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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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D.W.D.K.: Das Glogauer Kriegerdenkmal
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0629

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Die Werkstatt der Kunst

keäakleur: Hellnag.

VI. Jakrg. Heft 45. H 26. Hug. 1907.

In ctiesern ^eile unserer Leitsckrift erteilen wir jecleni llünstlsr ckss freie Mort. Mir sorgen clsfür, -lass keinerlei
Angriffs auf Personen ocler 6enossensS>aften Lbgeclruckt werclen, okne class vorder cler Angegriffene clis Möglicdkeit geksbt
KLtte, in clernselben tzefts zu erviclern. vis lieclaktion kält sick vollstänclig unparteiisÄ» uncl gibt clurck clen ^bclruck keineswegs
. .. - eine Nebersinstirnrnung rnit äsn suf äiese Meise vorgstrsgsnen Meinungen zu erkennen.

Das Glogauer Kriegerclenkmal.

Der erste Bürgermeister der StadtGlogau,
bferr Or. Soetbecr, nahm nunmehr als Vorsitzender
des Preisgerichts sür das Preisausschreiben des
Glogauer Kriegerdenkmals Veranlassung, der „Werk-
statt der Kunst" nachstehende Erwiderung zuzusenden:
„In Ihrem Pest q^3, S. 59H, haben Sie einen Artikel
ausgenommen , Das Glogauer Kriegerdenkmal', in
welchem eine so scharfe Kritik an dem Urteil des Preis-
gerichts geübt wird, daß ich als Vorsitzender dieses Preis-
gerichts mich veranlaßt sehe, aus dieselbe zurückzukommen.
Der Artikel befindet sich in dem besonderen Teil Ihrer
geschätzten Zeitschrift. In dem Vorwort zu diesem Teil
heißt es: ,In diesem Teile unserer Zeitschrift erteilen wir
jedem Künstler das freie Wort. Wir sorgen dafür, daß
keinerlei Angriffe aus Personen oder Genossenschaften ab-
gedruckt werden, ohne daß vorher der Angegriffene die
Möglichkeit gehabt hätte, in demselben peste zu erwidern.'
Ich darf hiernach annehmen, daß der Artikel nicht
der Feder der Redaktion entstammt, sondern daß unter dem
Deckmantel der Anonymität ein Mitbewerber, dessen
Entwurf nicht mit einem Preise bedacht ist, seinem
gepreßten Perzen Lust gemacht hat, und bin zu dieser An-
nahme umsomehr berechtigt, als sogleich nach Bekannt-
werden des Preisgerichtsspruches von einer nicht preis-
gekrönten Seite mit einer derartigen Veröffent-
lichung gedroht wurde. Um so größeres Befremden
muß es erregen, daß Ihre so wohl angesehene Zeitschrift
diesem Artikel Ausnahme gewährt hat, ohne die tatsächlichen
Verhältnisse zu prüfen und ohne dem Preisgericht Gelegen-
heit zu einer gleichzeitigen Erwiderung gegeben zu haben,
obwohl eine solche Rücksichtnahme von Ihrer Zeitschrift
selbst vorgesehen ist. Diese Rücksichtnahme war umso-
mehr geboten, als der Artikel außerordentlich schwere An-
griffe aus das Preisgericht enthält, dem ohne weiteres Ver-
letzungen der Ausschreibungsbedingungen vorgeworsen wird
und Männer, wie Prof. Manzel und Pros. Poelzig be-
trifft, deren Namen in der Künstlerschast einen anerkannten
Rus haben.
Nun zu den einzelnen Punkten selbst:
Zu s. Es ist richtig, daß in den Bedingungen eine
mehr architektonische Anlage ohne gänzliche Ausschließung
des plastischen Schmuckes gewünscht wurde, und zwar so,
daß das Denkmal mit Rücksicht aus die gegebene Platzanlage
weithin sichtbar von den angrenzenden Straßen zur Gel-
tung kommen sollte.
Es ist aber unrichtig, daß das Preisgericht diese
Bedingung nicht berücksichtigt hat, und es ist insbesondere
unrichtig, daß das Preisgericht alle monumental ge-
dachten Arbeitenvonvorn hereinausgeschlossen hat.
Das Preisgericht hat nur wert daraus gelegt, daß der
Entwurf, genau wie im Programm vorgesehen, sich dem
gegebenen Platz anpassen müsse, und war hierzu umso-
mehr berechtigt, weil der Lageplan einen wesentlichen Teil
der Unterlagen gebildet hat.
Tatsächlich hat auch eine große Anzahl der cinge-
reichten Entwürfe diesem Erfordernisse entsprochen.
Von vornherein ist kein einziger Entwurf ausgeschieden,
ebensowenig hat eine grundsätzliche Ausschließung stattqe-
sunden.

