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Badischer Volksbote: für Deutschtum, Thron und Altar ; Organ der Deutsch-Sozialen Reform-Partei in Baden (6): Badischer Volksbote: für Deutschtum, Thron und Altar ; Organ der Deutsch-Sozialen Reform-Partei in Baden — 1895

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No. 9 - No. 16 (2. Februar - 27. Februar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42838#0057
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Deutschtum,


6. Jahrg

Heidelberg, den 23. Februar 1893.

Zs 13.

finden in dem wöchentlich 2mal erscheinenden „Badischen Volksbvten"
die weiteste Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmondzeile
oder deren Raum nur 10 Pfg., bei mehrmaliger Aufnahme wird
bedeutender Rabatt gewährt?

Tchvon und Attuv.
Argun der deutsch-sozruLen Weform -gurtet tu Waden und des
Wcrdifchen Wcruernöundes.

Aesteltirrrgen
auf den „Badischen Volksboten" können jederzeit bei allen kaiserl.
Postanstalren, den Briefträgern, sowie unseren Agenturen gemacht -
werden. — Preis vierteljährlich durch die Post bezogen 1 M. 25 Pf.,
bei unseren Agenturen 1 Mk., bei der Expedition abgeholt 80 Pf.


Mr 34 Pfg.


abonnirt man für den Monat März bei allen Post-
anstalten auf den

„Badischen Volksboten'
Organ der deutsch-sozialen Reformpartei in Baden
und des Badischen Bauernbundes.


Gin Schulchan Arnch Prozeß.
Vor der l. Strafkammer des Breslauer Land-
gerichtes fand am Donnerstag Vormittag eine Ver-
handlung statt, die in antisemitischen wie judenfreund-
lichen Kreisen lebhaftes Aufsehen erregen dürfte, weil
in derselben von einem unter Eid vernommenen Ge-
lehrten, der als S hverftändiger geladen war, die
Behauptung der Antisemiten, daß der Schulchan-Aruch
Vorschriften enthält, die nach deutschen Rechts- und
Moralbegriffen zu verwerfen sind, aufs Neue als
richtig bestätigt wurde. Angeklagt war der frühere
Redakteur und Herausgeber der „Deutschen Ostwacht",
Herr Hugo Kretschmer, weil er am 10. Februar
vorigen Jahres dem genannten Blatte das bekannte,
von dem um die antisemitische Sache hochverdienten
Ingenieur Theodor Fritsch (Leipzig) verfaßte Flug-
blatt Nr. 61, betitelt: „Die Wahrheit über das Juden-
tum" beigelegt hatte. Der „Verein deutscher Staats-
bürger jüdischen Glaubens" erblickte in dem aus einer
Reihe von Citaten aus dem Schulchan-Aruch von
Fritsch gezogenen Schluffe: „Ich bestreite hiernach den
Juden, die diese Gesetze befolgen, sich eine „Religions-
gemeinschaft" zu nennen und nenne sie eine inter-
national verschworene Betrüger-Gesellschaft", eine Be-
leidigung einer staatlich anerkannten Religionsschaft
und ruhte nicht eher, als bis die Staatsanwaltschaft
die Anklage gegen Herrn Kretschmer erhob. Recht be-
zeichnend für den Eifer, mit dem man bei dieser An»
klage vorging, ist die Thatsache, daß man die Unter-
suchung erst gegen den jetzigen Redakteur der „Deut-
schen Ostwacht", Herrn Puchstein, der erst am 1.
April 1894 die Redaktion übernommen hatte, ein-
leitete. Der Angeklagte, der durch Hrn. Rechtsanwalt
Dr. Arndt (Liegnitz) verteidigt wurde, bestritt, sich
einer Beleidigung der jüdischen Religion schuldig ge-
macht zu haben und beantragte zum Beweise, daß sich
die von Fritsch in dem Flugblatt angeführten Stellen
wirklich im Schulchan-Aruch befänden und richtig
übersetzt seien, die Vernehmung des Privatdozenten
der theologischen (evangelischen) Fakultät der Universität
Breslau Dr. Georg Beer als Sachverständigen. Der
Gelehrte, der darauf eidlich vernommen wurde, be-
kundete in einer eingehenden Aussage, daß er die
von Fritsch eitirten Stellen sämtlich in einer der Bres-
lauer Stadtbibliothek entnommenen Ausgabe des Schul-
chan-Aruch gefunden habe, und daß der auf dem
Flugblatt neben dem hebräischen stehende deutsche Text
eine durchaus sinngemäße, wenn auch manchmal etwas
freie Uebersetzung der hebräischen Worte sei. Auf
die zahlreichen Erläuterungen, die der geistvolle Ge-
lehrte, dessen Ausführungen einen tiefen Eindruck auf
das Auditorium machten, seiner Uebersetzung beifügte,
näher einzugehen, würde zu weit führen. Es genügt
festzustellen, daß Privatdozent Dr. Beer unter Eid
aussagte, daß im Schulchan-Aruch, und zwar im
Choschen — hamischpat (dem 4. Teil des Schulchan-
Aruch sich u. A. Vorschriften fänden, die nach dem
Texte des Flugblattes folgendermaßen lauten:
1. Den Irrtum eines Akum zu benutzen, z. B.
ihn zu betrügen im Rechnen oder ihm nicht zu be-
zahlen, was man ihm schuldet, ist erlaubt, aber nur
unter der Bedingung, daß er es nicht gewahr wird,
^amit der Name geheiligt werde, d. h. damit Israel

