Erſcheint täglich, Sonntags ausge⸗
nommen. Preis monatlich 20 Pfg.
mit dem Illuſtrierten Unterhaltungs⸗
blatt 32 Pfg. — Wird in der ganzen
Stadt verkeilt und an den Straßen⸗
ecken angeſchlagen.
Alle Zuſendungen werden franko
erbeten.
Für die Aufnahme von Anzeigen
an beſtimmt vorgeſchriebenen Tagen,
wird keine Verantwortlichkeit über—
nommen.
Donnerstag, den 22. Juli
Erſtes Blatt.
Geschä
1556.
mpfehlung,
Hauptstrasse 41 die
und Lagerbier der Mannheimer Aktienbrauerei Löwenkeller.
Heidelberg, im Juli 1886.
Wılh. B. Wallmann.
Aniverfitöts-Bibliothek.
Sn der Zeit vom 26. bis 31. Juli
ſind der Infruktion gemäß fämtliche
aus der Univerſitäts-⸗Bibliothek entliehenen
Bücher zurückzuliefern. An dieſen Tagen
findet Fein Ausleihen ftalt, dagegen iſt das
Leſezimmer wie gewöhnlich zur Benutzung
geöffnet.
Bekanntmachung.
Das Univerſitäts⸗Jubiläum beir.
Wir richten an die hieſigen Einwohner die Bitte, aus Anlaß der fünfhundert—
jährigen Jubelfeier der Univerſität durch Verzierung und Ausſchmückung der Häuſer
daju beitragen zu wollen, daß die Stadt in der Zeit vom 2. bis 7 Auguſt d. J.
in einem, der Bedeutung jener Tage entſprechenden, feſtlichen Gewande erſcheint.
Heidelberg, den 14. Juli 1886.
Der Stadtrat:
Dr. Wilckens,
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Bürgerausſchuſſes
der Stadtgemeinde Heidelberg
uf
Freitag, den 23, Jul 1886, nadımitfags 5 Uhr.
Tages⸗Ordnung:
J. Die Beſaldungẽverhältniſſe des Herrn Bürgermeiſters Dr. Walz.
2. Die an de8 2. N DENT lepelgaſf
—77 3. Die Verbreiterung der unteren Faulepelzgaſſe.
auf erſtes Unterpfand in Siegen Halten Die SiHung findet in der Aula der RNealfhule {tatt,
werden fortwährend, jedoch nicht unter Die Akten über dieſe Gegenſtände liegen indeſſen in der Stadtratskanzlei zur
3,000 Mark, ausgeliehen von der Einſicht der Mitglieder offen und wird den Letzteren bei der perſönlichen Einladung
Spargeſellſchaft für Landge- ein Abdruck der Vorlageberichte des Stadtrates behändigt werden,
meinden in Heidelberg und Heidelberg, den 20. Juli Der . .
wollen Verlagſcheine im Haufe der: Der Oberbürgermeiſter:
jelben, Akademieftraße Nr. 4, ein: Dr. Wilckens.
gereicht werden. 99 9 e.
Ste igerungs- Ankündigung. Böhere Mädchenſchule Schul»
In Folge ricgterlicher Berfügung wird jahr bitte iQ vor dem 25. Juli mir zukommen zu laſſen. Zur Entgegennahme von
der Leonhard Gaukrapp Witwe, mündliden Anmeldungen bin ih in der Woche vom 19, bis 24. Juli, om Mitlwoch
Cva geb. Zeller hier und deren minder- und Samstag von 11—12, an den übrigen. Wodhentagen von 2—83 bereit.
jäbrigem Sohre Julius Gaulrapp . Großh. Direktion: Dr. Aug. Thorbecke.
iex folgende Liegenſchaf | natürliches
Montag, den 9. Auguſt d. Fa, Birresborn, Mineralwasser;
ne nachmittags 3 Uhr
im Rathaus dahier (Zimmer Nr. 8) Öffent= Tafelgetränk Sr. Durchl. d. Fürsten Bismarck. Preisgekrönt auf vielen
lich verfteigert, wobei der Zujdlag erfolgt, Aysstellungen. Unübertroffen in seiner vereinigten Eigenschaft
wenn der Schäßungspreis oder mehr ge= als Tafelwasser, wie als diätetisches Getränk.
boten wird. N A} Alleiniger Vertrieb B. Meising, Düsseldorf. Käuflich in Apotheken,
IAr 6 Meter Flächenraum in der Drei-⸗ Mineralwasserhandlungen ete.