Tatsächlich ist mit dein ersten Preise ein von zwei
Architekten eingereichter Entwurf bedacht worden, dessen
Schwerpunkt in architektonischem Ausbau in Verbindung mit
einer Koloffalfigur besteht, während die mit dem 3. und H.
Preise bedachten Entwürfe architektonische Aufbauten in
Säulenform von großer pöhenentwicklung zeigten und bei
dem mit dem 2. Preise ausgezeichneten Entwurf der Paupt-
reiz in dem geschickt gegliederten Ausbau liegt. Zurück-
gestellt wurden nur die künstlerisch unzulänglichen Entwürfe
ohne Rücksicht aus ihre Gestaltung.
Die Behauptung, das Preisgericht sei nach der
angeblichen grundsätzlichen Ausscheidung über den Rest
bald zu einem Urteil gelangt, ist ebenso leicht-
fertig wie unbegründet. Das Preisgericht hat viel-
mehr zwei Tage gearbeitet. Am ersten Tage drei Sich-
tungen vorgenommen und die Entscheidung erst am folgenden
Tage nach sehr reiflichen Ueberlegungen getroffen.
Wenn aus Grund derartiger unrichtiger Be-
hauptungen der Anonymus sich berechtigt glaubt, das
Verfahren des Preisgerichts ,nicht scharf genug öffentlich
zu rügen', so verdient eine derartige unüberlegte und an-
maßende Kritik die schärfste Zurückweisung.
Zu 2. Es ist unrichtig, daß dein Verfasser des erst-
prämiierten Entwurfes 20 OOO Mk. bewilligt sind. Die im
Programm vorgesehenen t8 000 Mk. reichen, wenn der Ent-
wurf in der vom Künstler gedachten Weise ausgesührt
wird. Nur wenn eine, vom Preisgericht in Vorschlag ge-
brachte Abänderung in bezug aus Auswahl des Materials
vorgenommen werden sollte, wird die Summe möglicher-
weise — fest steht es noch nicht — übersch ritten werd en.
Zu 3. Noch unwahrer ist die Behauptung, daß der
mit dem zweiten Preise gekrönte Entwurf, der die ausge-
setzte Summe um t2 000 Mk. (resp. 3-tOO Mk.) überschreiten
soll, zur Ausführung bestimmt worden sei.
Wahr ist vielmehr, daß der erstgekrönte Entwurf vom
Preisgericht zur Ausführung in Vorschlag gebracht und
auch in Aussicht genommen ist.
Zu -t. Die gewünschte Aufklärung ist der beteiligten
Künstlerschast im vorstehenden gegeben und sie wird hoffent-
lich daraus entnehmen, daß irgend ein Grund zu Beun-
ruhigungen nicht vorgelegen hat. Selbstverständlich wird
es bei jeden: Preisausschreiben Unzufriedene unter denen
geben, die leer ausgegangen sind. Zu diesen scheint auch
der Anonymus zu gehören. Ls ist dies menschlich zu ver-
stehen, aber cs nicht zu entschuldigen, wenn sich dieses
Gefühl in derartigen aus völlig unzutreffenden Vor-
aussetzungen beruhenden Angriffen Lust macht."
Wir erwidern dem Ljerrn Bürgermeister folgendes:
Der Artikel „Das Glogauer Kriegerdenkmal"
in Nr. unseres Blattes ist in der Redaktion ent-
standen. Er ist also nicht der Erguß eines Anonymus
sondern wird durch die Verantwortlichkeit der Schrift-
leitung gedeckt. — Es ist übrigens keine schöne
Taktik, eine durchaus sachliche Beschwerde und
Kritik als Ausdruck persönlicher Unzufriedenheit
derjenigen zu bezeichnen, die nicht mit einem Preise
ausgezeichnet sind! Selbstverständlich können sich
 
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