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Baumeister: das Architektur-Magazin — 6.1908

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Beilage zu: 1907, Okbober
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Chronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.52603#0249

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DER BAUMEISTER » 1907, OKTOBER » BEILAGE.

B 7

BERLIN. In dem unter den Mitgliedern des Berliner Architektenvereins
ausgeschriebenen Wettbewerb betr. Entwürfe zu einem Geschäftshause für
die Firma Hartwig & Vogel gelangte der 1. Preis nicht zur Verteilung. Es
erhielten Reg.-Bmstr. Goedtke und Willy Hoffmann und Architekt Rud.
Zahn je einen Preis von 1100 Mk , Architekt Friede Kristeller einen Preis
von 800 Mk.

BERL’N. Der Landrat des Kreises Niederbarnim schreibt einen Wett-
bewerb für Musterfassaden aus, in der Hoffnung, dadurch Mittel und Wege
zu finden, den minderwertigen Leistungen in Stadt und Land durch vorbild-
liche Entwürfe endlich Einhalt zu tun.
So löblich das Vorgehen des Landrates ist, so wenig versprechend dürfte
der Erfolg sein. Denn mit der Auslieferung guter Entwürfe, zumal solcher
eines Wettbewerbes dürfte den wenigsten gedient sein, wie das gänzliche
Fiasko der Wettbewerbe von verschiedenen Städten lehrt.
Ein guter Entwurf, einem unfähigen Unternehmer ausgeliefert, wird
eine Verstümmelung, zumal solche Leute meist gar kein Interesse daran
haben, sich einer Mühe zu unterziehen ; und eine Mühe ist’s, ein architektonisch
gutes Haus zu erbauen.
Der einzig gangbare Weg ist, durch einen Wettbewerb Architekten
ausfindig zu machen, die befähigt und willens sind, für den und den Ort
die und die Aufgaben zu lösen. Und auf diesen Architekten ist der Bau-
lustige angewiesen. Reicht letzterer wie bisher minderwertige Entwürfe
ein, sind sie von der Baupolizei und der ihr beigegebenen Kommission
künstlerischer Sachverständiger zu verwerfen, und zwar solange, bis er einen
guten Entwurf beibringt; geschieht dies nicht, wird auf seine Kosten durch
gen. Architekten ein Entwurf aufgestellt.
Die Baupolizei, die doch zum Teil auch für gute Architekturen an vielen
Orten so viele Zwangsmittel und Chikanierung zur Verfügung hat, dürfte
endlich auch nach dieser Richtung hin mal energisch vorgehen. Erfolg
gekrönte Präzedenzfälle liegen genügend vor.
Aehnlich liegt der Fall bei den Sommerhäusern, deren Entwürfe vom
Verlag der Woche z. Z. im Kunstgewerbemuseum in ca. 60—70 Modellen
im Massstabe 1 : 20 vorgeführt werden.
Der Verlag wendet sich an die grosse Masse, der gezeigt werden soll,
was zum Preise von 5000—10 000 Mk. sie für ein Sommerhaus erhalten
kann. Da die Entwürfe für billiges Geld in einer guten Publikation zu
haben sind, wird der Laie natürlich auch hier überzeugt sein, auf Grund
dieses Materials mit Hilfe irgend eines Unternehmers oder Handwerkers
sein Haus bauen und auf weitere architektonische Hilfe ganz verzichten zu
können.
Nichts ist falscher als dies und die künstlerische Minderwertigkeit der
grossen Mehrzahl unserer Landhäuser redet eine deutliche Sprache.
Sache der Architekten ist es also, in geeigneter Weise ihre Rechte zu
wahren. Die Vorführung der Häuser, zu vier und vier auf gemeinsame
Grundstücke gruppiert und mit landschaftlicher Staffage geschickt umgeben,
macht einen guten Eindruck.
WORMS. Glücklicher ist die Verfügung, die in Worms für die Um-
gebung des Domes jüngst erlassen worden ist, dergemäss für sämtliche für
das Architekturbild in Frage kommenden Bauten genaue Vorschriften über
ihre Ausbildung, Material etc. gegeben sind, sodass eine Verschandelung
nach Möglichkeit verhütet wird.

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