— General-Depots: Kirner, Willmann & Co., Carl Vollmond.
a. ein zweiftöcftges Wohnhaus mit gewölb= Preis incl. Gefässe 32: Pfg. ! Gefäss 25 Pfg., Partien billiger.
tem Rıller und Dachzimmern, Dlökfr. Bad-Anstalt. Plöcſtr.
b. ein zweiſtöckiges Hinlergebäude mit an⸗
Ur. 32. Ur. 32.
gebautem Stiegenhaus von Steinriegel
erbaut find; ein]. Franz Windmaier Awe,,
Für die Sommer-Satjon find die Bäder von morgens 6 Uhr bis
abends 9 Uhr geöffnet,
and]. Carl Held Wwe., und Gottlob
Klöpfer, hinten Matthias Friſch vornen
Römiſch⸗iriſche Bäder, ruſſiſche Dampfbäder, Sool-, Schwefel-, Fichtennadel-,
Stahl= 2c. -Läder. Kalte und warme Wannen⸗ und Douche-Bäder.
die Dreikdnigſtraße, tox Mt. 11,500.
Heidelberg, den 8. Juli 1886.
1... Haller.
NB. Bäder werden auch außerhalb des Hauſes abgegeben.
Großh. Notar:
A. Starck.
Alle Sorten Fahnen
Fahrnis⸗Verſteigerung
Freitag, den 23. d. Mis.,
mit Stock und Goldſpitze von 30 Pfg. an das Stück,
zur Sekoration,
mittags 2 Uhr
Glaskugeln in allen Farben,
Die Direktion:
Zangemeiſter.
Museums-Bibliothek.
Die Reviſion der Muſeums-Bibliothek
findet dieſes Mal am Montag, den 26.,
Dienstag, den 27. und Mittwoch,
den 28. d. Mis., jeweils von 3 bis
5 Uhr ſtatt und ſind ſämtliche Bücher
während der oben angegebenen Stunden
ohne Ausnahme abzulicfern:
Nicht zurückgebrachte Bücher
Werden auf Koſten der Säumigen
abgeholt.
Der Bibliothek⸗vekrelür.
Rapilalion
Webel
verſteigere ich Ziegelgaſſe 18
eine Bettlade, gute Federbettung, ein
Schrank, eine Kommode, Tiſche, 8 Stühle,
LSpiegel, verſchiedenes Weißzeug und
Frauenkleider ꝛc
gegen Barzahlung.
Gg. Kayßer, Taxator,
Burgweg 5. für Gartenbeleuchtung und
Jubiläums- IIllumination
Bierkrüge, (Fabrikpreiſe)
"2 Liter, beschlagen und unbeschlagen, bei
In feinster, plastischer Ausführung, ver-
Schiedenem Farbendecor und Schild-In-
Schrift »Alt Heidelberg, du Feine, etc.«
Sind soeben erschienen und zu beziehen
durch
Louis Schaefer,
98 Hauptstrasse, Heidelberg,
van Bl ROTE, 0 Mal] Fa dnenflaugen zu berfaufen,
in der Exped. d. Bl. Brunnengafje 14,
Bekannkmachung.
Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗, Gewerb⸗ und Einkommen ſtetier
für das nächſtkünftige Steuerjahr 1887 wird am
Montag, den 19. Juli bis Samstag, den 31. Juli l. J.
vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr
im Rathauſe, 2 Stiegen hoch, Zimmer 4 dahier vorgenommen werden.
Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht:
I. In Bezug auf die Grund- und Hünſerſtentr:
Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zugeſchrieben haben will oder aus
einer andern Uıfache die Berichtigung oder den Strich ſeines Grund- oder Häuſerſteuerkapitals ver—
langt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmüchtigten zu erſcheinen und ſofern es ſih um das Zuſchreiben
an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere züm aleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Ver:
änderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab⸗ und zu⸗
geſchrieben. (
II. In Bezug auf die Gewerbſtener:
Der Gewerbſteuer unterliegt das Betri bskapital der im Großherzogtum betriebenen g werb⸗
lichen Unternehmungen, ausſchließlich der Land⸗ und Forſtwirtſchaft, vorausgeſetzt, daß das ſteuerbare
Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht.
Die gewerhöäfteue: pflichtigen Perfonen, männliche und weiblich: Inländer oder Ausländer auch
gewerbsſteuerpflichtige Korporationen, Vereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuer⸗
Erklärungen abzugeben:
a. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unternehmung begonnen haben, aber
noch nicht zur Gewerbſteuer angelegt ſind;
b. wenn ſich ihr Betriebskapital nech dem Stande der maßgebenden Verhältniſſe am
1. April des Jahres über den bereits beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent
und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat.
III. In Bezug auf die Einkommenſlener:
Der Einkommen fteuer unterliegt — vorhehaltlih der im Geſetze vorgeſehenen Ausnahmen
und Beſchränkungen — das geſamte in Geld, Geldeswert oder in Selbſtbenützung
beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogtum gelegenen Grundſtücken und
Gebänden, aus auf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im Groß⸗
herzogtum betriebener Land-⸗ und Forſtwirtſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffent⸗
lichem oder privatem Dienſtverhältnis, aus wiſſenſchaftlichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend
anderer gewinnbringenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapitalvermögen, Itınten und andern derartigen
Bezügen im Laufe eines Jahres zufließt und zwar ohne Rückſicht darauf, ob es von
andern Steuern bereits getroffen wird oder nicht.
Eteuerpflichtig ſind:
1. Landes- und ſonſtige Reichsangehörige, welche ihren Wohnſitz (Aufent—
halt) im Großherzogtum haben, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs
wegen ihren Wohnſitz im Großherzogtum haben: mit ihrem geſamten ſteuerbaren
Einkommen.
2. Reichßausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Groß—
herzogtum haben: mit ihrem aus reichsinländiſchen Bezugsquellen fließenden ſteuer⸗
baren Einkommen.
3, Perſonen, welche nicht im Großherzogtum wohnen: nur mit ihrem Ein—
kommen aus im Großherzogtum gelegenen Grundbeſitz (einſchließlich von Gebäuden) und
den daſelbſt betriebenen Gewerben, ſowie mit ihren Gehalts- Penſions-⸗ und Wartegeld⸗
bezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe.
4. Aktiengeſellſchaften und Kommanditgeſellſchaften auf Aktien, Konſum—
vereine mit offenem Laden, eingetragene Genoſſenſchaften mit bank—
ähnlichem Betrieb und auf Gegenſeitigkeit gegründete, unter Verwen—
duͤng von Agenten betriebene Verſicherungs-Geſellſchaften; mit dem—
jenigen Teil ihres ſteuerbaren Einkommens, welcher dem Umfang ihres Geſchäftsbetriebs
innerhalb des Großherzogtums entſpricht.
Perſonen, deren Einkommen (nach Abzug der zum Erwerb und zur Erhaltung desſelben zu
beſtreitenden Auslagen, der auf dem Einkommen ruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu ent⸗
richtenden Schuldzinfen) den Beirag von 500 Mark jährlich nicht erreicht, unterliegen der Einkommen⸗
ſteuͤer nicht. Auch ſind Gehalte, Penſionen und Wartegelder, welche aus einer nichtbadiſchen Staats-
kaſſe bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge (einſchließlich der Militärpenſionen) der Militärperſonen
aus der Klaſſe der Unteroffiziere und Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen vom Ober⸗
wactmeifter abwärts, ſowie alle Sterbquartalbezüge ſteuerfrei.
