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Auge, Oliver; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter: der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit — Mittelalter-Forschungen, Band 28: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34741#0191

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II. Die fürstlichen Finanzen

mitz an Henning Halberstadt/ Diese Verpfändungen werden vor dem Hintergrund der
chancenreichen Aussicht auf umfänglichen Pfand- und Domanialbesitz in Skandina-
vien verständlich, bei dessen Gewinnung und Sicherung die Auslösung der Pfänder in
Mecklenburg an sich kein Problem dargestellt hätte. Doch verpuffte diese Spekulation
mit dem Ende von Albrechts III. Herrschaft in Schweden 1389.
Eine Haupteinnahmequelle der Fürsten, die Münzprägung, wurde gleichfalls
großzügig aus der eigenen Verfügungsgewalt gegeben. Als Käufer kamen jeweils die
aufstrebenden Städte in Frage, die aus kaufmännischen Gründen ein Interesse an einer
gleichbleibenden Münze hatten, wohingegen die Fürsten den Wert ihrer Münzen ten-
denziell andauernd verschlechterten. Vom Verkauf der Münzrechte an Stralsund, zu
welchem Wizlaw III. 1318 gezwungen wurde, war bereits die Rede/ ' Nach dem Über-
gang der rügischen Herrschaft an Wartislaw IV. von Pommern-Wolgast mußte die Stadt
dieselben Rechte 1325 nochmals vom neuen Landesherrn erkaufen; dafür gingen sie
nun aber auf Dauer in ihren Besitz A Im gleichen Jahr erhielt nicht nur auch Rostock das
Münzrecht von Heinrich II. von Mecklenburg"", sondern ebenso erkauften es Anklam
und Greifswald von genanntem Wartislaw."" 1338 gelangte dann auch die Stadt Demmin
zu einer eigenen Münzgerechtigkeit, ebenso 1398 RügenwaldeA Die wichtigste und
größte Münzstätte der Pommernherzöge in Stettin wurde von Barnim III. am 15. Juli
1345 an die Stadt Stettin veräußert, nachdem sie sein Vater Otto I. am 7. Januar 1315 schon
einmal von der Stadt zurückgekauft hatte/" Auch die Münzstätten in Gartz und Pyritz
gingen in städtische Hände über, so daß bis etwa zur Mitte des 14. Jahrhunderts alle
Münzstätten der pommerschen Herzoge, mit Ausnahme derer von Treptow, Wolgast,
Barth und Ueckermünde, nicht mehr unter herzoglicher Verfügungsgewalt standen/*
Zwar behielten die Herzoge in den meisten Fällen die Aufsicht über die Prägung und
gaben auch den Münzfuß vor, doch die landesherrliche Münzherstellung selbst
schrumpfte auf ein Minimum zusammen. Den Herzogen, die damit münzpolitisch
kaum noch relevant waren, stand der sog. Sundische Münzverein gegenüber, den die
Städte Rostock, Stralsund, Greifswald und Anklam seit der Übernahme der einzelnen
Münzrechte bis zum Ausgang des 15. Jahrhunderts bildeten und dessen Recheneinheit
die Mark Sundisch war/" Unter Führung Lübecks etablierte sich zeitgleich der Wendi-
sche Münzverein mit der Mark Wendisch als Währung.
Die Probleme, vor die eine derartige Kommerzialisierung die Fürsten stellte, sind
offensichtlich: Es stand in jedem Falle nur eine mehr oder minder begrenzte Zahl von
Herrschaftsrechten zur Verfügung, die sich überhaupt finanziell nutzbar machen ließ.
Der Wiedererwerb der Pfänder oder verkauften Güter war für die Fürsten andererseits
bei ihrer stets vorhandenen großen Geldknappheit nahezu illusorisch. Wer hier nun
nicht Einhalt gebot, dem drohte im 14. Jahrhundert, das insgesamt noch von einer gro-
ßen territorialen Mobilität gekennzeichnet war, unter Umständen das Schicksal so man-
cher Adelsherrschaft, die einfach von der politischen Landkarte verschwand/" Aller-

34 MUB XVIII, Nr. 10325.
35 Vgl. dazu auch SuHLE 1937 S. 133.
36 PUB VI, Nr. 3894.
37 MUB VII, Nr. 4675.
38 PUB VI, Nr. 3835. - SuHLE 1937 S. 134.
39 LAG, Rep. 38b Demmin, Nr. 38. - SuHLE 1937 S. 136f.
40 PUB V, Nr. 2931; LAG, Rep. 38b Stettin, Nr. 104.
41 SuHLE 1937 S. 141f.
42 STEFKE 2002, S. 172.
43 Siehe als anschauliches Beispiel die zum Ende des 13. Jahrhunderts in Südwestdeutschland
mächtigen Pfalzgrafen von Tübingen, aus deren Konkursmasse sich im 14. Jahrhundert die Gra-
 
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