nicht in schlechten Ruf komme. (Dr. Beer übersetzte,
damit der Name nicht entweiht werde.)
2. Wenn jemand ein Geschäft mit dem Akum
machte und es kam ein anderer Jude und half den
Akum betrügen in Maß, Gewicht oder Zahl, so müssen
sich beide in den Gewinn teilen, gleichviel ob er hals
gegen Bezahlung oder umsonst". — Dr. Beer gab
bei dieser Gelegenheit eine interessante Erklärung des
Wortes Akum, das nach seiner Aussage im Schulchan-
Aruch sehr oft auch die Christen umfaßt.
3 Es ist ertaubt, zu tödten den Ver-
räter überall, auch heutzutage; auch bevor er
denunzirt hat. Wenn einer nun sagt: Ich werde den
und den anzeigen, so daß er an seinem Körper oder
an seinem Gelde Schaden erleidet (in der Uebersetzung
des Flugblattes fehlen hier die Worte: auch wenn
die Geldsumme nur gering ist), so ist er dem Tode
verfallen. Man warne ihn und sage: „Denunzire
nickt!" Trotzt er aber und sagt: „Ich werde doch
anzeigen, so ist ein Gebot, ihn todtzuschlagen
und jeder, der ihn todtsch lägt, hat ein
Verdienst.
4. Ein jüdischer Freidenker, d. h. einen Juden,
der dem Dienst der Akum anhängt .... und die-
jenigen, welche die Thora leugnen und das Propheten-
tum, zu tödteu ist Gebot. Wenn man die Macht
hat, so tödtet man sie mit dem Schwerte öffentlich;
wenn nicht, so komme man über sie mit Ränken,
bis man verursacht ihren Tod; z. B. ist einer auf
einer Leiter in einen Brunnen gestiegen, so ziehe
man die Leiter herauf und sage: Siehe, ich will et-
was vom Dache herunter nehmen, ich bringe sie gleich
wieder, und dergleichen. Ausgenommen sind solche
Akum, mit denen wir im Frieden leben (Dr. Beer
übersetzt hier „nicht im Kriege leben" uud für „etwas"
„meinen Sohn") und die uns dienen; diesen ver-
ursacht man nicht den Tod, aber es ist verboten, sie
vom Tode zu erretten". Dr. Beer erklärte, daß das
in diesen Sätzen ausgesprochene Gebot zu tödteu, sich,
wie aus dem ganzen Sinne der Stelle hervorgehe,
auch auf die Christen beziehe und stellte auf aus-
drückliches Befragen des Staatsanwaltes fest, daß es
sich keineswegs um einen milden Ausdruck wie „des
Todes wert" handle, sondern daß diese Sätze ein
ganz striktes Gebot zu tödten enthalten. Auf
die Frage des Staatsanwaltes, ob diese Vorschriften
auch noch für den heutigen Juden bindend seien, sagte
der Sachverständige, daß er das nicht glaube. Der
Staatsanwalt beantragte darauf, über diese Frage den
1. Kultusbeamten der Breslauer jüdischen Gemeinde
zu vernehmen und der Gerichtshof gab diesem An-
träge trotz des Einspruches der Verteidigung Folge
und vertagte die interessante Verhandlung. Wir
iwerden nicht versäumen, über das Endergebniß des
nteressanten Prozesses seiner Zeit zu berichten. So
weit der Bericht aus Breslau.
Was werden nun die Juden dazu sagen? Sie
werden den Sachverständigen verleumden. Sie werden
ihm Unwissenheit und alles Mögliche vorwerfen, wie
sie es in ähnlichen Fällen schon gethan haben. Wer
als Sachverständiger nur ein Wörtchen zu Gunsten
der Juden vorbringt oder zufällig jene Stelle nicht
findet, der wird bekanntlich in den Himmel erhoben;
er ist ein grundgelehrter, edler und humaner Mann.
Wehe aber dem, der es wagt, freimütig die Wahr-
heit auszusagen, ihm gegenüber erscheint den Juden
alles erlaubt, sie schrecken auch nicht davor zurück,
Meineid vorzuwerfen. Vor der freien Wissenschaft
als solcher hat das Judentum dann keine Achtung;
denn es erkennt nur die Wissenschaft an, die sich
seil in seinen Dienst stellt. Sache der deutschen Ge-
lehrten wird es sein, Mann für Mann für ihren
deutschen Kollegen einzutreten. Das sind sie der Ehre
der deutschen Wissenschaft schuldig. Gerade der Sprach-
forschung der deutschen Gelehrten rühmt man sonst
nach, daß sie die zuverlässigste von der Welt sei.
Kein jüdischer Gelehrter ist in diesem Falle unbefangen.

