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Volkszeitung: Tageszeitung für die werktätige Bevölkerung des ganzen badischen Unterlandes (Bezirke Heidelberg bis Wertheim) (2) — 1920

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Nr. 101 - Nr. 110 (3. Mai - 14. Mai)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44127#0024
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Vorlage des neuen Kundenausweises zum Bezüge
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Lustspiel io 3 Hktea
io 6er Hauptrolle:

Nach Freistaat Danzig, Luxemburg, Memelgebiet, Deutsch-Österreich, Ungarn und West-Polen:
Porto für Briefe, Postkarten und Drucksachen wie im inneren Verkehr Deutschlands.

Fernzone
2.-^
4.-,,
8.-,,
12.-„
ikete mit

Ungültigkeitserklärung der Holz-
und Kohlenkarten 1919/20.
Ab Donnerstag, den 7. Mai 1820 werden die
für das verflossene Hcizjahr 1919/20 ausgegebenen
Holz- und Kohlenkarten als verfallen erklärt.
Heidelberg, den 8. Mai 1920.
Ortskohleustelle.

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Schränke, pl. KlMersttzr-r»?,
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Unters Straße 4 (Laden).

. s fertig zerkleinert, liefert jedes Quantum frei Keller-
Gg. Dewald
Holz- und Kohlenhandlung
Mittrrmairrstr. 11 — Tel. 788.

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vo r packenfler Orainatill
ük^ L ! riss ssrislk ÜS8 N»A. llöiäLrreiÄisr

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4. Kompagnie.
Sonntag, den 0. Mai
Nebung
Antreten 7'° Uhr.
W» Seid, Hauptmann.

la 3 eilten.
In 6«r kiaapirolle:

mekrjLdriZer T^ssistenteniieit und über lünl-
jäbriZer l ütigbeit als I^lditürrrr^t bube ieb micb
Kiel'
Lprecbrieit üb 1. >1üi vorlüuliß von 2—5 Obr.

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Ttuberdern:
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KrinnneUes Orsms
- --7-- in 4 Wirten. —
In 6er Hauptrolle 2293
LZrSesÄsr
voin Kessing-Toeater Berlin.

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Oberbaverisches
Vollksstück in 5 -Xkten
nach 6er belcannten
Novelle von
lM SsMf.

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I MR ösMtüg, Herr 8.8!s smniag, ZU.
Ztäilich nachmittags 4 Uhr Bibelstunde n.I
abends 8 Uhr
Z religiöse Volks-Vorträge über Z
Z brezmende Menschheitsfragen. Z
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s Anr Sonntag, dsn s. Mai, nachmittags»
- -
Z morgens 11 Uhr Andacht. Eintritt frei! Z
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ständig auf allen vor-
kommenden Schnittwerk-
zeugen, wie Bewinde-
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zen u. Matritzen arbeiten
kann, sucht 2286
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auf denr Jubiläumsplatz
an der Stadthalle

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gut erhalten, weil über-
flüssig geworden, zu ver-
kaufen. Zu erfragen in
der „Volkszeitung".

-riefsendung, . 2 „
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cher re. zum Ein tampfen,
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Hauptstraße 53, im Hof r.
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Sauberes ehrliches
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für den Haushalt
sofort gesucht.
Neues Theater,
Hauptstraße 42.

MW- ms MMkiwrBk lA/?l.
Am Freitag, den 7. Mai 1820 werden Kohlen-
und Holzkarten für das Hcizjahr 1920/21 für die
2 weiteren Bezirke
Hl ^lusgabelokal im Gafthans zum „Weinberg",
V (Ausgabellokal im Gasthaus zum „Falken",
Hauptstraße 204)
von vormittags '/9 bis nachmittags 3 Uhr unter
Brennstoffen, gegen Unterschrift,' ausgegeben.
Vis jetzt sind, außer den obigen 2 Bezirken, die
Bezirke 7, 8, 9, 10, 14 und 18 zur Kartenausgabe
gelangt. Wer die Neueinschreibung in die Kunden-
lists bis jetzt versäumt und die Holz- und Kohlen-
karten von den aufgerufenen Bezirken noch nicht ab-
geholt hat, kann dies erst, nachdem alle Bezirke zur
Kartenausgabe aufgerufen worden sind, bei der Orts-
kohlenstelle nachholen und wird hierzu noch in den
hiesigen Zeitungen aufgefordert.

