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Badischer Volksbote: für Deutschtum, Thron und Altar ; Organ der Deutsch-Sozialen Reform-Partei in Baden (6): Badischer Volksbote: für Deutschtum, Thron und Altar ; Organ der Deutsch-Sozialen Reform-Partei in Baden — 1895

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No. 68 - No. 74 (7. September - 28. September)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42838#0289
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Iü* DerristHtrrm,

Ureis viertekjäyrttch
brrrch den Briefträger frei in's Haus gebracht Mk. 1.23,
durch unfern Boten Mk. 1.—,
Am Pvstschalter od. unserer Expedition abgeholt 80 Pfg.
Rost-IeitnugsUreisriste Mr. 755.

Der „Züadische MskLsöste erscheint 2rnal wöchentlich
(Dienstags und FreitagS).
Mertag nnd Leitung: Heidelberg, Hirschstraße 18.
Telegramm-Adresse: WskksVste KeidekSerg.
Anzeigenpreis: Die 5gespaltene Garrnondzeile 10 Pfg.

tzlPü der kuW-Mm Zckrm-l'mtn M



7« 7».

Heidelberg, den 25. September 18SS.

S. Jahrg.

Kezugs Einladung.
Der Ernst der Zeit fordert alle, die es mit
ihrem deutschen Volk und Vaterland aufrichtig und
gewissenhaft meinen, zu entschiedener thätiger Partei-
nahme auf und macht ihnen die Unterstützung von
Blättern echter deutsch-nationaler und sozial-
monarchischer Richtung zur heiligen Pfficht.
Nur verhältnismäßig wenig Zeitungen in Deutsch-
land sind frei und unabhängig von jüdischem Einfluß.
Zu diesen wenigen gehört auch der
UW° Badische Volksbuch "ML
(Hrgan der deutsch-soziale« Iteformpartei i« Made« «ud des
ZSadischeu Naireruörrndes),
zu dessen Bestellung wir beim herannahenden Quartal-
wechsel recht herzlich einladen.
Mehr als je zuvor gilt es heute für
alle deutschen Kamillen, die zersetzend wir-
kenden verjndeten Zeitungen aus dem
deutschen Hause verschwinden zn lassen!
Lang genug ist unser Volk von der ver-
judeten Presse ans den Pfad des Irrtums
geführt worden, heute gilt es, diesen geisti-
gen Uuflath hinauszuwerfeu aus den Räu-
men deutscher Sitte und den Stätten ehr-
licher Arbeit und der deutsch-sozialen Presse
die Pforten zu öffnen!
Der „Bad. Volksbote" wird auch fernerhin,
treu seinem Wahlspruch: Vorwärts immer, rück-
wärts nimmer! die Rechte des arbeitenten Volkes
verteidigen und gegen allen Schwindel und alle Aus-
beutung, womit unser Mittelstand geschädigt wird, an-
kämpfen. Für unfern Bauern- Handwerker-
und Kaufmanns st and wird es stets ein wachsames
Auge haben und in alle hinterlistigen Versuche, den
deutschen Mittelstand zu schädigen, mit der Fackel der
Wahrheit hineinleuchten!
Wer mit uns diese Ziele im Auge hat, der muß
auch für die nötigen Kampfmittel sorgen. Jeder Deutsche
soll dazu gern sein Scherflein opfern und unsere Presse
unterstützen. Wir laden deshalb unsere Freunde und
Gesinnungsgenossen dringend zum Bezug des „BaV.
Bolksboten" ein mit der freundl. Bitte, allezeit
neue Abonnenten zu werben! Vereinte Kräfte
führen zum Ziel!
Mit deutschem Gruße!
Schriftleitung u. Verlag des „Bad. Volksboten."