Eine Einkommenſteuer-Erklärung haben, ſofern dies nicht ſchon feit 1. April I. I. gefhehen
ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, welche am 1. April 1. J, ſich im Beſitz ein s ſteuerbaren
Einkommens befanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Gemarkung begründet war. Die
Steuerpflicht iſt in derjenigen Gemarkung (Steuerdiſteikt) begründet, in welcher der Pflichtige ſeine
Hauptniederlaſſung hat oder beim Mangel eines Wohnſitzes im Großherzogtum, den größten Teil
ſeines ſteuerbaren Einkommens bezieht. Jedoch ſind diejenigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer
Erklärung entbunden, welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am 1, April l. I. ihre Steuerpflicht
begründet war, bereits zur Einkommenſteuer veranlagt und nach dem Stande ihrer Einkommensver—
hHältniffe_am genannten Tage mit keinem höhern Steueranſchlag als dem angeſetzten, zu beſteuern ſind.
IV. Im Allgemeinen:
Gewerb⸗ oder Einkommenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Ber-
pflichtung haben, find gleidhwohl befugt, eine folcdhe abzugeben, wenn fie eine Steuerminderung an-
ſprechen zu können glauben oder auZ irgend einem b fonderen Grunde eine Berichtigung ihrer Steuer-
anlage bewirken wollen. Sbenfo find die Gefuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen
um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrücbergütungen unter entjprechender Begründung
Druckformulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuererklärungen nebſt Anleitungen
zu den letztern werden von heute an bis zum Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrat un /nt⸗
geltlich verabreicht,
Wer die ihm obliegenden Steuererklärung n nicht rechtzeitig oder in wahrheitzwidriger Weije
erftatiet, unterliegt der gefeblichen Strafe,
Heidelberg, den 14, Iuli 1886,
Der Vorſitzende des Schatzungsrats:
Dr. Wilckens.
Geſchäfts-Eröſffnung & Empfehlung.
Ich mache hiermit die ergebene Anzeige, daß ich am hieſigen Platze Bahnhof⸗
ſtraße 9 eine
VW agnerei
errichtet habe, haupiſächlich für beffere Arbeiten. IM bitte um geneigten Zufjpruch
und Halte mich unter Zuſicherung ftrengjter Reellität beftenz empfohlen.
Mit Hochachtung
Wilhelm Beckenhaupl.
| Aleber die Frfllihkeit
200 neue Deden zu verteihen a Stück 50 Pfg.
Prima Üergamentpapier
in allen Stäcken emnpfi hit
B. Küſtner Nachf., Papierhandlung. 2, Herzwmann, Mannheim,
nommen. Preis monatlich 20 Pfg.
mit dem Illuſtrierten Unterhaltungs⸗
blatt 32 Pfg. — Wird in der ganzen
Stadt verkeilt und an den Straßen⸗
ecken angeſchlagen.
Alle Zuſendungen werden franko
erbeten.
Für die Aufnahme von Anzeigen
an beſtimmt vorgeſchriebenen Tagen,
wird keine Verantwortlichkeit über—
nommen.
Donnerstag, den 22. Juli
Erſtes Blatt.
Geschä
1556.
mpfehlung,
Hauptstrasse 41 die
und Lagerbier der Mannheimer Aktienbrauerei Löwenkeller.
Heidelberg, im Juli 1886.
Wılh. B. Wallmann.
Aniverfitöts-Bibliothek.
Sn der Zeit vom 26. bis 31. Juli
ſind der Infruktion gemäß fämtliche
aus der Univerſitäts-⸗Bibliothek entliehenen
Bücher zurückzuliefern. An dieſen Tagen
findet Fein Ausleihen ftalt, dagegen iſt das
Leſezimmer wie gewöhnlich zur Benutzung
geöffnet.
Bekanntmachung.
Das Univerſitäts⸗Jubiläum beir.
Wir richten an die hieſigen Einwohner die Bitte, aus Anlaß der fünfhundert—
jährigen Jubelfeier der Univerſität durch Verzierung und Ausſchmückung der Häuſer
daju beitragen zu wollen, daß die Stadt in der Zeit vom 2. bis 7 Auguſt d. J.
in einem, der Bedeutung jener Tage entſprechenden, feſtlichen Gewande erſcheint.
Heidelberg, den 14. Juli 1886.
Der Stadtrat:
Dr. Wilckens,
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Bürgerausſchuſſes
der Stadtgemeinde Heidelberg
uf
Freitag, den 23, Jul 1886, nadımitfags 5 Uhr.
