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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 18.1926

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Heft 21
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Göbel, Heinrich: Wandteppichmanufakturen in Dänemark
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https://doi.org/10.11588/diglit.41317#0717

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W andteppichmanufakturen

Von HEINRICH GÖBEL / Mit
sieben Abbildungen auf vier Tafeln


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HELSING0R

DIE in ungewöhnlichem Umfange vorgesehene textile Ausstattung des
großen Saales von Schloß Kronborg legte König Friedrich II. den Ge-
danken nahe, den bislang gewählten Weg, die kostbaren Folgen durch
Zwischenhändler in den Niederlanden zu erwerben, zu verlassen und eine
eigene Landesmanufaktur ins Leben zu rufen. Thomas Tenniker reist 1577
im Aufträge seines königlichen Herrn nach Brabant, seine Bemühungen sind
von Erfolg gekrönt. Hans Knieper tritt als Hofmaler und Patronenzeichner,
Anthonius de Corte (de Goech) als Leiter der Bildwirkerateliers laut Vertrag
vom 19. Juli 1577 in den dänischen Dienst. Der Maler stammt aus Ant-
werpen — Johannes de Antwerpia —, auf den Wirker — ob verwandt mit den
van der Goes? — trifft wahrscheinlich das gleiche zu, sofern nicht Brüssel,
der Hauptort der niederländischen Bildwirkerei, als Heimat in Frage kommt.
Die Werbe- und Überführungskosten sind nicht unbeträchtlich: Meister Anr
thonius erhält zudem 260 Taler Vorschuß zum Einkauf von Rohmaterialien
— Seide, Wolle, Kettgam —; Hans Knieper begnügt sich mit 30 Talern zum
Erwerb der erforderlichen Farben und des benötigten Patronenpapiers. Ende
des Jahres 1577 trifft die Belegschaft in Helsingor ein, die Zahlungen laufen
ab 24. Dezember. Außer de Corte stehen acht Teppichwirkergesellen in
königlichem Dienst; die in den Zollrechnungsbelegen gebuchten Beträge für
Verpflegung und Quartier lassen über die Einzelheiten keinen Zweifel. Die
Bezüge sind durch den Anstellungsvertrag eingehend geregelt; der Modus
vom ig. Juli 1577 — 100 Kronen Bar-Jahreszuschuß — erfährt insofern eine
Ergänzung, als die Abmachungen vom 12. und 22. Februar 1578 ihnen eine
Sondervergütung für die seeländische Elle neugefertigter Wirkereien in Höhe
von 5 Talern zusichern. Hans Knieper bezieht als Hofmaler und als Pa-
tronenzeichner der neugegründeten Manufaktur einen Jahressold von 100 Ta-
lern, zuzüglich des üblichen Hofkleides; daneben besteht Sonderbezahlung
für die abzuliefernden Arbeiten — 3 „Orts Taler“ für die Quadratelle Bild-
teppichvorlage. Zunächst ist Knieper fast ausschließlich für die Bildwirkerei
beschäftigt; Nebenaufgaben fallen ausdrücklich fort, als Ersatz werden dem
Meister die Gestellung kostenloser Wohnung und Steuerfreiheit zugesichert.
Das vertragliche Verhältnis erfährt sehr rasch eine einschneidende Verände-
rung; Anthonius de Corte segnet bereits am 11. März 1578 in Helsingor das
Zeitliche. Der König sieht von der Einstellung eines selbständigen, d. h.
Knieper koordinierten Atelierleiters ab; „Maler Hans“ übernimmt durch Er-
laß vom g. April 1578 die verantwortliche Leitung der Werkstatt gegen eine
Jahresvergütung von 100 Kronen. Bereits am voraufgegangenen Tage leistet
er Quittung über 500 Rdlr. „til Indkjob af allehaande Silke og flamsk Gjorn til
Tapetserie“; eine weitere Überweisung (200 Rdlr.) erfolgt unter dem 12. April
1578; ähnliche Belege finden sich mehrfach in den folgenden Jahren, ohne
daß der in Arbeit befindlichen Stücke eingehender Erwähnung getan wird.
Die Gesellen des verstorbenen de Corte scheinen den dänischen Dienst zum
Teil quittiert zu haben; Knieper reist nach den Niederlanden, einesteils um
Rohmaterialien einzukaufen, andernteils um neue Hilfskräfte anzuwerben.
Der ihm zu diesem Zwecke gewährte Vorschuß soll später auf die abzuliefem-
Der Cicerone, XVIII. Jahrg., Heft 21 44 693
 
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