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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Gebürenordnung für das Kunstgewerbe (Eisenacher Ordnung) / Aus Galerien und Museen / Aus Akademien und Kunstschulen / Personalien / Todesfälle / Stipendien und Stiftungen / Vermischtes / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0674

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666

Die Werkstatt der Kunst.

Heft H8.

Anhang.
Diese Grundgebühr berechnet sich nach dem Verkaufs-
preise und nach dem Verhältnis zwischen Naterialkosten
und Arbeitskosten.
Dieses Verhältnis stellt sich
in Klasse I — das Material ist wertvoller als die Arbeit
— wie 9 (Materialkosten) zu i (Arbeitskosten), oder 8 zu 2,
oder 7 zu 5 (also wie 9 bis 7 zu 1 bis 3);
in Klasse II — Material und Arbeit sind annähernd gleich-
wertig — wie 6 (Materialkosten) zu 4 (Arbeitskosten),
oder 5 zu 5, oder 4 zu 6 (also wie 6 bis 4 zu 4 bis 6);

in Klasse III — das Material ist weniger wertvoll als die
Arbeit — wie 3 (Materialkosten) zu 7 (Arbeitskosten),
oder 2 zu 8, oder 1 zu 9 (also wie 3 bis 1 zu 7 bis 9).

Verkaufspreis
Klasse
I
Klasse
II
Klasse
III
1 —
50
Mark
110/0
13 0/0
IS"/«,
51 —
100
,/
10»/<,
12"/y
140/0
101 —
250
,/
9°/a
11 0/0
13 0/0
251 —
500
//
8 0/0
io 0/0
12«/g
501 —
1 000
s/
7°/o
90/o
11 0/0
1 001 —
2 500
6 0/0
8 »so
10 0/0
2 501 —
5 000
5°/°
7°/o
9 0/0
5 001 —
10 000
//
4 0/0
6°/o
8 «so
io 001 —
15 000
S°/o
5 O/o
7 0/0
15 001 —
20 000
f/
2°/o
4"/o
6 0/0
Über
20 001
,/
lO/i>
3 0/0
5 »so

Bei einem Verkaufspreise von 1—50 Mark ist die
Summe von Vor- und Werkgebühr, auch wenn sie nach
der Gebührenordnung unter 10 Mark bleibt, aus mindestens
10 Mark festzusetzen, ebenso bei einem höheren Verkaufs-
preise auf mindestens 20 Mark auch dann, wenn nach der
Gebührenordnung dieser Betrag nicht erreicht wird.
Endsummen dürfen zur vollen Mark ausgerundet
werden.
Beispiele.
1. Ein Glassenster im Werte von 3000 Mk. ist zu
entwerfen, zu veranschlagen und auszuzeichnen. Das Ver-
hältnis von Material- zu Arbeitskosten weist das Erzeugnis
nach Klasse III. Mithin kommt eine Grundgebühr von 90/y
in Ansatz; danach ist
der Vorentwurf samt Ansatz mit mindestens 270,— Mk.
die Werkzeichnung mit mindestens. . . 270,— Mk.
die Gesamtarbeit also mit.540,— Mk.
zu berechnen.
2. Für ein Glas mosaik im Werte von 6800 Mk.
sind Entwurf und Werkzeichnung einschließlich Anschlag zu
liefern. Das Erzeugnis fällt unter Klasse II; die Grund-

gebühr beträgt 6 0/§. Demnach ist
der Vorentwurf mit mindestens.... 408,— Mk.
die Werkzeichnung mit mindestens. . . 408,— Mk.
die Gesamtarbeit also mit.816,— Mk.
mindestens zu berechnen.

3. Für eine Antragearbeit im Werte von l500 Mk.
sind Entwurf und Arbeitsmodell anzufertigen. Das Er-
zeugnis gehört zu Klasse III, für die die Grundgebühr sich

auf io°/g beläuft. Es sind also
der Vorentwurf mit wenigstens. . . . 150,— Mk.
das Arbeitsmodell mit wenigstens . . . 150,— Mk.
die Gesamtarbeit also mit.300,— Mk.
wenigstens in Rechnung zu setzen.
4. Aehnlich berechnet sich eine Taufkanne aus Messing
im werte von 250 Mk. Klasse III, Grundgebühr i3°/o
Vorentwurf i3"/o von 250 Mk. — . . . 32,50 Mk.
Werkzeichnung oder Arbeitsmodell . . . 32,50 Mk.
Gesamtbetrag.65,— Mk.

5. Ein Bucheinband zu 150 Mk. Klasse III, Grund-
gebühr ;3°/y
Vorentwurs.19,50 Mk.
Werkzeichnung.19,50 Mk.
insgesamt.39,— Mk.
6. Lin Altar in Marmor zu 6000 Mk. Kaste I,
Grundgebühr 40/g

Vorgebühr.240,— Mk.
Werkgebühr.240,— Mk.
insgesamt.480,— Mk.
7. Ein Grabmalin Muschelkalk zu 800 Mk., Klasse III,
Grundgebühr 11°^
Vorgebühr. . 88,— Mk.
Werkgebühr.88,— Mk.
insgesamt.176,— Mk.
8. Ein Damenzimmer im werte von 4800 Nk.
u) In Klasse I (viel Mobiliar, glatte Arbeit), Grund-
gebühr 50/g
Vorgebühr also.2-10,— Mk.
Werkgebühr.2-10,— Mk.
Gesamtgebühr.480,— Mk.
b) In Klasse II (weniger Mobiliar, mehr Arbeit),
Grundgebühr 7"/<,
Vorgebllhr also. 336,— Mk.
Werkgebühr. 336,— Mk.
Gesamtgebühr. 672,— Mk.
c) In Klasse III (reiche Ausführung), Grundgebühr 90/^
Vorgebühr.432,— Mk.
Werkgebühr.432,— Mk.
Gesamtgebühr..864;,— Mk.
9. Line Adreßdecke im werte von 550 Mk.
u) In Klasse III, Grundgebühr n°/g
Vorgebühr. 60,50 Mk.
Werkgebühr. 60,50 Mk.
Gesamtgebühr.121,— Mk.
d) In Klasse II, Grundgebühr 9 0/0
Vorgebühr.4:9,50 Mk.
Werkgebühr .49,50 Mk.
Gesamtgebühr.99,— Mk.
;o. Eine Gedenktafel in Bronze, wert 1200 Mk.,
Klasse II, Grundgebühr 80/g
Vorgebühr für Entwurf.96,— Mk.
Werkgebühr für Modell.96,— Mk.
Gesamtgebühr.192,— Mk.
11. Straßenkandelaber, Preis 1300 Mk., Klaffe I,
Grundgebühr 6°/g
Vorgebühr. . 78,— Mk.
Werkgebühr. 78,— Nk.
Gesamtgebühr.156,— Mk.
12. Kronleuchter aus Bronze, Preis 450 Nk.,
Klasse II, Grundgebühr io°/g
Vorgebühr.4-5,— Nk.
Werkgebühr.. 45,— Nk.
Gesamtgebühr.90,— Mk.
13. Adresse, Preis 900 Mk., Klasse III, Grund-
gebühr n°/st
Nur Vorentwurf nötig.99/— Mk.
14. Schmiedeeisernes Gitter
3.) Gitter einschließlich Tor und Pfeilern, zusammen
23 m lang; Gesamtkosten 1300 Mk., Klasse II, Grund-
gebühr 8 0/0
Vorgebühr.104,— Mk.
Werkgebühr.104,— Mk.
Gesamtgebühr. 208,— Nk.
 
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