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lirst«s kkals eatgegenßenoinmen. 2285

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1. Kompagnie.
Sonntag, den 0. Mai,
früh 7 Uhr, Antreten in
voller Ausrüstung zur
Nebrrng. Z
Wolf, Hauptmann.

über 100-280 ß
über 260-800 ß
über 800 g—1 üz
Ausland je 80 §
ERWMe
über 600 g—1 üg
Ausland je 50 ß 20 mindestens
bstj..»nnrnb»n bis 250 ß . . .
iUplOVNi über 260-800 ß
Ausland je 60 ß 20 H, mindestens
KUMMW g-
über 800 ß—1 llg
Ausland je 30 L 20 ^>, mindestens
Vostüllftragsbrirse .i.so
dü^kükk! 1 (nach dem Saargebiet und
dem Ausland unzulässig).1
Brieke mit Merilmssbe bis 20 ß ... 90
mit 4orttu«Moc 20-280 g 1.10
dazu eine Nerstcherungsgebühr von 1 für je
1000 Wertangabe
Postslllveisunge«
bis 60
über 60- 250 „
„ 260- 300 „
„ 500-1000 „

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L - werden rasch angefer-
Z LI'EZH'Z tigt von der Druckerei
der ,KoU«zeitu«g-

LülikskMlg (RLMU) des MO
in Mn ßnüt.
Nach 8 24 Abs. 1 des Tabakstsuergesetzes vom
12. September 1919 (Reichsgesetzblatt Seite 1667ff.)
muß der Pflanzer den geernteten Tabak spätestens
bis zum I .März des auf die Ernte folgenden Jahres
der zuständigen Steuerstelle zur Verwiegung vorzu-
führen. Er hat den verwogenen Tabak unmittelbar
nach der Verwiegung, spätestens aber vier Wochen
darauf, zu räumen, 0. h. entweder an einen steuer-
amtlich angemeldetsn Tabakhändler oder Tabakver-
arbciter abzuliefern oder auf eine öffentliche Nieder-
lage oder ein unter amtlichem Mitvsrschluß stehendes
Privatlager zu verbringen (ß 25 Abs. 1 und 2 des
Gesetzes). Es sind die Vorschriften über dis Beschlag-
nahme des Tabaks zu beachten; Verordnung des
Bundesrats vom 10. Oktober 1916 (Reichsgesetzblatt
Seite 1145) und des Reichswirtschaftsministers vom
l. April 1920 (Neichsgesetzblatt Seite 447).
Pflanzer, die selbstgebauten Tabak vergären oder
fremden Tabak zu kaufen, gelten als Händler im
Sinne des Tabaksteuergesetzes. Sie haben sich steuer-
amtlich anzumelden und unterliegen den weiteren
Uberwachungsvorschriften des Gesetzes.
Die Pflanzer werden aufgefordsrt, innerhalb
vicrzehn Tagen das gesamte Ernteerträgnis, soweit!
>s noch nicht geschehen ist, zur Verwiegung zu stellen!
Md ihren Tabak ohne Verzug zu räumen. Nicht
rechtzeitig geräumter Tabak wird auf Kosten des
Pflanzers geräumt. Wer diesen Verpflichtungen nicht
imchksmnrt, wird unnachsichtlich wegen Tabaksteuer-
hinterziehung bestraft werden.
Heidelberg, den 30. April IWO.
tzarrptsteueramt.

Nr. 131lll. Pserderänbe betr.
Unter dem Pferdebestand des Heinr. Kiicherer Vlll,
mittlere Kirchgasse in Heidslberg-Handschuhsheim, ist
die Räude festgestellt worden.
Heidelberg, den 29. April 18A).
Bad. Bezirksamt. 2298

