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Heidelberger Zeitung — 1866 (Januar bis Juni)

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Nr. 100-125 Mai
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https://doi.org/10.11588/diglit.2795#0478

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welche die Ueberzeugung haben wollen, daß ihr
Name nicht genannt werde. — StaatSrath Dr:
Lamey: Zwei Gründe köNnten ihn abyalten,
übcr diese Frage nicht zu stzrechen: 1) werl der
Zusatz beibehalten bleibe, bringe man auch noch
so vicle Gründe gegen denselben und 2) weil
der Satz auch bleiben könne, ohne Gefahr; aber
seine persönlicke Ansicht wolle er doch auS,
drücken, daß er durchaus nicht mit dem Zusatze
einverstanden sei. Man hofse, durch den Zusatz
Staatöbeamte zu schützen, welche Mißbräuchc
der StaatSverwaltung aufdeckten, aber damit
gewinne man nichts, denn im jetzigen Jahr-
hundert lägen die Verhältnisie so klar vor, daß
man keine Beamten mchr brauche, um sie auf-
zudecken; aber cS schade mehr, wenn man da-
durch dem Rechtsgefühle einen Stoß versetze.
AlS in diesem Hauie die Zeugnißzwangspflicht
festgestellt worden, habe dcr Abgeordnete Haa-
ger keinen Gegenantrag gestelll; aber wenn
man den Zwang aufheben wollte, so werde
man höchstens noch leidenschaftliche Zeugen be-
kommen. Vorerst herrsche aber noch dieser
Zwang und es frage sich nur, ob hier Grund
vorhandrn sei, cin Privilegium zu schaffen.
Das sei keineswegs der Fall, oer § 13 dcs
Gesetzes und die allgemeinen Grundsatze ge-
nügten. Es sprechen noch Dr. Bingner, Be-
haghel und Fed ercr, welcher Schaaf's Antrag
unterstützt, der jedoch mit allen gegen 3 Stim-
men abgelehnt wird. Der Commissionsantrag
wird dadurch angenommen. Ebcnso § 14; der
§ 15 unverandert nach dem Regierungsentwurf.
8 16 wird aus Veranlasiung eines Aenderungs-
vorschlags an die Commission vcrwiesen. Ein
Zusatzparagraph auf Zuständigkeit der Schwur-
gcrichte bci Prcßvergehen, deren Verfolgung
dem StaatSanwalt obliegt, wird verworfen.

Die hierüber gepflogene weitere DiScussion,
welche gegen 4 Stunden in Anspruch nahm,
folgt.

Schluß der Sitzung 2 Uhr.
lü Karlsruhe. (Entwurf dcs Gesetzes
über den Elementarunterricht. Fortsetzung.)

der Schuldienst iu eine andere Klasse gesetzt (8 46). oder
die Zabl der Haupt- oder Unterletirer geändert (88 22,

meinde zn Grunde gelecst.

8 74. Was dnrch die Fonds und Dotationen (88 61

den>(§8 66 bis 70) an den gesetzlichen Gehalten der
Lehrer (88 48 ^ und 49) nicht grdeckt wird, fällt auf
die Staatskasse.

reicken, lediglich ani die Gemeinde, welche aber die Ver-
emigung der Schulen verlängen kanrr.

8'77. Wo bei eiuer und derielben Schule mehrere
2ehrer angestrllt sind. werden diejenigen Einnahmen, die
fie nach dcn 88.61 bis 65.auS FondS und Dotationen
veziehen, zusammenaezählt, um den noch zu deckenden,
nach de, 88 66 bis 74 auf die Gemcinde und sudsidiär
aupdie Staatskafie fallenden Rest zn berechnen. Die
Gesammteinnadme ist alsdann nach Maßgabe dieseS Gr-
setzeS (88 48 und 49) unter die cinzelnen Lehrer-
stellen zu vertheilen.

8 7«. Zrrr B-ftr-iluaz d-r u»ch 88 S9 imd so °°r>
kouim-nd-n P-rsouuIzuI-r-n uud R-muu-r-Iion-u, d-r-
nuch 8 38 zu z-möhi-ud-n AuirSkoft-uv-iM migru, jouiie
d-r s-uftig-u Dial-u uud R-rs-Ioft-n-nIschädigunoin,
W-Ichr nom-nllrch -rrch Schr,l,i-Hilj,u h,i -inrr Vüs-Huui,
durch^erordnu,lg^odn7 im eii^zelncn Falle be^

^er Regierung zur Veifü.jung gestellt.

