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Baumeister: das Architektur-Magazin — 6.1908

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Beilage zu: 1908, Februar
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Haas, B.: Die Widersprüche der behördlichen Auslegungen bezüglich Feuersicherheit der Treppenhausausbildung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52603#0292

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DER BAUMEISTER » 1908, FEBRUAR = BEILAGE.

entlang der zufällig geöffneten oberen Flügel des Treppen-
hausfensters rasch abzuziehen. Vorwiegend wurde aber der
Weg des Feuers und der Feuergase durch den beschriebenen
engen Lichthof günstig beeinflusst, wodurch sowohl das
Treppenhaus als auch die angeführten Räume und das ganze
Gebäude von grösseren Verwüstungen verschont blieben.
Auch der Umstand hat günstig mitgewirkt, dass die auf-
gestapelten Weisswarenballen die rasche Ausbreitung des
Feuers behinderten. Erleichtert wurden die Lösch- und
Rettungsarbeiten dadurch, weil bei Ausbruch des Feuers in
den von ihm gefährdeten Räumen Menschen nicht anwesend
waren.
Ein dem ersten Brandfalle ziemlich ähnlicher war diesen
Herbst in Berlin zu verzeichnen, wobei bekanntlich auch
mehrere Personen ihr Leben einbüssten.
Aus diesen, wie auch aus zahlreichen anderen Brandfällen
kann die gemeinsame Lehre abgeleitet werden, dass jede
Treppenausbildung nur so lange feuersicher ist und für die
Rettung von Personen in Frage kommt, als die Feuerflammen
und Feuergase das Treppenhaus verschonen und dass jede
Treppenausbildung versagt, wenn diesen zwei Faktoren Ge-
legenheit geboten ist, vereint oder einzeln aufzutreten.
Die einschl. Sonderauffassungen befinden sich somit nicht
deshalb auf falscher Fährte, weil sie sich in schroffen Ab-
weichungen geradezu überbieten, sondern deshalb, weil ihre
Träger durchwegs von der vollkommen unzutreffenden Annahme
ausgehen, als ob das Treppenhaus für sich allein, losgelöst
und unbeeinflusst von der Zweckbestimmung seiner örtlichen
Umgebung besteht. Der Verlauf der stets wechselnden
Zwischenfälle widerlegt diese Annahme nicht nur sehr drastisch,
sondern er spricht auch dafür, nach welcher Richtung die
diesbezüglichen unzutreffenden Voraussetzungen gründlicher
Aenderung zu unterziehen wären. Was nützt auch die Vor-
schrift, beispielsweise die Stufen der Treppenanlage mit ver-
kleideten Kalksteinstufen auszubilden, wie dies jetzt in Wien
geplant wird, wenn nebenbei kein Verbot besteht, in Lager-
räume führende Aufzugschächte gegen das Treppenhaus aus-
münden zu lassen, die in das Treppenhaus führenden Zu-
gangstüren der Wohn- und sonstigen Nutzräume in weichem
Holz auszubilden und mit gewöhnlichem Glas zu unterbrechen,
und die Ausbildung der Treppenhausfenster Gesichtspunkten
zu unterwerfen, die der Feuersicherheit der Treppenanlagen
unmittelbar widersprechen.
Hierin ist von unterschiedlichen behördlichen Auffassungen
reichlich Gelegenheit geboten, sich zu einheitlichen Mass-
regeln aufzuraffen.
Ein in Lagerräume führender Aufzugschacht dürfte nicht in
das Haupttreppenhaus münden, auch wenn er gegen dieses

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