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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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D.W.D.K.: Das Glogauer Kriegerdenkmal
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0630

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622

Die Werkstatt der Kunst.

Peft ^5.

nur die Künstler beschweren, die am Wettbewerb
teilgenommen haben und nicht preisgekrönt wurden.
Wenn aber bei der Entscheidung alles ordentlich
verlausen ist, so wird sich mit ihr jedermann zu-
frieden geben. Glaubt man aber Grund zu solcher
Beschwerde, zu haben, so muß man ihr Ausdruck
verleihen. Da dies nun in dem Aufsatz in sachlicher
Form geschehen ist, so war es, wie gesagt, unschön,
den Vorwurf des Neides und (Querulierens zu er-
heben und zu versuchen, dem Protest so seine Be-
deutung zu nehmen. Daß dem Preisgericht schon
direkt Beschwerden zugegangen sind, wundert uns
nicht und beweist doch absolut nichts gegen ihre
Richtigkeit! Merkwürdige Logik!
Nachdem das Preisgericht sich bereits im „Nieder-
schlesischen Anzeiger" vom Juli über das Ergeb-
nis seiner Beratung geäußert und eine Darlegung
seiner Motive gegeben hatte, so lag für uns keine
Veranlassung vor, ihm unsere Kritik eben dieser Dar-
legungen vor der Veröffentlichung zu unterbreiten. Wir
wissen übrigens zu gut, wie es mit solchen privaten (re-
daktionellen) Beschwerden bei Behörden zu gehen
pflegt: man hört wochenlang nichts mehr und während
dieser dilatorischen Behandlung erlahmt das öffent-
liche Interesse an dem Gegenstand, der meist inzwischen
auch endgültig erledigt wird; endlich kommt eine
Antwort, die besagt: der jenseitigen Beschwerde kann
diesseits keine Folge gegeben werden. — Daß aber
die Veröffentlichung des Preisgerichtsbeschlusses usw.
im „Niederschlesischen Anzeiger" vom ch Juli als
eine authentische Mitteilung mit Recht angesehen
werden durfte, geht aus folgenden Randbemerkungen
hervor, mit denen jene Zeitung den an uns gerich-
teten Brief des bserrn Bürgermeisters begleitet:
Da einmal die Ausführungen der „Werkstatt der
Kunst" sich auf unseren Bericht in Nr. tSH stützen und zum
anderen in der obigen amtlichen Erwiderung darauf vor:
leichtfertigen und unbegründeter: Behauptungen
die Rede ist und man ferner von unzutreffenden Vor-
aussetzungen spricht, so sehen wir uns veranlaßt, noch
einmal auf das zurückzukommen, was wir seinerzeit zu dem
Entscheid der Preisrichter schrieben. In der Nummer
(vom Juli) des „Niederschl. Anz." ist zu lesen:
„Nachdem die auswärtigen Mitglieder des Preisrichter-
kollegiums . . . hier eingetroffen waren und sich mit den
übrigen Preisrichtern . . . ins Benehmen gesetzt hatten,
konnte die Besichtigung der ausgestellten Modelle und
Zeichnungen vor sich gehen . . . Die Mehrzahl der Ent-
würfe stellte wohl Monument-Denkmäler im herkömmlichen
Sinne dar; es soll jedoch nicht verschwiegen werden,
daß schon die flüchtige Besichtigung individuelle
Schöpfungen erkennen ließ, die vom ausge-
sprochenen Talenten zeugten. Das Preisrichterkollegium
ging bei der Bewertung der Modelle vor allem von dem
Standpunkte aus, daß das projektierte Denkmal sich un-
bedingt dem Standplatze anzuxassen habe. Da aber ins-
besondere die monumental gedachten Aus-
arbeitungen dieser ersten Forderung nicht zu ent-
sprechen schienen, so schieden von vornherein
Werke solchen Genres aus. Und da nun — wie schon
erwähnt — diese Art Entwürfe in der Hauptsache vertreten
waren, so konnten die Preisrichter über den Rest
nlsbnlö zu einem Urteil kommen."
Ohne uns heute auf Weiterungen einzulassen, müssen
wir die Fassung unseres obigen Berichtes auf-

rechterhalten. Lr rvnröe dein Vertreter unseres
„Anzeigers" von einem Alitgliede des Preisrichter-
kollegiuins in die Feder diktiert und es ist kaum an
zunehmen, daß die hierdurch gegebenen Voraussetzungen un-
richtig sind. („Niederschlcsischer Anzeiger"' Nr. :§0 vom ^5. August.)
Unsere Besprechung in Nr. der „w. d. K."
setzte die Richtigkeit der Angaben des „N. A." voraus,
die nunmehr hiermit bestätigt wird. Es steht fest,
daß diese Angaben von einem Mitgliede des Preis-
gerichtes dem betr. Reporter in die Feder diktiert
worden sind! Wir geben daher dem bserrn Bürger-
meister den Vorwurf der Leichtfertigkeit mit Ent-
rüstung zurück.
Der Versuch, jene ersten (von einem Mitgliede
seines Preisgerichtes gemachten) Angaben als „ebenso
leichtfertig wie unbegründet" zu bezeichnen, wird
seltsam illustriert durch die Tatsache, daß der bserr
Bürgermeister selbst sich für seine offiziellen Mit-
teilungen des „Niederschlesischen Anzeigers" zu be-
dienen scheint, wenigstens hat er diese Zeitung in
den Stand gesetzt, seinen Brief an uns einen Tag
früher abzudrucken, bevor er uns selbst zugestellt
wurde! — Wenn ferner die Mitteilungen des „Nieder-
schlesischen Anzeigers" vom p Juli irreführend ge-
wesen wären, so hätte b)err Bürgermeister Vr. Soet-
beer sie als Vorsitzender des Preisgerichtes doch be-
richtigen müssen. Das ist aber nicht geschehen; auch
ist keine andere Darstellung erfolgt.
Abgesehen von unserem ganz unwesentlichen
Irrtum betr. die Ausführung des ersten oder zweiten
Entwurfes halten wir unseren Tadel in vollem
Umfang aufrecht.
Weil die Sache eine prinzipielle Bedeutung hat,
erwidern wir noch im einzelnen folgendes:
Zu s. Der Lageplan ist durchaus nicht als
unbedingt zwingend bezeichnet gewesen, denn es heißt
im Programm, „das Denkmal selbst soll etwa an
der im Lageplan mit K näher bezeichneten Stelle . . .
Aufstellung finden, und zwar so, daß es weithin
sichtbar von allen angrenzenden Straßen zur Geltung
kommt."
Wohl aber war „besonderer Wert darauf
gelegt, mit Rücksicht auf die noch zu schaffende
Umgebung eine mehr architektonische Anlage zu
erhalten" (d. h. zu erzielen.)
Es ist nun wohl selbstverständlich, daß die
Künstler, je nach Art ihrer Entwürfe und der Mög-
lichkeit der von diesen verlangten monumentalen
Fernwirkung den architektonischen Aufbau ein-
richten und die als „etwa" bezeichnete Lage des
Denkmals selbst und damit die gesamte Neuanlage
verändern durften. — Der Lageplan hat somit
nicht einen „wesentlichen" Teil der Unterlagen ge-
bildet und die Forderung des Preisgerichtes, daß
sich das projektierte Denkmal „unbedingt" dem
„Standplatze" (soll wohl Lageplan heißen?) anzu-
passen habe, ist in dieser kategorischen Form erst
nachträglich aufgestellt worden. Sie kann deshalb
nicht als verbindlich angesehen werden und stellt
die ganze Entscheidung des Preisgerichtes in Frage.
 
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