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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Die deutsche Kunstausstellung 1908 in New-York
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Internationaler Urheberschutz / Rigorose Kunsthändler / Internationale Ausstellungen im Carnegie-Institut / Briefkasten der Schriftleitung / Eröffnete Ausstellungen (Fortsetzung) / Laufende Preisausschreiben / Erledigte Preisausschreiben / Geplante Denkmäler / Aus Akademien und Kunstschulen / Aus Galerien und Museen / Staatsankäufe etc. / Personalien / Auszeichnungen / Aus Künstler- und Kunst-Vereinen / Kunsthandel und Versteigerungen / Gerichtssaal / Vermischtes / Literatur und Kunstblätter / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0419

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heft 30.

Die Werkstatt der Kunst.

Hauers Professor Walter Schott verdanken soll, ge-
hören an: Professor Neinhold Begas, Professor
Adolf Brütt, Geh. Hofrat Professor Robert Diez,
August Gaul, Professor Hermann Hahn, Fritz Klimsch,
Professor Gtto Lessing, Professor Fritz Schaper,
Professor Walter Schott, Professor Franz von Stuck,
Geh. Hofrat Professor Vr. Treu, Direktor der Skulp-
turensanunlung des Dresdener Albertinums, Geh.
Rat Professor Or. von Tschudi, Direktor der Berliner
National-Galerie, Universitäts-Professor Or. Heinrich
wölfflin.
Schon aus der Tatsache, daß in diesem Komitee
die bedeutendsten Künstler aller Richtungen ver-
treten sind, geht hervor, daß die Ausstellung keinerlei
einseitige Tendenzen verfolgt, sondern allen Richtungen
der zeitgenössischen Bildhauerei gerecht zu werden
sucht. Diese Liste der Komiteemitglieder wird noch
durch einige führende Bildhauer und eine Anzahl
der berühmtesten Architekten Deutschlands, mit denen
die Verhandlungen noch schweben, bis Ende dieses
Monats ergänzt. Bisher liegen von nahezu vierzig
deutschen Bildhauern — darunter die ersten Künstler
Deutschlands — Zusagen vor, sich an der Ausstellung
zu beteiligen. Ausgestellt werden nur Kunstwerke in
echtem Material, d. h. in Marmor oder Bronze; auch
soll die Kleinplastik auf dieser Ausstellung sehr stark
vertreten sein.
Dem in Bildung begriffenen Ehrenkomitee ge-
hören viele hochstehende Persönlichkeiten an, u. a. der
Berliner Botschafter der Vereinigten Staaten, Mr.
Tharlemagne Tower, der dem Projekt lebhaftes
Interesse entgegenbringt und Gelegenheit haben dürfte,
bereits während seines jetzigen Aufenthalts in den
Vereinigten Staaten dem Präsidenten Roosevelt über
die Angelegenheit zu berichten. Ueber das Aus-
stellungsprojekt ist dem Kaiser bereits zweimal Vor-
trag gehalten worden.
Internationaler drkebersckutz.
An Stelle der am sH- April (883 zwischen
Deutschland und Frankreich abgeschlossenen Ueberein-
kunft zum Schutze an Werken der Literatur und Kunst
ist ein neues deutsch-französisches Literaturabkommen
durch den deutschen Botschafter und den französischen
Bevollmächtigen in Paris unterzeichnet worden.
Rigorose Runslkänctler.
Die Firma I. p. Schneider jr. irr Frank-
furt a. M. gehört zu den Unternehmungen, die den
jungen Künstlern den weg in die Geffentlichkeit
erschweren, statt ihn zu ebner:. Ihre Ausstellungs-
bedingungen beweisen dies, wir heben daraus
einige Punkte hervor:
„Bilder, welche nicht irr der: Rahmen meiner
Ausstellung passen, behalte ich mir vor, ohne jede
Begründung von der Ausstellung zurückzuweisen."
„Bei Porträts und Plastik, sowie bei An-
sichtssendungen, sowie bei Werken von Künst-


lern, die zum erstenmal bei mir ausstellen, über-
nehme ich keine Frachten. Andere Vereinbarungen
sind nicht ausgeschlossen."
„Wird ein Werk, nachdem es der Ausstellung
entnommen ist, im Anschlüsse oder bei Wieder-
aufnahme vorhergehender Verhandlungen durch
den Künstler direkt verkauft, so haftet derselbe für
eine Verkaufsprovision von bei Gemälden
und 2()O/o bei Plastiken. Verkäufliche Werke können
nur gegen Erlag (!) dieser Provision als unver-
käuflich erklärt oder im Preise erhöht werden."
will ein junger Künstler nun trotz solcher
rigorosen Bedingungen, — die in klein gedruckter
Schrift am Briefbogenrand vermerkt sind und wohl
selten überhaupt gelesen werden, — bei Schneider
auszustellen versuchen, dann bleibt es, auch wenn er
den künstlerischen wert seiner Werke durch Kritiken
erster Blätter und tatsächliche Erfolge in anderen
Großstädten zu belegen vermag, dennoch nicht einmal
bei den oben genannten Vorschriften.
Brieflich erfährt er den Rest:
„Für eine erstmalige Ausstellung würde ich
für den Saal eine Monatsmiete von 300 Mk. in
Anrechnung bringen; und Frachten nicht über-
nehmen."
„Von Ihren Bildern wären mir die äußersten
Nettopreise, sowie die bisherigen Verkaufspreise
zu notieren."
Also
l- muß der Künstler 300 Mk. Saalmiete zahlen;
2. muß der Künstler die Kosten beider Frachten tragen;
3. muß der Künstler die Preise nennen, die er bei
bisherigen Verkäufen erzielte;
behält Schneiders Kunstsalon sich vor, Werke, die
ihm nicht passen, ohne jede Begründung zurück-
zuweisen, trotzdem der Künstler Saalmiete und
Frachten bezahlt;
5. beansprucht die Firma auch bei späteren Ver-
käufen von Werken, die bei ihr ausgestellt ge-
wesen sind, (5 resp. 2O0ch Provision. Hierbei ist
es nach dem Wortlaut der Bestimmung einerlei,
ob der Verkauf bald oder erst 20 Jahre nach der
Ausstellung perfekt wird. Die Verpflichtung bleibt
immer bestehen, wenn nur der Verkauf durch
Wiederaufnahme der von Schneider seinerzeit ge-
führten Verhandlungen erfolgt.
wir sind überzeugt, daß es eine ganze Anzahl
junger Künstler gibt, die auf derartige Bedingungen
eingehen. Die Möglichkeit, in Frankfurt a. M. kollektiv
ausstellen zu können, läßt sie leicht wichtige Punkte
der Abmachung übersehen.
wir fordern die Firma I. p. Schneider jr.
in Frankfurt a. M. auf, eine baldige Milde-
rung ihrer Ausstellungsbedingungen in Er-
wägung zu nehmen.
(Wir haben der Firma Schneider einen Abzug dieses
Artikels eingefandt, erhielten aber bis zum Redaktionsschluß
dieser Nummer keine Aeußerung von ihr. Falls eine solche
noch einläuft, werden wir sie in der nächsten Nummer
veröffentlichen. Die Schriftleitung.)
 
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