Auch die Vorladung des ersten Breslauer Kultus-
beamten ist nicht bloß für den gesunden Menschen-
verstand, sondern sogar juristisch anfechtbar. Worüber
soll der jüdische Kultusbeamte aussagen? Er soll ge-
fragt werden, ob jene unerhörten jüdischen Gesetzes-
vorschriften noch bindende Kraft haben. Er soll also
auch darüber Zeugniß ablegen, ob die Bestimmung
des Schulchan-Aruch, welche jeden Verräter am Juden-
tum zu tödten befiehlt, noch bindende Kraft hat. Gäbe
es nur einen Juden in der Welt, der jene Vorschrift
für bindend erachtet, und das kann der Kultusbeamte
gar nicht wissen, so würde dieser verpflichtet sein, ihn
umzubringen. Darf man unter diesen Umständen den
Kultusbeamten als Zeugen vorladen? Erachtet er
aber jene Vorschrift selbst noch für bindend, so muß
er die Unwahrheit aussagen und die Wahrheit ver-
schleiern und hat dabei noch die Annehmlichkeit, sich
in seinen! jüdischen Gewissen frei zu fühlen. Durch
jene scheinbar schlau ausgesonnene Stelle haben die
Juden das Recht verwirkt, in Sachen des Talmud
und des Schulchan-Aruch als Zeugen anerkannt zu
werden. Mag ihre Zulassung als Zeugen in eigner
Sache vielleicht auch juristisch noch möglich sein, die
öffentliche Meinung wird das jüdische Selbftzeugniß
für wertlos erachten müssen, nachdem es erwiesen ist,
daß jene streitige Stelle wirklich im Schulchan-Aruch
enthalten ill. Man vergegenwärtige sich nur einen
ähnlichen Fall: Es wird eine geheime Gesellschaft
entdeckt, deren Satzungen verdächtig sind. Es wird
festgestellt, daß eine Bestimmung vorhanden ist, nach
der jedes Mitglied der Gesellschaft, welches nicht zu
jener Gesellschaft gehörigen Personen gegenüber etwas
zugiebt, was dieser nachteilig werden muß, von seinen
Genossen als Verräter mit dem Tode zu bestrafen ist.
Welchen Werth wird das Gericht dem Zeugniß eines
Mitgliedes jener Gesellschaft über deren Satzungen bei-
legen? Wird der Richter nicht mindestens alle Ursache
haben, einen solchen Zeugen nicht zu vereiden, der dnrch
seine Anschauungen zum Meineide in diesem Falle ver-
pflichtet sein kann und sich möglicher Weise ernsten
Gefahren und Verfolgungen aussetzt, wenn er die
Wahrheit redet?
An demselben Tage, da in Breslau jene Wahr-
heit über das Judentum vor Gericht festgestellt wurde,
scheint sogar der jüdische Draht rebellisch geworden zu
sein. Es spuckte in Israel, man sah antisemitische Ge-
spenster. So wußten die Dresdener „Neuesten Nachr."
zu melden:
Belgrad, 14. Febr. (Privat.) Der Minister-
rat beschloß die Mobilisirung von fünf Regimentern,
um die in mehreren Distrikten ausgesprochene anti-
semitische Bewegung zu unterdrücken.
Es muß natürlich „antidynastische Bewegung" heißen,
aber warum sollte man nicht den lieben Juden die
Freude machen, einmal fünf Regimenter gegen die anti-
semitische Bewegung mobilisirt tzu sehen! Hoffentlich
kommen die Serben nicht sobald nach Deutschland. Aber
was wird Rickert zu dieser Judenschutz-Division sagen?
Vielleicht stimmt er aus Aerger nun gar für das Ge-
setz gegen den unlauteren Wettbewerb oder er wandert
mit seinen Schützlingen nach Serbien aus.
(Deutsche Wacht.)

Tagesfragen.
* Gin jüdischer Krrveröszweig. Im niederöster-
reichischen Landtage machte kürzlich der Abg. Dr. Lue-
ger darauf aufmerksam, daß inmitten des sonstigen Rück-
ganges der Verbrechen die Uebertretungen des Bankerott-
gesetzes durch die Juden erheblich zugenommen haben.
Darauf erwiederte der Abg. Sueß, ein getaufter Jude:
Die Juden seien unter den strafbaren Bankerotteuren
deshalb so stark vertreten, weil sie zu einem großen Teil
von anderen Erwerbszweigen ganz oder zum größten
Teile verdrängt worden wären. Darnach rief der Abg.
Gregorig: „Bankerottmachen ist also ein Erwerbszweig!"
Diese Bemerkung erregte viel Heiterkeit. Nach einer
Uebersicht von Fachblättern haben im Januar innerhalb
 
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