Tages⸗Ordnung:
J. Die Beſaldungẽverhältniſſe des Herrn Bürgermeiſters Dr. Walz.
2. Die an de8 2. N DENT lepelgaſf
—77 3. Die Verbreiterung der unteren Faulepelzgaſſe.
auf erſtes Unterpfand in Siegen Halten Die SiHung findet in der Aula der RNealfhule {tatt,
werden fortwährend, jedoch nicht unter Die Akten über dieſe Gegenſtände liegen indeſſen in der Stadtratskanzlei zur
3,000 Mark, ausgeliehen von der Einſicht der Mitglieder offen und wird den Letzteren bei der perſönlichen Einladung
Spargeſellſchaft für Landge- ein Abdruck der Vorlageberichte des Stadtrates behändigt werden,
meinden in Heidelberg und Heidelberg, den 20. Juli Der . .
wollen Verlagſcheine im Haufe der: Der Oberbürgermeiſter:
jelben, Akademieftraße Nr. 4, ein: Dr. Wilckens.
gereicht werden. 99 9 e.
Ste igerungs- Ankündigung. Böhere Mädchenſchule Schul»
In Folge ricgterlicher Berfügung wird jahr bitte iQ vor dem 25. Juli mir zukommen zu laſſen. Zur Entgegennahme von
der Leonhard Gaukrapp Witwe, mündliden Anmeldungen bin ih in der Woche vom 19, bis 24. Juli, om Mitlwoch
Cva geb. Zeller hier und deren minder- und Samstag von 11—12, an den übrigen. Wodhentagen von 2—83 bereit.
jäbrigem Sohre Julius Gaulrapp . Großh. Direktion: Dr. Aug. Thorbecke.
iex folgende Liegenſchaf | natürliches
Montag, den 9. Auguſt d. Fa, Birresborn, Mineralwasser;
ne nachmittags 3 Uhr
im Rathaus dahier (Zimmer Nr. 8) Öffent= Tafelgetränk Sr. Durchl. d. Fürsten Bismarck. Preisgekrönt auf vielen
lich verfteigert, wobei der Zujdlag erfolgt, Aysstellungen. Unübertroffen in seiner vereinigten Eigenschaft
wenn der Schäßungspreis oder mehr ge= als Tafelwasser, wie als diätetisches Getränk.
boten wird. N A} Alleiniger Vertrieb B. Meising, Düsseldorf. Käuflich in Apotheken,
IAr 6 Meter Flächenraum in der Drei-⸗ Mineralwasserhandlungen ete.
— General-Depots: Kirner, Willmann & Co., Carl Vollmond.
a. ein zweiftöcftges Wohnhaus mit gewölb= Preis incl. Gefässe 32: Pfg. ! Gefäss 25 Pfg., Partien billiger.
tem Rıller und Dachzimmern, Dlökfr. Bad-Anstalt. Plöcſtr.
b. ein zweiſtöckiges Hinlergebäude mit an⸗
Ur. 32. Ur. 32.
gebautem Stiegenhaus von Steinriegel
erbaut find; ein]. Franz Windmaier Awe,,
Für die Sommer-Satjon find die Bäder von morgens 6 Uhr bis
abends 9 Uhr geöffnet,
and]. Carl Held Wwe., und Gottlob
Klöpfer, hinten Matthias Friſch vornen
Römiſch⸗iriſche Bäder, ruſſiſche Dampfbäder, Sool-, Schwefel-, Fichtennadel-,
Stahl= 2c. -Läder. Kalte und warme Wannen⸗ und Douche-Bäder.
die Dreikdnigſtraße, tox Mt. 11,500.
Heidelberg, den 8. Juli 1886.
1... Haller.
NB. Bäder werden auch außerhalb des Hauſes abgegeben.
Großh. Notar:
A. Starck.
Alle Sorten Fahnen
Fahrnis⸗Verſteigerung
Freitag, den 23. d. Mis.,
mit Stock und Goldſpitze von 30 Pfg. an das Stück,
zur Sekoration,
mittags 2 Uhr
Glaskugeln in allen Farben,
Die Direktion:
Zangemeiſter.
