Kür: Deutschtum,
Bereis viertekjätzrkich
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tzlPN kr SM-Wm Lcknü-stiriki in Wks mß S» LgWtü ZamriikiiiSk.
88. Heidelberg, den 2V. November L8SL. 6. Jahrg.
Ehrikliihk, deutsche Mäililer und Frauen!
Wollt Ihr nicht Helfer der Juden sein, in dem
Bestreben, das christliche Gewerbe zu unterdrücken,
wollt Ihr nicht Euren eigenen Kindern eine spätere,
seostpändige Existenz unmöglich machen, wollt Ihr
nicht, daß sie später Lohnsklaven des Judentums
werden, wollt Ihr Christen, Deutsche nicht nur dem
Namen nach, sondern in der That fern, dann tragt
Euer Geld nicht in Judenhäuser, dann kaufet in
christlichen, deutschen Geschäften!
Bauer und Handwerker.
Bauer und Handwerker in entscheidender Stunde
Hand in Hand — wäre das nicht ein Anblick, daß
jedem Vaterlandssreund das Herz im Leibe lachte?
Und warum sollte ein solches Bündnis nicht möglich
sein? Ihre Bestrebungen und Ziele stehen nirgends
feindselig gegen einander, und beide sind bemüyt, sich
die Geltung wieder zu verschaffen, die sie einst be-
sessen haben und die ihnen lange Jahre hindurch vor-
enthalten ist. Der rechte Deutsche ruft ihnen ein
kräftiges „Heil"! für den Weg zu, mährend Juden
und Judengenossen, denen unheimlich zu Mute ist,
weil echte Volkskrast ihr schlau gesponnenes Gewebe
zu zerreißen strebt, mit höhnisch verzerrten Lippen
hinter dem Zaun heraus schimpfen. Nur immer zu!
Man kann es ihnen nicht verdenken; denn wir wissen
es ja alle, daß Bauern und Handwerker kräftige
Ellenbogen haoen, und wenn sie dieselben in der
Politik gebrauchen, nm sich endlich einmal freie Bahn
zu schaffen, dann „drücken sie die Gegner an die
Wand, daß sie quietschen." Durch ganz Deutschland
müßte sich ein großer Bauernbund und ein großer
Handwerkerbund ausbreiten, und beide Bünde müßten
wohl getrennt marschieren, aber vereint schlagen. Was
brauchts langer Reden? Leeres Schwatzen und
Dreschen von allerlei Schlagwörtern und Reden liebt
kein rechter Deutscher, am allerwenigsten der Bauer
oder Handwerker. Der überlegt und führt ent-
schlossen aus.
Nichts ist naturgemäßer, als daß Bauern und
Handwerker zusammengehen. Und weil es so natür-
lich ist nnd nichts dabei gekünstelt, darum ist es auch
erfreulich.
Bauern und Handwerker haben, weil sie edle
Volkskraft hegen und entwickeln, für das Gedeihen
des ganzen Landes die höchste Bedeutung. Gerade
unsere Zeit mit ihrem Hasten und Jagen, ihrer
nervenanspannenden und -zerreibenden Unruhe ver-
braucht sehr rasch die Besten. Der Mittelstand, haupt-
sächlich vertreten durch Bauer und Handwerker, ist
bisher der Born gewesen, aus dem immer wieder
die frischen Kräfte hervorsprangen. Besonders Be-
gabte strebten fortwährend daraus hervor und er-
warben oft im ersten Anlauf in überraschender Weise
hohen Einfluß. Oder es rückten wenigstens die ein-
zelnen Geschlechter stufenweise auf. Wie mancher
hochgestellte Mann wird, wenn er zurücksieht, seinen
Großvater unter den Handwerkern und Bauern
suchen, und wenn er recht denkt, thut er es mit
Stolz. Der Großvater aber, der sich des Gedeihens
seines Geschlechtes freut, vergißt seinerseits nichl, daß
er seine Kraft hat aus seinem Stande gewonnen, er
schätzt ihn nur um so höher. Auch der Bauer und
der Handwerker haben ein Recht, stolz zu sein.
