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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Inhalt / Arbeitskalender / Mitteilungen der Allgemeinen Deutschen Kunstgenosseschaft / Geplante Ausstellungen / Eröffnete Ausstellungen
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Aus unserem Beschwerdebuch /Eröffnete Ausstellunge (Fortsetzung) / Laufende Preisausschreiben / Erledigte Preisausschreiben / Denkmäler / Staatsankäufe etc. / Staatsaufträge etc. / Aus Galerien und Museen / Aus Akademien und Kunstschulen / Personalien / Todesfälle / Stipendien und Stiftungen / Aus Künstler- und Kunst-Vereinen / Vermischtes / Literatur und Kunstblätter / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0224

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2s6

Die Werkstatt der Kunst.

heft s6.

keineswegs eine Ersatzpflicht abgelehnt, sondern Herr
Nitsche lediglich um Nachsicht und Kulanz gebeten wird,
kam eine sehr erregte Antwort des Herrn Nitsche mit
gröblichen, unqualifizierbaren Beleidigungen, auf die Herr
Haberstock naturgemäß nicht antwortete.
Diese Beleidigungen verstärkt Herr Nitsche setzt da-
durch, daß er öffentlich die unwahre Behauptung ausstellt,
Herr Haberstock treibe Kunsthandel im Umherziehen. Im
vorletzten Abschnitt seines Schreibens fügt er noch weitere
versteckte, ehrverletzende Verdächtigungen hinzu, wegen
dieser Beleidigungen wird Herr Haberstock gerichtliche
Schritte gegen Herrn Nitsche ergreifen.
Obwohl eine zivilrechtliche Haftpflicht des Herrn
Haberstock nach Lage der Sache fraglich erscheint, ist Herr
Haberstock dennoch ohne weiteres bereit, Herrn Gubisch den
ihm durch den Diebstahl erwachsenen Schaden, den dieser
in seinem ersten Briefe auf l87 M., in seinem zweiten
Briese auf ca. 300 M. beziffert, voll zu ersetzen. Dies ist
der genaue Sachverhalt, für den sich die wesentlichen Be-
lege in meinen Händen befinden."
vr. Freudenheim, Rechtsanwalt,
Berlin >V. 35, Potsdamerstr. 3l u.
Hierauf hat Herr Nitsche folgendes zu erwidern:
t. Die vier Aquarelle sind am 2H. März abgesandt
worden, wenn ich erst am 7. Mai die Kiste von Leipzig
abgesandt haben soll, warum schreibt dann Herr
Haberstock an mich bereits am st. April?: „Die avisierten
Aquarelle kamen in meinen Besitz mit Ausnahme der unter
st und 5 angeführten." Herr Haberstock irrt sich also
schon hier.
2. Es ist unwahr, daß ich am 5t- Oktober auf
Grund einer Anfrage seitens des Herrn Haber stock
die Bilder nach Krummhübel beordert habe. Die im
Schreiben des Herrn Rechtsanwaltes zitierte Postkarte schrieb
ich vielmehr deshalb, weil mich Herr Gubisch während
meines Aufenthalts im Riesengebirge in den Monaten
August und September wiederholt ersucht hat, die Bilder
einzumahnen. Da ich in Leipzig niemals über eine
Unkorrektheit oder Unpünktlichkeit der Post zu klagen hatte,
ist wohl anzunehmen, daß Herr Haberstock sich abermals
irrt, wenn er meint, mir geschrieben und daraufhin von
mir die Karte als Antwort erhalten zu haben.
3. Ob Spediteur Rahmmacher (in Würzburg oder
in Neuenahr?) den Irrtnm begangen hat oder ob es sich
hier um einen neuen Irrtum des Herrn Haberstock handelt,
der ja am st. April über den Empfang von Bildern quittiert,
die er erst fünf Wochen später bekommen haben will, da-
rüber wird vielleicht Herr Rahmmacher Auskunft geben,
den ich heute durch Postkarte über die Sache besrage.
st. Die Behauptung, daß ich Herrn Haberstock „gröb-
liche, unqualifizierbare Beleidigungen" geschrieben haben
soll, halte ich für einen Scherz.
5. Im vorletzten Abschnitt meines offenen Briefes
in der „w. d. K." sollen „versteckte, ehrverletzende Ver-
dächtigungen" enthalten sein? welche Phantasie gehört
dazu, in diesem lediglich eine Frage enthaltenden vorletzten
Abschnitt „versteckte, ehrverletzende Verdächtigungen" hinein-
zugeheimnisscn! Gegen diese Unterstellung protestiere ich
ganz entschieden!
6. Der Schaden braucht jetzt nachträglich, wie Herr
Habcrstock sehr wohl weiß, überhaupt nicht erst „beziffert"
zu werden. Laut seiner Bestätigung vom st. April erhielt
Herr Haberstock folgende Arbeiten mit genauer Preisangabe
in Kommission:
t. „An den Klippen bei Ragusa" (m. Rahmen) t25.— Mk.
2. „Norwegischer Strand bei Stavanger" . . 75.— „
3. „Bocche di Eattaro".75.— „
st. „Eattaro". 90.— „
365.— Mk.
Provision päO/g) — 5st.75 „
ZtO.25 Mk.