Zweiker Abschnitt. Von den Schulhäusern und
andern örtlichen Schulbedürfnifien.

^79.E ^ür jede Volksschule^muß ein den Bedürf-

banden, oder das? vorbandene wegen Mangels an Rauin
oder wegen Nachtheilcn für die Gesuiidheit der Kinder
u^ die ^eU'eiliing deS^ Unterrichls ni^r mebr qe^

B a'u^i^^ H ^ui ch ^ ni ^ ^ ^ ^ ^

zu sorgem ^ ^

wogegen ihr die aus deinselben gefertigten Producte zn-
fallen. ^ (Forts. folgt.)

Heidelberg, 1. Mai. Die Pietiften-
partei in Baden beabsiMgt nach dem F. I.
einen jungen Docenten der Theologie pietistischer
Nichtung hierher zu berufen. Die Mittel dazu
seien hauptsachlich durch den Fabrikanten Metz
in Freiburg, einen heroorragenden sehr thäti-
gen Pietisten der guten Art, gesichert. Dem
Vernehmen nach ist auch in dem Profeffor
extraordin. Grau zu, Marburg bereits der
geeignete Mann für diese Stelle gewonnen.
Niemand würde desien Wirksamkeit an hiesiger
Unioersität weniger zu hindern suchen, als die
freisinnigen Mitglieder unserer theologischen
Facultät.

»!I» Heidelberg, 3. Mai. Vergangencn
Miltwoch tagte hier' im Sommerlokale des deut-
schen Hauses die vierteljährige freie Lehrercon-
fcrenz desBezirks Mannheim-Heidelberg. Die-
selbe war trotz des schlechten Wetters währeud
des VormittagS doch verhältnißmäßig stark be-
sucht. Mit dem Singen von mehreren ernsten
und heitern Liedern wurde die Versammlung
begonncw und geschlosien. Der Vorsthende ge--
dachte zuerft dcr schöuen Fcier des 25jährigen
hicsigen Wirkens zweier Lehrer und wics var-
auf hin, daß dieseS vom OrtSfchulrath beider
Confessionen veraustaltcte Fest ein erfreuliches
Zeichen ddr crhöhten Achtnng sei, die der Leh-
rerstand seit der Einsührung des neuen Auf-
sichtsgesetzeS genieße. Sodann wurde zur Be-
rathnng deS Entwurfs eincr neuen Schulgcsctz-
gebung gcschritten, wclche auf dcr TageSord-
nmrg stand. Die Conferenz war der Ansicht,
daß in vielen Stücken der Entwurf einen ge-
sunden Fortschritt repräsentire und deshalb alle
Anerkennung verdiene, daß aber in andern,
theilwcise wcsentlichen Punkten den Anforde-
rungen der Schule und den billigen Wünfchen

der Lehrer nicht gehörig Rechnung getragen sei.
Die hierüber ausgesprochenen Ansichten und
Wünsche dcr Eonferenz- werden dem LandeS»
LehrerauSschntz zur weitern Verwerthung zuge-
sandt. Auch wurde bcschlosien, sobald der be-
treffende CommissionSbericht erschienen sci, noch-
mals eine Versammlung des BezirkS zu ver-
anstaltcn.

