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Auge, Oliver; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter: der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit — Mittelalter-Forschungen, Band 28: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34741#0215

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200

II. Die fürstlichen Finanzen

tete für die fürstlichen Handlungsspielräume im weiteren Verlauf des 16. Jahrhunderts
eine schwere Bürde und Einschränkung.^
Wenn man die Schlüsselstellung von Rangdenken in der mittelalterlichen Gesell-
schaft im allgemeinen und im Hochadel im besonderen^ in Rechnung stellt und die
stetige Konkurrenzsituation innerhalb des Adels als einer durchweg agonal geprägten
Gesellschaftsschicht berücksichtigt, dann hatten schlechte Finanzen und Schulden-
berge für die Fürsten, je drängender und höher, desto mehr fatale Folgen, weil diese sie
im Konkurrenzkampf schlechter aufstellten, indem sie ihre politisch-dynastischen Ge-
staltungsmöglichkeiten und ihre Handlungsspielräume im Innern wie nach außen stark
einschränkten.'"' Der qualitative Sprung nach vorn, den etwa die Heiratsprojekte in den
finanziell bessergestellten Zeiten Bogislaws und Magnus' machten, unterstreicht die
Richtigkeit dieser Schlußfolgerung. Allerdings existieren auch Stimmen, die ein solches
Fazit in Zweifel ziehen. Karl-Heinz Spieß etwa steht in einem noch ungedruckten Auf-
satz die Frage nach Erfolg oder Mißerfolg fürstlicher Höfe im spätmittelalterlichen
Reich.-'" Direkter Mißerfolg eines Hofes, so sein Ergebnis, lasse sich an materiellen Defi-
ziten und fehlendem Prunk, verursacht durch eine desolate Finanzsituation und man-
gelnde Finanzkraft, nicht festmachen. »Mißerfolg hatten nur diejenigen Fürsten, die
keine männlichen Nachfolger besaßen und deren Land nach dem Tod von der politi-
schen Landkarte verschwand.« Darin ist Spieß gewiß beizupflichten, wenn man Mißer-
folg wirklich nur auf das Überleben der Höfe und den Erhalt der Fürstenqualität eines
ohnehin nicht einheitlichen Reichsfürstenstandes reduziert sehen will.

214 Siehe zu den Schulden, die Heinrich V. etwa 1538 beim Landgrafen Philipp von Hessen hatte
(4.000 Gulden), Politisches Archiv II, Nr. 2152.
215 Vgl. dazu DERS. 1997 und auch 2001a.
216 Siehe dazu auch z. B. nochmals das Zitat von OHLENSCHLÄGER 2007 in Anm. 79.
217 SriESS (2009a).
 
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