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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Die Galerie für alte und neue Kunst in Berlin
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Kainzbauer, Ludwig: Der Künstler als Kunsthändler
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0278

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270 Die Werkstatt der Kunst. Peft 20.

nicht gegenüber den zur Beschickung einge-
la-enen Kunstgewerblern oder Kunstindustriellen."
Diese Bestimmung ist wiederum nicht übel. In ß (
des „Ausstellungsvertrages" la-et man den Künstler
ein unter Ueberbürdung, gegebenen Falles, sämtlicher
Einlieferungskostcn. Pier, in ß 2, behält man sich
das Recht der Abweisung auch dem eingela-enen
Künstler gegenüber vor. Im deutschen Kunstlcben
freilich war bisher das Gegenteil der Fall, nämlich
der Brauch in Geltung, daß der ein geladene
Künstler nach eigener Wahl ohne Iurierung
auszustellen die Freiheit habe. Denn eine Ein-
ladung ist eine Ehrung, welche, wie es in allen
Lebensverhältnissen Bitte ist, vorher genau überlegt
wird, ml wen sie ausgesprochen wird; weshalb
solchermaßen auch die Notwendigkeit entfällt, dem
Eingeladenen wiederum die Tür zu weisen, eine
Freiheit, welche jedoch die Galerie für sich in An-
spruch nimmt.
Zu A 6: Alle Spesen (Transporte, Emballagen
usw.) gehen zu Lasten des Ausstellers — zu
F 7: Alle Sendungen von außerhalb müssen franko,
alle Stadt- und Dorortsendungen müssen frei Anfuhr,
Rollgeld usw. geliefert werden — vergleiche das
bei K ( des „Ausstellungsvertrages" Gesagte.
A (3 aber enthält die stärksten Anforderungen.
Derselbe lautet:
„Der Aussteller ist verpflichtet, bei Nachbe-
stellungen, die infolge dieser Ausstellung erteilt
werden, ((pso der Bruttosumme, freiwillig innerhalb
zehn Tagen vom Tage des Eingangs des Betrages
bei ihm an gerechnet an die Gesellschaft zu zahlen.
Findet irgend ein anderweitiger Geschäfts-
verkehr mit dem durch die Gesellschaft erworbenen
Kunden statt, so sollen von allen hierbei erzielten
Beträgen 5^/0 innerhalb zehn Tagen, vom Tage
des Eingangs solcher Beträge bei ihm an gerechnet,
an die Gesellschaft abgeführt werden. Im erwiesenen
Uebertretungsfalle verpflichtet sich der Aussteller zur
Zahlung einer Konventionalstrafe von 500 Akk. in
jedem einzelnen Falle."
Also nicht nur, daß der Aussteller mit 30/^
zu den Kosten der Versicherung gegen Einbruch und
Feuer herangezogen wird (A 5), nicht nur, daß er
alle Spesen tragen, alle Sendungen franko einschicken,
alle Portokosten bei Geldsendungen an ihn über-
nehmen muß (K (0), nicht nur, daß die Gesellschaft
bei aller: Verkäufen einen Nutzen von 20 0/0 des
Bruttopreises berechnet (H 9), nein, noch außerdem
muß sich der Aussteller verpflichten zu (O^ bei
Nachbestellungen, zu 5^ bei sage und schreibe jedem
anderweitigen Verkehr mit dem durch die Gesell-
schaft erworbenen Kunden. Da eröffnen sich ja
wahrhaft glänzende Aussichten auch für andere Ge-
schäftszweige, z. B. gleich für den Verlag unserer
Zeitschrift selber. Wenn Schoenfeld in Düsseldorf
oder Akoewes in Berlin auf Grund ihrer Anzeigen
in der „Werkstatt der Kunst" Bestellungen erhalten,
so erheben wir in Zukunft außer der Bezahlung für

die Anzeige noch (0, bezw. ö prozentchen extra.
Natürlich, das wird sich ja ganz famos machen. . . .
Jedoch wieder im Ernst gesprochen: Verträge
dieser Art der Künstlerschaft zur Unterschrift vorzu-
legen, ist einfach haarsträubend. Woher man in
Berlin den Akut dazu hergenommen hat, ist uns un-
begreiflich. Diese Verträge und Bestimmungen be-
dürfen, wenn sie für die Künstlerschaft annehmbar
sein sollen, noch einer tüchtigen Redaktion. Wir
behalten uns vor, noch fernerhin auf das Unter-
nehmen zurückzukommen.
Der Künstler als Kunstbau ckler.
Zu diesen: Gegenstände erhalten wir aus
Graz den folgenden Beitrag:
Wenn wir untersuchen, warum so wenig Kunst-
werke gekauft werden, so müssen wir uns auch nach
einer anderen bestimmten Richtung hin Eingeständ-
nisse machen, nämlich, daß nicht nur das Publikum,
sondern auch die Künstler, bezw. die Ausstellungs-
kommissionen nicht ganz frei von Schuld sind. Wie
alles auf der Welt, so richtet sich auch der Kunst-
wert nach Angebot und Nachfrage. Ist viel Gutes
zu haben, so wird dieses Gute wohlfeiler sein müssen
als zu anderen Zeiten, zu welchen wenig zu haben
ist, das will besagen, daß die Kunstwerke auf den
Ausstellungen heute durchaus in: Preise zu hoch an-
gesetzt werden. Ein Bild, welches dort 200 kkkk.
kostet, bekommt der private nach der Ausstellung
leicht um (00 Akk. und der Kunsthändler schon um
50 Akk., wenn nicht gar um die Spesen, welche der
Nahmen usw. ausmacht. Also warum nicht gleich,
um die Verkaufswahrscheinlichkeiten zu steigern, einen
Preis ansetzen, um den man nach Zeit, Akühe und
Spesen das Bild hergeben kann? Warum durch
einen hohen Preis die Verkaufswahrscheinlichkeit
vermindern, um später infolge ungünstiger Umstände
dasselbe Bild verschleudern zu müssen? Eine der
Pauptursachen jedoch des ungünstigen Standes des
Kunstmarktes ist die, daß dem Publikum der Ankauf
von Kunstwerken, anstatt erleichtert, erschwert wird.
Z. B. ist in den Katalogen meist ein Preis des Kunst-
werkes nicht angegeben, teils um dem Kataloge die künst-
lerische Vornehmheit nicht zu nehmen, häufig aber auch
deswegen, damit man das Bild nach dem Käufer
taxieren könne, sobald man denselben kennt. Nun
stellen wir uns einmal einen Besucher der Ausstellung
vor. Es gefällt ihm z. B. die Landschaft Nr. 3(5;
er findet jedoch im Katalog keinen Preis angegeben,
er muß deshalb erst hinten nachblättern, wo der
Preis zu erfragen sei. Das ist unleugbar schon
eine pemmung. Wäre dagegen der Preis gleich
angegeben, so wüßte der Besucher: „es ist mir un-
erreichbar" oder „ich könnte es kaufen" oder „viel-
leicht bekomme ich es um 750/0". Gut, alles das
erfährt man im Sekretariat. Jetzt aber soll der
gute Akann bei jedem Bilde, welches ihm ge-
fällt, ins Sekretariat laufen, damit er sich für
 
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