Haben ein Recht? Müßte man nicht sagen:
Hatten ein Recht?" Ueber beide miteinander ist
eine feindliche Macht gekommen, die sie zu vernichten
droht. Wie ein scheußlicher Polyp hat sie sich heran-
geschoben — ohne rechte Knochen, so daß man sie
nicht fassen kann, aber mit vielen langen Fangarmen
und Saugnäpfen, und nun umstrikt sie Bauern und
Handwerker und preßt sie zusammen, daß sie nicht
entrinnen können und saugt sie aus bis aus den
letzten Blutstropfen und läßt sie dann erst fallen wie
ein elendes Gerippe. Das ist der Kapitalismus.
Ja, hier muß man ein Fremdwort gebrauchen, hier-
ist nichts deutsches. Geld ist etwas Gutes, wenn es
durch Arbeit und Fleiß erworben ist, denn es ist dann
Lohn; Handwerker und Bauern wissen es schon zu
schätzen, sie sparen es Stück für Stück mühsam zu-
sammen, um sich selbst das Dasein, ihrem Geschlechte
jein Forkommen und Gedeihen zu sichern. Aber wenn
das Geld gebraucht wird, um den Nächsten' auszu-
beuten, das Beste seiner Kraft aus ihm herauszu-
ziehen, durch Spekulation und nicht durch ruhige
Arbeit Reichtümer zu gewinnen, dann taucht der
Kapitalismus auf. Die schlauesten Spekulanten, die
größten und gewissenlosesten Kapitalisten finden wir
nicht unter den Deutschen, sondern unter den all-
mählich aus der Fremde eingewanderten Juden.
Allerdings Hal es Zeiten gegeben, in denen
deutsche Handwerker von Deutschen unterdrückt wurden,
damals im Mittelalter, als in den Handelsstädten die
Großkaufleute allein die Macht hatten und die Stadt-
herrjchaft sich zum Nutzen führten. Und es hat auch
für den deutjchen Bauern Zeiten gegeben, in welchen
er von Deutschen geknechtet wurde und seine beste
Kraft zum Nutzen anderer hergeben mußte, damals,
als der Adel regierte uud die Leibeigenschaft erfand.
Den Kaufherrn wurden von den Zünften in blutigem
Streit Freiheiten abgerungen, von der Zeit an be-
ginnt die Blüte des Handwerks. Als später der
Junker sah, daß der Bauer bereitwillig sich zum
Kampfe für das Vaterland gegen den ersten Napoleon
in die Reihen stellte und wesentlich mit seinen starken
Fäusten zum Siege beitrug, da wurde die Knechtung
des Deutschen durch Deutsche abgethan und der
Bauer verschaffte sich rasch behäbigen Wohlstand.
Aber der Kapitalismus läßt sich nicht greifen, hat
nicht Fleisch noch Knochen, ist nur eine Kraft, aber
eine scheußliche, unheimliche, von Nichtdeutschen am
schnellsten begriffen und angewandt. Sie ist viel
stärker, als die Selbstsucht jener Kaufmannsgeschlechter
oder der Uebermut der einstigen Junker war, viel
schneller in der Entwicklung, viel fürchterlicher in der
Wirkung.
Nur eine Macht giebt es noch in Deutschland,
die stärker sein kann, das ist das Gesetz, die durch
das Reich gefügte Ordnung. Nur einen Platz giebt
es noch, wo ein entscheidender Kampf ausgenommen
und siegreich beendet werden kann, das ist der Reichs-
tag. Wenn die Handwerker und Bauern ihrem
leidigen Micheltum entsagen können, sich fest gliedern
und vereinigen lernen, — nur dann, wenn allum-
fassende Verbände beider, alltäglich getrennt mar-
jchierend und am Wahltage vereint schlagend, in den
Reichstag ihre Vertreter finden, welche ohne lang-
atmige Reden klar, kernig sagen, was sie wollen und
dann auch darnach thun, ohne sich durch alles
Schwatzen beirren zu lassen — dann ist eine Ein-
schränkung der Macht des Kapitalismus zu er-
warten.