wenn aber infolge eines versehens nur ^87 Ulk.
eingemahnt worden sind, so meine ich, ist es im Geschäfts-
leben üblich, daß der Betroffene sofort auf diesen seinen
Fehler aufmerksam gemacht wird. Ich nehme indessen an,
daß auch Herr Haberstock das unverzüglich getan
haben würde, wenn er sich nur die Mühe genommen
hätte, meinen Brief vom 25. März nachzulesen und sich
daraus über den Preis der Bilder zu unterrichten.
Endlich gestatte ich mir noch an den Herrn Rechts-
anwalt die Bitte zu richten, daß er die „wesentlichen Be-
lege in seinen Händen" für das Datum der Absendung
(7. Mai) und für die „Anfrage" des Herrn H., wohin die
Bilder zu senden seien, in der „w. d. K." zum Abdruck
bringen lasse.
Ich fchließe mit Folgendem: Herr Haberstock sagt,
daß er die Aquarelle am Schluß der Saison, zu Anfang
des Monats Oktober, mit vielen anderen Bildern
seinem Spediteur zur Absendung übergeben habe. Ich
kann aber Herrn Haberstack beweisen, daß auch in einen:
zweiten Falle eine Sendung nicht zurückgeschickt wurde,
sondern ebenfalls nach Berlin gelangte, ohne daß der Auf-
traggeber während der ganzen Zeit bis zum Schluß des
Vierteljahrs hierüber etwas erfuhr, wenn nun Herr
Haberstock mit seinem Geschäft in rascher Folge an drei
verschiedenen Orten, bald hier, bald dort erscheint — ohne
daß er es als notwendig hält, seine Auftraggeber zu
unterrichten, wie es sich damit verhalte, — wer trägt
dann die Schuld, wenn über den Eharakter seines Ge-
schäftes Auffassungen entstehen, welche er als unzutreffend
nicht gelten lassen will?
Julius Nitsche,
München, Gallmayerftr. st.
Nachwort der Schxjftleitung: Daß Herr
Haberstock an der Veröffentlichung in der „Werk-
statt der Kunst" und an dieser Auseinandersetzung
wenig Freude empfindet, ist natürlich, allein wir glauben,
Herr Haberstock hätte es in der Hand gehabt, eine
solche Veröffentlichung zu vermeiden, nämlich dadurch,
daß er aus die angeblich sehr erregte Antwort des
Herrn: Nitsche nach dein November eben doch
Bescheid gegeben und nicht geschwiegen hätte, denn
Herr Haberstock befindet sich nun einmal im Nachteil
dadurch, daß die ihm anvertrauten Bilder eben ge-
stohlen wurden. Ls verstrichen volle vier Wochen
vom Tage, als wir Kenntnis von der Angelegenheit
erhielten bis zu jenem, als wir uns zu einer Ver-
öffentlichung der Klagen des Herrn Nitsche entschlossen.
Alan ersucht uns ferner um Veröffent-
lichung des Folgenden:
Infolge einer Veröffentlichung in der „Werk-
statt der Kunst" frug ich zu Anfang des Monats
Dezember v. I. beim „Komitee der Kunstausstellung
in Teschen in Gesterr.-Schlesien" an, ob ich zwei
Oelbilder und drei Zeichnungen ausstellen könne,
wobei ich erwähnte, daß die Arbeiten schon im
Münchener Kunstverein ausgestellt waren. Ich bat
bejahendenfalls um Zusendung von „Bedingungen"
und „Anmeldeformularen". Meinem Schreiben legte
ich Photographien meiner fünf Arbeiten bei. Un-
gefähr zehn Tage später erhielt ich ohne jedes Be-
gleitschreiben die fünf Photographien in einem Brief-
umschlag mit dem Poststempel „Teschen" zurück.
 
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