Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 18.1926

DOI Heft:
Heft 1
DOI Artikel:
Sammler und Markt
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.41317#0061

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
SAMMLER UND MARKT

KUNSTAUKTION
Von Justizrat Dr. Szkolny, Berlin.
Unter diesem Titel habe ich in dieser
Zeitschrift Heft 19, 1925, einen Aufsatz ver-
öffentlicht, der sich mit den Mißständen be-
faßt, die sich bei der Veranstaltung- von
Kunstversteigerungen herausgestellt haben.
Im Anschluß an diesen Aufsatz sind in
Zeitschriften und Zeitungen verschiedene
Artikel erschienen, die zu den von mir be-
handelten Fragen Stellung nehmen. Ich
verweise insbesondere auf den Aufsatz von
Kuhn in der Kunstchronik S. 482 und von
Breslauer in der Vossischen Zeitung vom
22. November.
Übereinstimmung herrscht darüber, daß
das Publikum vor Täuschungen geschützt
werden und die Versteigerung ein den wirk-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Marktlage ergeben muß. Dazu gehört
vor allem, daß nicht leichtfertigerweise in
den Katalogen minderwertige Kunstgegen-
stände großen Künstlern zugeschrieben
werden. Um dies zu verhindern, muß den
Versteigerern die Verpflichtung auf erlegt
werden, für die Zuschreibungen in den
Katalogen und beim Ausbieten der Gegen-
stände zu haften. Es darf den Auktions-
häusern nicht gestattet werden, in den Auk-
tionsbedingungen die Haftung abzulehnen.
Die Rechtsprechung könnte allein nicht
helfen, da sie nur in ganz besonders kras-
sen Fällen den Käufer zu schützen ver-
möchte.
Ferner muß in den Versteigerungen laut
und vernehmlich geboten werden. Jetzt
kommt es vor, daß der Versteigerer einfach
mit dem Kopf nickt und ausruft, ohne daß
irgend jemand bietet, oder daß Angestellte
mit verteilten Rollen die Preise treiben.
Zuzugeben ist, daß sich gegen den Zwang
der Schätzungslisten Einwendungen er-
heben lassen. Wichtiger ist, daß bei der
Versteigerung klar zum Ausdruck kommt,
ob ein Gegenstand tatsächlich verkauft oder
als unverkauft zurückgezogen wird, weil
das Limit nicht erreicht ist. Die Limite,
unter denen die Gegenstände keinesfalls ab-
gegeben werden, müssen daher im Katalog
angegeben werden.
Von besonderer Bedeutung ist es, um
eine Verfälschung des Auktionsergebnisses
zu verhindern, daß die Bietungslustigen
darüber unterrichtet sind, woher die zur
Versteigerung kommenden Gegenstände
stammen. Es genügt daher keineswegs,
wenn bei der Versteigerung einer bekann-
ten Sammlung in kleinen Buchstaben „u.a.“
hinzugefügt wird, denn das Publikum wird

dadurch über die Herkunft irregeführt, und
vor allem wird es dadurch möglich, Ge-
genstände, die sonst auf dem Kunstmarkte
nicht unterzubringen sind, in die Verstei-
gerung hinzuzuschieben. Es muß daher
klar zum Ausdruck kommen, woher die
Ware stammt, namentlich also, ob es sich
um Gegenstände aus Privathand oder aus
Händlerbesitz handelt.
So wichtig es nun ist, alle diese Fragen
durch einzelne Bestimmungen neu zu re-
geln, so werden sich die zahlreichen Miß-
stände nur dann vollständig ausrotten las-
sen, wenn grundsätzlich Kunsthandel und
Versteigerung voneinander getrennt wer-
den, wie sich dies in Frankreich schon
lange bewährt hat. Ausnahmen können,
wenn gegen die Persönlichkeit des Ver-
steigerers keine Bedenken vorliegen, von
Fall zu Fall zugelassen werden, z. B. wenn
es sich um die Auflösung des Lagers han-
delt. Auch für Bücherversteigerungen trägt
Breslauer in den oben angeführten Auf-
sätzen beachtenswerte Gründe gegen eine
Trennung von Kunsthandel und Versteige-
rung vor, obgleich in Ländern wie Eng-
land und Amerika Bücherauktionen nur
durch Versteigerer stattfinden.
STATTGEHABTE
VERSTEIGERUNGEN
BERLIN
Die Sammlung des Freiherrn von Tü-
cher, umfassend italienische Skulpturen,
Bilder und Möbel, orientalische Teppiche
und europäische Textilien, gelangte am
8. Dezember zur Versteigerung. Die großen
Objekte gingen durchweg ungefähr zu den
Schätzungspreisen weg. Den Hauptpreis
brachte ein großer Ispahanteppich, der auf
40000 M. geschätzt worden war und um
4x000 M. von dem Pariser Händler Prineau
erworben wurde. Die niedriger taxierten
Gegenstände erreichten zumeist nicht die
Limite und blieben daher unverkauft. r.
FA CH-LITERATUR
DIE SAMMLUNG FRIEDRICH
BASNER IN ZOPPOT
Unter dem Titel „Kunst und Kunst-
handwerk im Hause Basner“ ist eben
ein reich ausgestatteter Band mit rund 135
Tafeln in Lichtdruck und Vierfarbendruck
erschienen, der der Nöte dieser Zeit durch-
aus spottet und einen überraschenden Blick
in die Lebensarbeit eines Sammlers öffnet,
die vor allem mit der Überlieferung der eige-
nen Heimat eng verwachsen war.

45
 
Annotationen