Wir sagen jetzt noch: „Handwerker und Bauern
haben ein Recht, stolz zu sein." Noch hat der Druck
ihnen Zuversicht und Manneskraft nicht genommen.
Wenn sie sich aber jetzt nicht aufraffen, wenn sie die
Zersplitterung mehr lieben als den Verband, dann
heißt es bald, als spräche man von einem Dinge,
welches lange vergangen ist: „Sie hatten ein Recht,
stolz zu sein."
Und dann kommt dieses Recht nie wieder.
Tagesfragen.
Jas bürgerliche Gesetzbuch. Der neue Rektor der Wiener
Universität Prof. Dr. Anton Menger, hat in seiner Antritts-
rede „über die sozialen Aufgabe der Rechtswissenschaft"
ein sehr bemerkenswertes Urteil über den Entwurf eines
Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich ab-
gegeben. Er wirft demselben hauptsächlich vor, daß es
die Aenderungen der sozialen Lebensformen der Gegenwart
zu wenig berücksichtigt habe. In dieser Hinsicht blicke die
Rechtswissenschaft überhaupt geradezu auf ein verlorenes
Jahrhundert zurück. Seit mehreren Menschenaltern hätten
sich die deutschen Juristen insbesondere mit der geschicht-
lichen Erforschung des Rechts beschäftigt und den Ursprung
aller RechtSinstitutionen bis an ihre Wurzeln verfolgt.
Was konnte man da von den Verfassern des bürgerlichen
Gesetzbuches erwarten, als ein in Paragraphen gebrachtes
Pandektenkompendium? Zur Lösung großer Wissenschaft- !
kicher Aufgaben sei aber vor Allem ein freier kritischer
Sinn gegenüber überlieferten Meinungen und Ein-
richtungen unerläßlich. Auch der Gesetzgeber, der neue
Bahnen eröffnen soll, müsse originell, d. h. mit weisem
Vorbedacht unhistorisch sein. An die Seite der dogma-
tischen nnd geschichtlichen Rechtswissenschaft müsse die
soziale Rechtswissenschaft treten, deren Ausgabe es sei,
das Gleichgeivicht zwischen Recht und Machten erhalten
und den sozialen Katastrophen, die aus dem Gegensatz
leider so oft entstehen, rechtzeitig vorzubeugen. Wenn die
Juristen mit voller Unabhängigkeit nach oben und nach
unten diese vermittelnde Thütigkeit ausüben, muß ihnen
in der Zukunft notwendig das Schiedsrichteramt zwischen
den verschiedenen Klassen der bürgerlichen Gesellschaft zu-
fallen. „Die große geschichtliche Aufgabe, das bürgerliche
Recht umzugestalten", so bemerkte zum Schlüsse Professor
Menger, „war durch Abfassung des bürgerlichen Gesetz-
buchs zunächst Deutschland zugefallen, das Problem ist
aber nicht gelöst worden. Dadurch ist die große Ausgabe
einer volkstümlichen Reform des bürgerlichen Rechts auf
Oesterreich übergegangen". —
— Ueber einen merkwürdigen Aaü unserer Rechtspflege
berichtet die „Schloß Ztg.": Aus der L-trafhaft entlassen
wurde am 8 November der Redakteur Albert Koch aus
Friedrichsberg, welcher wegen Beleidigung des Amtsvor-
stehers Röder-Lichtenberg zu 6 Monaten Gefängniß ver-
urteilt war. Koch hat noch nicht die Hälfte seiner Strafe
verbüßt. Ein Grund der aus Anordnung der Staatsan-
waltschaft verfügteil plötzlichen Haftentlassung ist Koch nicht
mitgetheilt worden. Seine Verurtheilung hat seiner Zeit
großes Aufsehen erregt. Sie erfolgte unter dein Vorsitze
des Gerichtsassessors Augustin, dessen Geisteskrankheit
später festgestellt wurde, als er sich unmittelbar vor seiner
Hochzeit in Frankfurt a. M. erschoß.