Freiburg, 2. Mai. Die Abänderung
deö Conscriptionögesetzes hat hicr wenig befrie-
digt. Man sieht in derselben keine allgemeinere
Verkheilung der Last, sondern nur eiue Besier-
stellung der Unterofficiere auf Kosten der
Conscriptionspflichtigen. Die große Mehrzahl
isi für allgcmeinc Wehrhäftmachnng der mann-
lichen Jugend und die militärischen Uebungen
schon in der Jugend, wie dicselben untkr dem
Namen „Jugendwehr" in Stuttgart, Wiesba-
den, Mannheim, Heidelberg und hier bestehen.
Die Leistungcn diescr Jugendwchren haben in
der kurzcn Zeit ihres Bestehens allgcmein be-
friedigt. Es dürfke darum amzemesscn sein, Ei-
niges auch übec die hiesige Jugendwehr zu vcr-
öffentlichen. Die hiesige Jugendwehr zählt als
Mitgliedcr nur wirkliche Schüler der höheren
Bürgerschule und besteht aus zwei Abtheilungen.
Zu dcr 1. Abtheilung gehören die Schüler der
obern Klasicn, welche schon mindestens ein Jahr
Vorbercitungsübungen crhalten haben. Die
zweite Abtheilung besteht aus den Schülern der.
unlerN Klasien, welche den Vorbereitungsunter-
richt erhalteu. Jcde Abtheilung zähll beiläufig
60 Mann. Beide Abthcilungen werden von
einem Fcldwcbel des dahier garnisonirenden 3.
Regiments mit Beihülfe von sechs Unteroffici-
ren, welches Amt die fechs bestgeübten Schüler
verfehcn, eingeübt, nnd zwar so, daß jede Ab-
theilung wöchentlich an zwei Abenden jc eine
Stunde Unterricht erhalt. Jm Wintcr wird
diescr Unterricht in der Sängerhalle und im
Sommer im Schulhofc nnd auf dem Exercier-
platze crtheilt. Den Ucbungcn wohnt stcts der
Turnlchrer der höheren Bürgerschule bei. Außer
achtzig Scheingewchren, die von beträchtlicher
Schwere und Größe sind und von der Stadt
angeschafft wurden, besitzt die Jugendwchr noch
20 wirkliche Gcwchre, 3 Trommeln, Signal-
hörner rc. Der Einfluß dieser militärischen
Uebungen auf Disciplin, Haltung und Charak-
tcr der Theilnehmer ist nichl unbedeütend. Be-
sonders verdient erwähnt zu werden, daß über
die Mitglieder der Jugendwehr von Seite ihrer
Lehrer keine schwere Strafe mchr verhängt wer-
den durfte. Die Drohung des Ausstoßens aus
der Jugendwehr genügtc nnd schützte vor dem
Nückfall. Mögen diese Erfahrungen dahin füh-
rcn, daß das Jnstitut der Jugendwehr bald eine
allgemcine Verbreitung findet und so dcn Grpnd
zur allgemeinen Wehrhaftmachung des VolkeS
legt.

Aus Baden, 2. Mai. Dem Vernehmen
nach ist es die Absicht der Rcgierung, in Folge
der Kammerdebatte über das evang. Prediger-
seminar schon jetzt Verhandlungcn einzuleiten,
welchc die endgiltige Regelung der Stellung
desiclben bezwecken. Von dcm Beschluß der Gc-
neralsynode wird die lctzte Entscheidung abhän-
gen; man glaubt indcsien, daß das Prediger-
seminar mit-den nothwendigen Veränderungen
als Universitätsanstalt erhalten werden kann.
Von der Kirche wird eS dann abhängen, in
wie weit sie desien Besuch den künftigen Geist-
lichen als Vcrpflichtung auflegen will.

Berlin, 2. Mai. Dem „F. I.« wird ge-
schrieben: Die Börsenzeitung hat sich vorgesiern
zum Trägcr cines von der ministeriellen Par-
tei gcflisientlich verbreiteten Gerüchts über Com-
p^omißverhandlungen zwijchen Hrn. v. Noggen-
bach und Führern der liberalen Partei herge-
gcben. Jch kann Jhnen jedoch auf das Be-
stimmteste versichern, daß mit Hrn. v. Noggen-
bach keiu einziger Führer der liberalen Partei
auch nur eine Untcrredung gepflogen hat. Sollte
Hr. v. Roggenbach wirklich in der Annahme
hierher gekommen sein, einen Compromiß zwi-
schen Bismarck und der liberalen Partci Preu-
ßens bcwerkstelligen zu können, so dürfie ihm
schon HMte tzar geworden sein, daß seine Hier-
herberufung weitcr keinen Zweck hatte, alS ihn
auf Kosten seiner politischen Zukunft zur Re-
clame für daö Bismarck'sche BundcSrcformpro-
ject zu benutzen und möglicherweise zwischen
 
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