Zur Organisation des Handwerks,
i.
R e g i er u n gsv o rs ch l ä g e.
Mit stets wachsender Kraft hat das deutsche Hand-
werk in den letzten Jahrzehnten eine staatlich anerkannte
und geschützte Ordnung seiner Verhältnisse verlangt.
Wenigstens diejenigen seiner Vertreter, die ihren Mund
aufthun, die in Innungen und auch Handwerkstagen
für Schutz und Förderung ihres Standes eintreten, er-
klären mit unzweideutiger Klarheit, daß das freie Ver-
einswesen hier nicht ausreicht, daß obligatorische In-
nungen geschaffen werden müssen. Im August 1893 er-
schienen nun Vorschläge für die Organisation des Hand-
werkes von dem preußischen Minister für Handel und
Gewerbe, Frhr. v. Berlepsch. Sie treten für Fachge-
nossenschaften ans breiter Grundlage ein, sowie für Hand-
werkerkammern als Hüterinnen der Ordnung, während
den Innungen mehr die Bedeutung freiwilliger Ge-
nossenschaften zugcwiesen wurde. Das Handwerk hat
sich diesen Vorschlägen gegenüber im Ganzen ablehnend
verhalten. Nun sind Ende Juli dieses Jahres zwischen
der Regierung und dem Zentralousschusse der vereinig-
ten Jnnungsverbande in Berlin Verhandlungen gepflogen,
über deren Ergebnis man sich merkwürdig lange, in
geheimnisvolles Dunkel hüllte. Es wurden da einmal
die Grundzüge für eine Zwangsorganisation des Hand-

werks mit Regelung des Lehrlingswesens vorgelegt und
weiter ein Gesetz betreffend die Errichtung von Hand-
werkskammern. Der geistige Vater des ersten Entwurfs
ist Minister v. Berlepsch, der des zweiten Minister v.
Bötticher. Die Handwerkskammern sollen wesentlich eine
vorläufige Vertretung des Handwerks sein, die über
Organisationsvorschlüge sich gutachtlich zu äußern hat.
Schade, daß man nicht eine Art von Reichskammer-
gericht vorgeschlagen hat, das nach bewährter Methode
gleich ein paar Jahrhunderte in Anspruch nimmt, um
solche Vorschläge gutachtlich zu erörtern. Daß das kein
Weg ist, um zu festen Ordnungen im Handwerk zu
kommen, liegt wohl auf der Hand. Mit Schaumschlagen
nützt man dem bedrohten Mittelstände nicht. Die ver-
besserten Berlepschen Vorschläge sind, wenn sie auch
den Befähigungsnachweis nur für den Meistertitel wollen
gelten lassen, so übel nicht. Jedenfalls hätte man da
eine Grundlage, aus der weiter gebaut werden könnte:
Das Unglück ist nur, daß weder das preuß. Staats-
ministerium, noch der Herr Reichskanzler über diese
Pläne sich schlüssig gemacht h den, daß sie im Gegen-
teil sehr unverbindlicher Natur zu sein scheinen. Es
bleibt abzuwarten, was nun weiter folgt; wahrschein-
lich nichts.
Grundlinien einer Organisation.
Wie schon gesagt, können wir die Mitteilungen des
Zentralausschusses über die verbesserten Berlepschen
Pläne im ganzen nur als gesunde Ansätze einer Or-
ganisation anerkennen. Unbedingt muß eine solche sich
beschränken auf die Handwerker, die ihr Handwerk selb-