Museums-Bibliothek.
Die Reviſion der Muſeums-Bibliothek
findet dieſes Mal am Montag, den 26.,
Dienstag, den 27. und Mittwoch,
den 28. d. Mis., jeweils von 3 bis
5 Uhr ſtatt und ſind ſämtliche Bücher
während der oben angegebenen Stunden
ohne Ausnahme abzulicfern:
Nicht zurückgebrachte Bücher
Werden auf Koſten der Säumigen
abgeholt.
Der Bibliothek⸗vekrelür.
Rapilalion
Webel
verſteigere ich Ziegelgaſſe 18
eine Bettlade, gute Federbettung, ein
Schrank, eine Kommode, Tiſche, 8 Stühle,
LSpiegel, verſchiedenes Weißzeug und
Frauenkleider ꝛc
gegen Barzahlung.
Gg. Kayßer, Taxator,
Burgweg 5. für Gartenbeleuchtung und
Jubiläums- IIllumination
Bierkrüge, (Fabrikpreiſe)
"2 Liter, beschlagen und unbeschlagen, bei
In feinster, plastischer Ausführung, ver-
Schiedenem Farbendecor und Schild-In-
Schrift »Alt Heidelberg, du Feine, etc.«
Sind soeben erschienen und zu beziehen
durch
Louis Schaefer,
98 Hauptstrasse, Heidelberg,
van Bl ROTE, 0 Mal] Fa dnenflaugen zu berfaufen,
in der Exped. d. Bl. Brunnengafje 14,
Bekannkmachung.
Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗, Gewerb⸗ und Einkommen ſtetier
für das nächſtkünftige Steuerjahr 1887 wird am
Montag, den 19. Juli bis Samstag, den 31. Juli l. J.
vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr
im Rathauſe, 2 Stiegen hoch, Zimmer 4 dahier vorgenommen werden.
Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht:
I. In Bezug auf die Grund- und Hünſerſtentr:
Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zugeſchrieben haben will oder aus
einer andern Uıfache die Berichtigung oder den Strich ſeines Grund- oder Häuſerſteuerkapitals ver—
langt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmüchtigten zu erſcheinen und ſofern es ſih um das Zuſchreiben
an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere züm aleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Ver:
änderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab⸗ und zu⸗
geſchrieben. (
II. In Bezug auf die Gewerbſtener:
Der Gewerbſteuer unterliegt das Betri bskapital der im Großherzogtum betriebenen g werb⸗
lichen Unternehmungen, ausſchließlich der Land⸗ und Forſtwirtſchaft, vorausgeſetzt, daß das ſteuerbare
Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht.
Die gewerhöäfteue: pflichtigen Perfonen, männliche und weiblich: Inländer oder Ausländer auch
gewerbsſteuerpflichtige Korporationen, Vereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuer⸗
Erklärungen abzugeben:
a. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unternehmung begonnen haben, aber
noch nicht zur Gewerbſteuer angelegt ſind;
b. wenn ſich ihr Betriebskapital nech dem Stande der maßgebenden Verhältniſſe am
1. April des Jahres über den bereits beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent
und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat.
III. In Bezug auf die Einkommenſlener:
Der Einkommen fteuer unterliegt — vorhehaltlih der im Geſetze vorgeſehenen Ausnahmen
und Beſchränkungen — das geſamte in Geld, Geldeswert oder in Selbſtbenützung
beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogtum gelegenen Grundſtücken und
Gebänden, aus auf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im Groß⸗
herzogtum betriebener Land-⸗ und Forſtwirtſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffent⸗
lichem oder privatem Dienſtverhältnis, aus wiſſenſchaftlichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend
anderer gewinnbringenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapitalvermögen, Itınten und andern derartigen
Bezügen im Laufe eines Jahres zufließt und zwar ohne Rückſicht darauf, ob es von
andern Steuern bereits getroffen wird oder nicht.
Eteuerpflichtig ſind:
1. Landes- und ſonſtige Reichsangehörige, welche ihren Wohnſitz (Aufent—
halt) im Großherzogtum haben, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs
wegen ihren Wohnſitz im Großherzogtum haben: mit ihrem geſamten ſteuerbaren
Einkommen.
2. Reichßausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Groß—
herzogtum haben: mit ihrem aus reichsinländiſchen Bezugsquellen fließenden ſteuer⸗
baren Einkommen.
3, Perſonen, welche nicht im Großherzogtum wohnen: nur mit ihrem Ein—
kommen aus im Großherzogtum gelegenen Grundbeſitz (einſchließlich von Gebäuden) und
den daſelbſt betriebenen Gewerben, ſowie mit ihren Gehalts- Penſions-⸗ und Wartegeld⸗
bezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe.
4. Aktiengeſellſchaften und Kommanditgeſellſchaften auf Aktien, Konſum—
vereine mit offenem Laden, eingetragene Genoſſenſchaften mit bank—
ähnlichem Betrieb und auf Gegenſeitigkeit gegründete, unter Verwen—
duͤng von Agenten betriebene Verſicherungs-Geſellſchaften; mit dem—
jenigen Teil ihres ſteuerbaren Einkommens, welcher dem Umfang ihres Geſchäftsbetriebs
innerhalb des Großherzogtums entſpricht.
Perſonen, deren Einkommen (nach Abzug der zum Erwerb und zur Erhaltung desſelben zu
beſtreitenden Auslagen, der auf dem Einkommen ruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu ent⸗
richtenden Schuldzinfen) den Beirag von 500 Mark jährlich nicht erreicht, unterliegen der Einkommen⸗
ſteuͤer nicht. Auch ſind Gehalte, Penſionen und Wartegelder, welche aus einer nichtbadiſchen Staats-
kaſſe bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge (einſchließlich der Militärpenſionen) der Militärperſonen
aus der Klaſſe der Unteroffiziere und Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen vom Ober⸗
wactmeifter abwärts, ſowie alle Sterbquartalbezüge ſteuerfrei.
Eine Einkommenſteuer-Erklärung haben, ſofern dies nicht ſchon feit 1. April I. I. gefhehen
ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, welche am 1. April 1. J, ſich im Beſitz ein s ſteuerbaren
Einkommens befanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Gemarkung begründet war. Die
Steuerpflicht iſt in derjenigen Gemarkung (Steuerdiſteikt) begründet, in welcher der Pflichtige ſeine
Hauptniederlaſſung hat oder beim Mangel eines Wohnſitzes im Großherzogtum, den größten Teil
ſeines ſteuerbaren Einkommens bezieht. Jedoch ſind diejenigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer
Erklärung entbunden, welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am 1, April l. I. ihre Steuerpflicht
begründet war, bereits zur Einkommenſteuer veranlagt und nach dem Stande ihrer Einkommensver—
hHältniffe_am genannten Tage mit keinem höhern Steueranſchlag als dem angeſetzten, zu beſteuern ſind.
IV. Im Allgemeinen:
Gewerb⸗ oder Einkommenſteuerpflichtige, welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Ber-
pflichtung haben, find gleidhwohl befugt, eine folcdhe abzugeben, wenn fie eine Steuerminderung an-
ſprechen zu können glauben oder auZ irgend einem b fonderen Grunde eine Berichtigung ihrer Steuer-
anlage bewirken wollen. Sbenfo find die Gefuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, desgleichen
um Berechnung von Steuerabgängen und Steuerrücbergütungen unter entjprechender Begründung
Druckformulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuererklärungen nebſt Anleitungen
zu den letztern werden von heute an bis zum Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrat un /nt⸗
geltlich verabreicht,
Wer die ihm obliegenden Steuererklärung n nicht rechtzeitig oder in wahrheitzwidriger Weije
erftatiet, unterliegt der gefeblichen Strafe,
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Der Vorſitzende des Schatzungsrats:
Dr. Wilckens.
Geſchäfts-Eröſffnung & Empfehlung.
Ich mache hiermit die ergebene Anzeige, daß ich am hieſigen Platze Bahnhof⸗
ſtraße 9 eine
VW agnerei
errichtet habe, haupiſächlich für beffere Arbeiten. IM bitte um geneigten Zufjpruch
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Wilhelm Beckenhaupl.
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