gebäude sollen, dem neuen Pro-
gramm entsprechend, umgebaut und erweitert wer-
den. Malerei, Plastik und Kunstgewerbe wer-
den vom Hauptgebäude aufgenommen werden. Durch
persönliche Einladung von Kunstwerken soll der har-
monische Zusammenhang gewahrt und gleichzeitig
eine bedeutende künstlerische Höhe der Ausstellung
angestrebt werden. Während der Ausstellungsdauer
vom Mai bis zum Zs. (Oktober werden wech-
selnde Ausstellungen im Rosenhof und im Tonhause
veranstaltet werden. Es sollen hier untergebracht
werden u. a. Gesamtausstellungen von: Fächern,
Spitzen, Ringen, Buchkunst, Exlibris, Kinder-
spielzeug, Luxuspapieren, Tapeten, Linorusta,
Keramikund Glas, Metallarbeiten, Juwelen
und Edelmetall-Arbeiten, Architektonischen
Reiseskizzen, Plakaten, Bernstein- und Halb-
edelsteinarbeiten, Amateur-Photographien,
Textilarbeiten, Stickereien, Batiks. -—- Behufs
Ausstellung einer bedeutenden Privatsammlung sind
noch Unterhandlungen in: Gange. Zm Hauptge-
bäude werden Werke aus allen Kunstmittelpunkten
Deutschlands vertreten sein, auch werden Werke aus
Oesterreich und der Schweiz eingeladen werden. Die
Orangerie wird nach den Plänen des Architekten
L. Paffendorf zu einer Kunstindustriehalle umge-
wandelt werden. Hervorragende Kunstindustrielle
Deutschlands erhalten persönliche Einladungen, ihre
besten Erzeugnisse dort zur Schau zu stellen. Das
Plakat wird von Prof. Olbrich gezeichnet. Die Aus-
stellung wird veranstaltet von der Flora-Verwaltung.
Als künstlerische Beiräte sind Maler Prof. Hölzel-
Stuttgart, Architekt Prof. Olbrich-Darmstadt, Archi-
tekt Ludwig Paffendorf-Köln, Maler Fritz Westen-
dorp-Düsseldorf ernannt worden.
Em Preisausschreiben.
Der Meß-Ausschuß der Haudelskammer zu
Leipzig veranstaltet unter den deutschen Künstlern
einen Wettbewerb zur Erlangung geeigneter Ent-
würfe zu einem farbigen Plakat, das einen Hin-
weis auf die Lei ziger Messen enthalten und in
dem Format von einer Höhe zu cm zu einer
Breite von 60 cm, sowie in beliebigen Verkleine-
rungen, ausführbar sein soll. Als Preise sind aus-
geschrieben:
ein erster Preis zu s500 Mk.,
ein zweiter Preis zu sOOO Mk.,
ein dritter Preis zu 500 Mk.
Der Ankauf weiterer Entwürfe bleibt Vorbe-
halten. Dem Preisgericht gehören an: Prof. Max
Klinger-Leipzig, Prof. Max Seliger, Direktor
der Kgl. Akademie für graphische Künste und Buch-
gewerbe iu Leipzig, Prof. I)r. Graul, Direktor des
Städtischen Kunstgewerbemuseums in Leipzig, Or.
Willrich, Direktor des Deutschen Buchgewerbe-
museums in Leipzig, ferner seitens des Rates der
 
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