ständig betreiben und der Regel nach Gesellen oder Lehr-
linge beschäftigen, oder doch bei besserer Geschäftslage
beschäftigen könnten. Zu den Kosten wären allerdings
nach einfachen Grundsätzen der Billigkeit auch die fabrik-
mäßigen Betriebe heranzuziehen, die handwerksmäßig
ausgebildete Gesellen brauchen. Für den Eintritt in
diese Organisation halten wir den Befähigungsnachweis
für notwendig, eine Bestimmung, von der natürlich in
den ersten Jahren der Uebergangszeit Ausnahmen ge-
macht werden können. Eine weitere Bedingung für die
Zugehörigkeit muß die Vollendung etwa des 25. Le-
bensjahres sein. Die Handwerksmeister würden also in
bestimmt abgekrenzten Bezirken je nach ihrem Gewerbe
zu Pflichtinnungen zusammentreten, zu denen auch Ge-
sellenausschüsse zu gehören hätten. Vertreter der In-
nungen eines Bezirkes würden dann den Jnnungsaus-
fchuß bilden, in den ein Gesellenausschuß sich einglie-
dern müßte. Aus den Jnnungsausschüssen einer Pro-
vinz würden dann die Mitglieder der Handwerkerkam-
mern zu wählen sein mit einem geschäftssührenden Aus-
schüsse. Die Handwerkerkammern endlich müßten einen
besonderen Vertreter im Ministerium habeu. Dieser
Entwurf einer Organisation, der zum größten Teil mit
dem Berlepschen Vorschlag übereinstimmt, soll nur in
ganz groben Umrissen zeigen, wie vielleicht eine beruf-
liche Gliederung für die Vertretung des Handwerkes
möglich wäre.
Tagesfragen.
— Entscheidungen des Reichsgerichts. Klagt eine offene
Handelsgesellschaft nnd löst sich im Laufe des Prozesses
die Gesellschaft auf, so treten, nach einem Urteil des
Reichsgerichts, VI. Civilsennts, vorn 7. März 1895, als-
dann ohne weiteres die bisherigen Gesellschafter an Stelle
der Gesellschaft als Kläger der anderen Partei gegenüber;
ist bei der Auflösung der Gesellschaft das Gesellschasts-
vermögen unter Fortführung der Firma auf einen der
Gesellschafter übertragen, so kann dieser in den Prozeß
an Stelle der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
Prvzeßgegners eiutreten. „Klagt die Gesellschaft durch
die sie vertretenden geschäftsführenden Mitglieder, so
bilden gleichwohl die Gesellschafter in ihrer Verbindung
als Gesellschaft die klagende Prvzeßpartei. Wird diese
Verbindung im Laufe des Prozesses durch Ansehung der
Gesellschaft gelöst, so hat dies auf die Pnrteirolle keinen
Einfluß; es treten alsdann nach beendigter Liquidation
und, wenn eine solche nach Lage der Sache nicht erfor-
derlich ist und nicht eintritt, ohne solche die Gesellschafter
lediglich als Streitgenossen der anderen Partei gegen-
über. Die Uebertragung des gesammten Gesellschafts-
vermögens auf einen der Gesellschafter und die Fort-
führung der Firma durch diesen hat, da er damit dir
Rechte der übrigen Gesellschafter nicht im Wege einer
Universalsuccessivn, sondern ber Singularsuccessivn ynter
Lebenden erwirbt, nicht ohne Weiteres den Eintritt des-

