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Baumeister: das Architektur-Magazin — 6.1908

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Beilage zu: 1908, Februar
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Haas, B.: Die Widersprüche der behördlichen Auslegungen bezüglich Feuersicherheit der Treppenhausausbildung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52603#0293

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DER BAUMEISTER « 1908, FEBRUAR ° BEILAGE.


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“ Fabrikation von Kunststeinen und Zementwaren aller Art für Hochbau und Tiefbau |
Berechnung und Ausführung von Beton- und Eisenbetonarbeiten
i Vertretung des Zementasbestscliiefers „Eternit“ □ Mineralmühle Blaubeuren, Steinmehle u. Mischungen für Kunststeinfabriken g


feuersicheren zwangsweisen Verschluss aufweist. Die in das
Treppenhaus mündenden Zugangstüren wie ihre Futter und
Verkleidungen wären zumindest in Eichenholz auszubilden,
unter allenfallsiger Zuhilfenahme feuersicherer Verglasung und
sorgfältiger Anpassung an ihren Falz, welche Ausbildung in
all den Fällen scharf zu umgrenzen oder zu verschärfen
wäre, wenn die Türen zu Lager- und ähnlichen Räumen
führen. Die oberen Flügel der Treppenhausfenster wären in
ähnlicher Weise auszubilden, wie die für permanente Ventilation
dienenden Oberlichtkonstruktionen, die Hauptpodeste wären
mit entsprechender Breite und vollkommen unverbrennbar
auszubilden, die Oeffnungen von umbauten Lichtschacht-
anlagen müssten um so sorgfältigeren und feuersicheren
zwangsweisen Verschluss aufweisen, je näher sie zur Treppen-
hausanlage stehen, die inneren untergeordneten Verbindungs-
treppen von Lager-, Bureau- und sonstigen Nutzräumen
müssten feuersichere Umwehrung und ihre Zugänge zwangs-
weisen Verschluss aufweisen und zumindest die oberen
Flügel oder Teilungen der Fenster vorbenannter Räume
müssten feuersicher ausgebildet sein, um den Weg der Flammen
zu behindern, aufzuhalten und einzudämmen.
Denn sind die Feuerflammen und Gase in das Stiegenhaus
gelangt und weist dieses vorbeschriebene Mängel auf, bleibt
den Bewohnern der angrenzenden Räume der Weg zur
Rettung abgeschnitten, wodurch der angestrebte Zweck des
Treppenhauses vollkommen versagt, gleichviel, ob seine
Treppen in Kalkstein, Eichenholz oder Eisen ausgeführt sind.
Indem im Treppenhause selbst nur in den seltenen Fällen
Feuer ausbrechen kann, wenn seine Treppen in Holz aus-
geführt sind, bei ihrem Begehen beispielsweise eine brennende
Petroleumlampe zu Falle kommt und Abhilfe längere Zeit
ausbleibt, welche Fälle jedoch äusserst selten zu verzeichnen
sind, ist es von ungleich wichtigerer Bedeutung, Vorkehrungen
zu treffen, um das Eindringen von Feuerflammen und Gasen
in das Treppenhaus tunlichst zu behindern, bezw. auszu-
schliessen. Werden diese Vorschriften in Form bestimmter
einheitlicher Vorkehrungen gekleidet und mit solchen ergänzt,
die das rasche und bequeme Begehen der Treppenläufe ge-
währleisten, dann kann jede Treppenhausausbildung in weit-
gehenderem Sinne für feuersicher erachtet werden, als die
derzeit behördlich für feuersicher ausgelegten Treppenhaus-
ausbildungen.


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