2288
HolzbesteAungen betr.
Wir machen dis Bevölkerung darauf aufmerksam,
daß markenpflichtiges Brennholz vom Donners-
tag, den 6. Mai 1020 an zur Ausgabe kommt und
zwar sind die Abschnitte Nr. 1 bis mit 6 der neuen
Brennholzkarte mit je 1 Ztr. zum Bezüge frsigegeben.
Diejenigen, die ihr Holz vom städtischen Holz-
hof beziehen wollen, können die Bestellungen unter
Vorlage der Karte während der Schalterstunden bei
der Ortskohlenstelle und beim städtischen Holzhof,
(Bergheimerstr. 109) aufgeben.
Um sine ungestörte fortlaufende Lieferung, mit
der sofort begonnen wird, durchführen zu können,
bitten wir Bestellungen baldigst zu machen.
Holzvsrkauf im städtischen Holzhof findet täglich
von vormittags V,8 bis nachmittags 'H4 Uhr
rrnd Samstags V-8 bis 12 Uhr statt.
Heidelberg, den 8. Mai 1920.
Ortskohlenstelle.

kr'sitsg, sles 7. blai, W
»benäs '/zS 1)ks" beginnt ein U
Z Z(ui'8U8 Mr ArMnZSr Z
D irn „Laiser kiüklUücU", Kaiser.-Uia!)e 44. /in- A
V rnelriuntzen erbittet man In meiner XVobnnng W
8 sowie sm Lröllnungstaße mscken ru vollen. >
blocbacktunßsvoll
» 1 Uokoaeistei-, Tsnrlebrsr U
K 2176 Kaiserstr. 44.

Ak«. ME
2. Kompagnie.
Dounrrstag uveiiü V-7 Uhr
Rsbung. S
Boppsl, Hauptmann.

LsW»öllsr«tei!! »knülsiLö»!
rvelcbe einlaebe Weise teilt beiäensgenossen
KF unentKeltlick mit: Krau Llisalbeti» ks-rrekit,
_Ua»nov«v L. 3, 8cklieük. 238. 22VS
Bekanntmochungen d er
Stadt Heidelberg.
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Heute Donnerstag können wieder 100°/, Voll-
milch zur Ausgabe gelangen.

gebühr. Nahzone b.7SKm
bis5kß.1.28°^
über 5-10 llß.2.80 „
,, 10-15.8.- „
„ 15-20 „.8.- „
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Wertangabe bei einem angegebenen Wert
bis MO 1
über 500 „ 10(0 „ 2 „
„ 1000 „ „ 2000 „ 4 „
für'jeds weitere 1000 2 mehr.
Für sperriges Gut wird ein Zuschlag von 100°/,
der Paketgebühr erhoben.
Für Einschreibpakete 50 H mehr.
Für Nachnahmepakete 1 Vorzeigegebühr mehr.
Für dringende Pakete die dreifache Paketgebühr
außerdem die Eilbestellgebühr.
Sonstige Gebühren:
Einschreibgebühr.
Nachnahmegebühr für Vriefsendungen
AusfertignngsgebühcUür das Überwei¬
sungs-Telegramm bei.telegr. Post¬
anweisungen .
Zustellung»gebühr .
Äüikjcheingedühr.
Einliefernngsgsbühr für außerhalb der
Schalterstunden etngelieferte Ein-
schreibsendungen und Pakete . . .
Eilbestellungs-Gebühr-
1. nach dem Ortsbestellbezirk:
») für eins Briefsendnng . . 1
d) für ein Paket .... 1.80
2. nach dem Landbestellbezirk
») für eins Briefssnd!
d) für ein Paket . .

Für unfrankierte oder unzureichend freigemachte Briefsendungen wird dar Doppelte der Fehl
betrag, nacherhoben.

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freiaemachte Pakete werden incht befördert. Es
werden erhoben an Gewichts- und Versicherungs-

Bitte ausschneide» «nd aufbewahrenBitte ausschneiden und unfbrwahren!
Die neuen Postgebühren
vom 6. Mai 1920 ab.

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8/10U8 clerent uornsknr
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Fleischversorgung.
In der Woche 00m 3. bis 9. Mai 1920 gelangt an
die Bevölkerung kein Frischfleisch zur Abgabe. Als
Ersatz werden pro ----- .
ISO Gramm amer -___ _ ..
amertk. durchw. Speck zum Preise von Mk. 1.64
(Mk. 8.20 das Pfund) abgegeben. Es können nicht
sämtliche Mehgereibstriebs mit amerik. Schinken be-
liefert werden; daher kann die Bevölkerung unbe-
dingten Anspruch darauf nicht erheben. Frischfleisch
wird nur auf Krankenbezugsmarren verabfolgt.
Städt. Nahrnngsmittelamt. 2284

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