selben in den Prozeß an Stelle der mitklagenden übrige,.
Gesellschafter zur Folge. Dazu bedarf es vielmehr nach
§ 286 Absatz 2 der C.-Pr.O. der Zustimmung des
Gegners.
Was folgert aus dem Siege der Wiener Anti-
semiten für uns im deutschen Weiche? Die Thalsache,
daß die Judenmacht nicht unbezwingbar ist, daß sie
geworfen, zerschmettert werden kann, wenn Männer,
deutsche Männer sich dagegen erheben, wie Gewitter-
sturm. Darum hinweg mit der feigen Judenfurcht, die
wie ein Schandfleck für unser kerndeutsches Volk ist.
Schon hat der Antisemitismus auch in Deutschland
schöne Erfolge zu verzeichnen und rasch wächst die Zahl
seiner mutigen Bekenner, noch eine kurze Zeit und auch
wir werden siegen! Machtvoll ertönet Vater Arndt's
Freiheitssang:
„Und hebt die Herzen himmelan
Und himmelan die Hände,
Und rufet alle Mann für Mann
Die Knechtschaft hat ein Ende!"
— Der Deutsche Inriftentag, welcher dieser Tage zu
Bremen abgehalten wurde und voll ca. 250 Teilnehmern
darunter außerordentlich vielen Juden — besucht war,
verlief genau in den Bahnen römisch-jüdischer Rechtsge-
lehrtheit und Manchersterweisheit. Kraffe Unkenntnis
der wirtschaftlichen Uebelstünde und ihrer Wurzeln und
das Bestreben sich nach „Oben" und dem Geldsacke gegen-
über angenehm zu erweisen, traten überall zu Tage. Die
Haltung des Juristentags gegenüber einem Heimstätten-
rechte, ferner zu einem Gesetze gegen den unlauteren
Wettbewerb kennzeichnet den Geist, von welchem die Ver-
sammlung beseelt war, zur Genüge, noch mehr aber die
Ablehnung des Antrages, welcher sich zu Gunsten eines
gesetzlich gewährleisteten Bergelvhnes für Rettung Schiff-
brüchiger ausgesprochen hatte.
- Wie's gemacht wird. Aus einer Stadt Mittel-
deutschlands wird ein Fall berichtet, der uns der Mit-
teilung besonders wert scheint, weil er typisch vorbildlich
zeigt, wie's gemacht wird. In einem hübschen, freund-
lichen, behäbigen Städtchen mit einer ziemlich wohl-
habenden ländlichen Umgebung befanden sich 7 Schnitt-
waarenhändler--Leute, die zwar kein reichliches, aber ein
anständiges Auskommen hatten, die nach alter solider
Kaufmannsweise auf gute Waare und selbstverständlich
entsprechende Preise hielten. Da wird eines schönen
Tages im Wvchenblatte der staunenden Bewohnerschaft
der Stadt und Umgegend verkündet, daß Isaak Löwen-
thal so menschenfreundlich sein wolle, die Restbeftände
einer gewaltig großen Konkursmasse zu fabelhaft billigen
.Preisen zu versteigern. Er mietet den Saal eines Gast-
hofes, an alle Straßenecken, an das Thor des Gasthofs,
an die Thüren des Spritzenhauses, kurz überall hängt er
große Plakate in schreiend bunten Farben und riesenhaften
Buchstaben. Auf diesen Plakaten sind für die einzelnen
Gegenstände fabelhaft billige Preise angegeben — sv
billig, daß der Käufer, , der bisher bei den heimischen
Schnittwaarenhändlern viel mehr hat zahlen müssen, an-
gelockt werden muß. Das Geschäft geht ausgezeichnet,
die biederen Kleinstädter, die Landleute aus der Um-
gegend kommen in großen Massen zu dem Juden, um
ihren Bedarf nicht nur für jetzt, sondern auch, soweit
das Geld reicht, für die Zukunft zu decken. Die Restbe-
stände werden nicht alle, immer wieder gelangen neue
Vorräte auf das Lager. Der Jude bleibt ungefähr 8
Wochen in der Stadt und hat ein glänzendes Geschäft
gemacht, so glänzend, daß er am letzten Tage noch einige
unverkäufliche Schundreste, um sich irr ein schönes Licht
zu setzen, verschenkt. Nach wenigen Wochen taucht der
Menschenfreund iu der Nachbarftadt auf. und dieselbe
Geschichte beginnt mit frischen Kräften uno mit ähnlichem
Erfolge. Von den 7 Schnittwaarenhändlern aber müssen
8 im Laufe des nächsten Jahres ihre Zahlungen ein-
stellen, weil sie absolut keine Geschäfte machen können.
Das Wanderlager hat die ehemaligen Kunden vollständig
versorgt. Nachdem der findige Geschäftsmann noch einige
andere Orte mit seiner Anwesenheit und seiner Waare
beglückt, koirzmt auf einmal die seltsame Knnde, daß er
pleite sei. Daß diese Pleite eine Vorstufe zum Reich-
tum ist, ist selbstverständlich. In depr kleinen Städtchen
aber, wo man eine solche Wirksamkeit der Pleite noch
nicht kennt, wundert man sich höchlichst, wie der ge-
riebene, glückliche, gefeierte Geschäftsmann solches Unglück
haben könne. Der Fall beweist wieder, wie sv viele
andere, wie notwendig es ist, mit dem Ausverkaufs-
schwindel gesetzgeberisch gründlich aufzuräumen.
Zur Zeitgeschichte.
Deutschland.
— Auch in diesem Jahre besteht die Absicht, den
Reichstag wieder sehr spät zusammenzuberufen, wenn auch
nicht Anfang Dezember, so doch erst Ende November.
Begründet wird diese Absicht damit, daß der Bundesrat
erst Ende November seine Arbeiten aufnimmt und des-
halb die dem Reichstag zu machenden Vorlagen, sowie
der Etat erst zur Hälfte oes November fertig gestellt sein
 
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