— Rechtsschutz. Es ist bekannt, wie sehr der kleine
Landwirt in seinen Interessen sehr oft dadurch gefährdet
wird, daß ihm geeignete Rechtsbelehrung fehlt. Deshalb
hat der landwirtschaftliche Verein für Rheinpreußen scholl
vor mehreren Jahren Rcchtsschutzkommissionen in seinen
einzelnen Lokalabteilungen geschaffen; doch scheint diese
Einrichtung leider immer noch nicht unter der ländlichen
Bevölkerung genügend bekannt zu sein. Der Rechtsschutz
wird den Vereinsmitgliedern in Angelegenheiten gewährt,
welche mit der Landwirtschaft und ihren Betriebsmitteln
Zusammenhängen und der Förderung der Landwirtschaft
— als dem Vereinszwecke — nicht z'uwiderlaufen: er be-
greift in sich Auskunft über geltendes Recht, Vergleichs-
Vermittelung bezw. Vertretung vor Gericht, außer in
Strafsachen und vor den Verwaltungsgerichten. Handelt
es sich um einen Rechtsstreit zwischen Mitgliedern des
Vereins, so beschränkt sich der Rechtsschutz auf eine Ver-
gleichsvermittlung.
— Jur Kaudwerkerfrage. Der Vorstand des Central-
Ausschusses der vereinigten Jnnungsverbände Deutsch-
lands zu Berlin hat in seiner am 15. November d. Js.
stattgehabten Sitzung beschlossen, in einer Eingabe an den
Bundesrat gegen die Genehmigung einer Gesetzesvorlage
auf Errichtung von Handwerkerrammern ohne lokalen
Unterbau zur Vorbereitung der eigentlichen Organisation
des Handwerks, wie eine solche den Zeitungsnachrichten
zufolge dem Bundesrate zugegangen und von diesem be-
reits dem zuständigen Ausschüsse überwiesen sein soll, sich
auszusprechen und darin zugleich dem Wunsche Ausdruck
zu geben, einmal auf eine beschleunigte Fertigstellung des
Gesetzentwurfs, betreffend die Zwangsorganisation des
Handwerks, hinzuwirken und sodann über den Entwurf
des Herrn Staatssekretärs von Boetticher auf Errichtung
von Handwerkskammern erst nach Eingang der von Ber-
lepsch'scheu Vorlage zugleich mit derselben über die weite-
ren gesetzgeberischen Alaaßnahmeu unter Berücksichtigung
der Beschlüsse des 1894er Jnnungstages Entschließung zu
treffen. Fermer wurde beschlossen, bei dem Herrn Handels-
minister Frhr. v. Berlepsch dahingehend vorstellig zu wer-
den, daß in dem in der Ausarbeitung befindlichen Gesetz-
entwürfe über die Organisation des Handwerks unter allen
Umständen den Innungen die gemäß § § 97 und 97 a. und
den Jnnungsausschüsfen die gemäß § 102 der Reichsge-
werbeorduung ihnen heute zustehendeu Rechte gewahrt
bleiben, sodann aber auch die Jnuungsverbäude in den
Rahmen der Organisation eiugefügt und diesen ihre Be-
fugnisse, insbesondere hinsichtlich des Erlaßes von Vor-
schriften über die einheitliche Regelung desLehrliugswesens,
sowie der Erteilung von Geselleuzeugnissen erhalten wer-
den. Ferner soll die Festlegung einer Kurenzzeit für die
Einführnng des Befähigungsnachweises als Vorbedingung
für den selbständigen Betrieb des Handwerks beantragt
werden. —
— Wieder ein Meineids-Jude entlarvt! Der
jüdische „Kaufmann" Simon Löb aus Kreuznach, 27
Jahre alt, wurde am 7. November von dem Schwur-
gericht in Coblenz wegen wissentlichen Meineids, ge-
schworen aus der der jüdischen Race angeborenenGeldgier
zu 2 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust ver-
urteilt. Löb leistete den Eid, um -ich an der Zahlung
von ca. 50 Mark vorbechnorüersn. Er war, als die
Anklage gegen ihn erhoben worden, nach Amerika,
durchgegangen, kehrte aber vor Kurzem zurück an-