4 2
Lüppo - Cramer's ,, Contrablau 14 u. s. w.
tmd unsere Reihe der Ganguntersckiede nimmt dann die
Forni an : 3 U 5 2 n^‘ — 4'
2 2 ’ ^ 2 2
Bei einem Blättchenabstande von
A.
k a n n v o n
2
einer Lippmann-Platte auch schief einfallendes
Licht unter additiver Interferenz reflectirt werdeu,
seine Wellenlänge ist aber gleick dem Ouotienten
ausdem doppelten Blättckeuabstande und dem Sinus
des Neigun gs winkels.
Dies bedeutet praktisch:
Bei schiefer Aufsicht erscheint irgend eine
Stelle einer Lippmann’schen Spectralaufnahme
nicht in der Farbe desjenigen Strahles, welcher bei
der Aufnahme jene Stelle getroffen hat, sondern
in einer um so mehr nach Roth hin gelegeuen Farbe,
u n t e r e i n e m j e k 1 e i n e r e n W i n k e 1 m a n d i e P1 a 11 e b e -
trachtet. Die Wellenlänge der geseheneu Inter-
ferenzfarbe jener Stelle ist gleich dem Ouotienten
aus dem Sinus des Neigungswinkels in die Wellen-
länge d es Strahies, der jene Bildstelle erzeugt liat.
Es ist nun leicht einzuseken, dass der Bedingung für
additive Interferenz, Gangunterschieden von einem geraden
Vielfachen einer halben Wellenlänge, auch Strahlen genügen
müssen
von der Welleulänge X' = —,
2
ebenso auch solche von
einer Wellenlänge V = X' = -4 u. s. w., d. h. Strahlen, deren
ö 4’ 6
AVelleulänge gleicli ist dem Blättclienabstand selbst, desseu
Hälfte, Drittel, Viertel u. s. w. Fiir den Einfallswinkel
a = qo Grad erhalten wir z. B. fiir den Strahl /' =— eiue Reihe
2
der Gangunterschiede:
I 51 91
—, -—, — . . . . u. s. w.,
4 4 4
die sich, analog der oben angegebenen Weise, auch für schiefe
Incidenz umfomien lässt, also für Strahlen von der Wellen-
länge l“ = ~—. Diese Stralilen müssten demnacli ebenfalls
sm a
als Interferenzfarben in die Ersclieinung treten, und wir
wollen nun untersuchen, wie sich diese Ueberlegungen auf
irgendwelclie Strahlen des sichtbaren Spectrums anwendeu
lassen.
Lüppo - Cramer's ,, Contrablau 14 u. s. w.
tmd unsere Reihe der Ganguntersckiede nimmt dann die
Forni an : 3 U 5 2 n^‘ — 4'
2 2 ’ ^ 2 2
Bei einem Blättchenabstande von
A.
k a n n v o n
2
einer Lippmann-Platte auch schief einfallendes
Licht unter additiver Interferenz reflectirt werdeu,
seine Wellenlänge ist aber gleick dem Ouotienten
ausdem doppelten Blättckeuabstande und dem Sinus
des Neigun gs winkels.
Dies bedeutet praktisch:
Bei schiefer Aufsicht erscheint irgend eine
Stelle einer Lippmann’schen Spectralaufnahme
nicht in der Farbe desjenigen Strahles, welcher bei
der Aufnahme jene Stelle getroffen hat, sondern
in einer um so mehr nach Roth hin gelegeuen Farbe,
u n t e r e i n e m j e k 1 e i n e r e n W i n k e 1 m a n d i e P1 a 11 e b e -
trachtet. Die Wellenlänge der geseheneu Inter-
ferenzfarbe jener Stelle ist gleich dem Ouotienten
aus dem Sinus des Neigungswinkels in die Wellen-
länge d es Strahies, der jene Bildstelle erzeugt liat.
Es ist nun leicht einzuseken, dass der Bedingung für
additive Interferenz, Gangunterschieden von einem geraden
Vielfachen einer halben Wellenlänge, auch Strahlen genügen
müssen
von der Welleulänge X' = —,
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ebenso auch solche von
einer Wellenlänge V = X' = -4 u. s. w., d. h. Strahlen, deren
ö 4’ 6
AVelleulänge gleicli ist dem Blättclienabstand selbst, desseu
Hälfte, Drittel, Viertel u. s. w. Fiir den Einfallswinkel
a = qo Grad erhalten wir z. B. fiir den Strahl /' =— eiue Reihe
2
der Gangunterschiede:
I 51 91
—, -—, — . . . . u. s. w.,
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die sich, analog der oben angegebenen Weise, auch für schiefe
Incidenz umfomien lässt, also für Strahlen von der Wellen-
länge l“ = ~—. Diese Stralilen müssten demnacli ebenfalls
sm a
als Interferenzfarben in die Ersclieinung treten, und wir
wollen nun untersuchen, wie sich diese Ueberlegungen auf
irgendwelclie Strahlen des sichtbaren Spectrums anwendeu
lassen.