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Baumeister: das Architektur-Magazin — 6.1908

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Beilage zu: 1908, Februar
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Haas, B.: Die Widersprüche der behördlichen Auslegungen bezüglich Feuersicherheit der Treppenhausausbildung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52603#0291

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DER BAUMEISTER,
1908, FEBRUAR. VI. JAHRGANG, HEFT 5.

Die Widersprüche der behördlichen Aus-
legungen bezüglich Feuersicherheit der
Treppenhausausbildung.
Von B. Haas.
Die Baubehörden der einzelnen Länder teilen zwar die
gemeinsame Ueberzeugung, dass die Treppenausbildung
unterschiedlicher Nutzbauten allenfalls ausbrechenden Feuers-
gefahren zu mindest ’so lange Zeit genügenden Widerstand
leisten muss, als es der notdürftig genügende Schutz der in
solchen Nutzbauten anwesenden Personen bedingt, sie bringen
es aber trotz ihrer einheitlichen Ueberzeugung fertig, diese in
geradezu widersprechenden Sonderauslegungen zu bekunden.
So werden in dem einen Lande unverhüllte Freitreppen oder frei-
tragende Kalksteintreppen für feuersicher erachtet, während die
gleichen Hausteintreppen in anderen Ländern nur in den Fällen
für feuersicher gelten, wenn sie entweder beiderseits eingespannt
oder an ihrer Untersicht feuersicher verkleidet sind; in dem
einen Lande dürfen Eichenholztreppen nicht verwendet werden,
gleichviel, ob ihre Untersicht feuersicher verputzt ist oder
nicht, und in anderen Ländern werden die Treppen nur in
Eichenholz ausgebildet; in dem einen Lande müssen die
Untersichten der Eichenholztreppen feuersicher verkleidet
sein, während sie in anderen Ländern mit unverhüllter Unter-
sicht ausgebildet werden dürfen; in dem einen Lande dürfen
freitragende, durchbrochene Metalltreppen im allgemeinen
nicht verwendet werden, während sie in anderen Ländern
teils mit, teils ohne jede Bekleidung für feuersicher gelten;
in dem einen Lande werden die tragenden Teile von Eichen-
holztreppen nur in massiver Ausführung für feuersicher er-
klärt, während in anderen Ländern auch mit Eichenholz
furnierte Weichhölzer in gleiche Rangklasse zählen; in dem
einen Lande müsssen die tragenden Podestteile von Holzteilen
vollkommen verschont bleiben und in anderen Ländern werden
diese auch in weicherem Holz zugelassen, und in dem gleichen
Lande, in dem das Ausbilden schmiedeiserner, unverkleideter
Treppen grundsätzlich unzulässig ist, werden schmiedeiserne
Notleitern für die Hofumfassungen vorgeschrieben.
Und nun kommt die nüchterne Wirklichkeit mit ihren zahl-
losen Wechselfällen, alle vorangeführten Sonderauslegungen
über den Haufen rennend. In dieser unbestreitbaren Tatsache
liegt ein beträchtlicher Teil von Komik, der aber sehr ernst
dafür spricht, dass die angeführten Sonderauslegungen den
auftretenden Wechselfällen nicht angepasst sind. Der Grund
hiefür ist in den falschen Voraussetzungen zu suchen, die
durchwegs auf der vollkommen haltlosen Annahme beruhen,
dass es zur Behinderung oder Verhinderung von Feuersgefahr
genügt, wenn die zur Ausbildung der Treppenanlagen ver-
wendeten Materialien schon allein für sich genommen feuer-
sicher sind. Nun können und dürfen aber die Einzelmaterialien
in vorliegendem Falle bezüglich ihrer wirklichen Feuersicherheit
nicht allein für sich berücksichtigt werden, als vielmehr in
dem Verbände der Zweckbestimmung, mit der die anschliessen-
den Bauteile das Treppenhaus allseits umschliessen. Und hier
kommen wir an den wunden Punkt aller einschlägigen Sonder-
auslegungen, an den die zahllosen Wechselfälleihrevernichtenden
Hebel ansetzen, als wollten sie den Sonderauslegungen warnend
den Weg weisen, der beschritten werden müsste, um das
Auftreten der stets wechselnden Wechselfälle zu verhüten.
Der Verlauf folgender Einzelfälle wird vorgehende Fest-
stellung erhärten und besser belichten.
Vor drei Jahren entstand in einem im Zentrum der Stadt
Wien gelegenen Hause in kalter Jahreszeit Feuer, dessen
Wirkung und Verlauf in mehrfacher Beziehung lehrreich sein
dürfte. Souterrain, Parterre und erste Etage waren an einen
Mieter vermietet, der diese Räume vorwiegend als Lager
und Bureauräume benutzte. Im Parterre, wie in der ersten
Etage waren der Strasse zu mässig breite Fenster ausge-
bildet. Zur Verbindung der drei Etagen diente die in Kalk-
stein gehaltene freitragende Haupttreppe, ein Lastaufzug,
der im Souterrain und Parterre auch vom Treppenhause aus

zugänglich war, und eine enge, eiserne Lauftreppe, die den
inneren Dienst erleichterte und vermittelte. Oberhalb der
ersten Etage waren Wohnungen ausgebildet, die vom Haupt-
treppenhause aus zugänglich und gegen dieses mit Fichten-
holztüren abgeschlossen waren. Die im Souterrain aufgestapelten
Waren gerieten auf bisher unaufgeklärte Weise in Brand und
nach kurzen drei Stunden war das massive und solide er-
baute Haus eine regelrechte Ruine. Das Feuer und die
Feuergasse nahmen ihren Weg entlang des Aufzugschachtes
zuerst gegen das Haupttreppenhaus und entlang der inneren
Treppe auch gegen die im Parterre und in der ersten Etage
befindlichen Räume, und zwar mit solcher Schnelligkeit und
Wucht, dass die in diesen Räumen weilenden Personen knapp
nur das nackte Leben retteten. Unterdessen fanden die Feuer-
flammen und Rauchgase entlang der strassenseitigen Oeff-
nungen des Parterre und der ersten Etage freien Weg und
wirbelten neben der Mauer hoch, die Fensteröffnungen der
oberen Etage arg gefährdend. Das gleiche Bild spielte sich
im Haupttreppenhause ab, aus dem die Feuer- und Rauchgase
nicht entweichen konnten und dadurch jeden Rettungsweg
versperrten. Kurz darauf stürzten die von den hochzüngelnden
Flammen getroffenen eiskalten Kalksteinstufen mit donnerndem
Krachen in die Tiefe, während die Wohnungseingangstüren
bereits zu kohlen anfingen. Hätte die Feuerwehr nicht sehr
rasch und mit ausserordentlicher Energie eingegriffen, indem
sie die in den oberen Etagen wohnenden, von zwei Seiten
gefährdeten Inwohner aus ihrer gefährlichen Situation befreite,
wären diese den Rauchgasen und Flammen zum Opfer gefallen,
weil ihnen jede Möglichkeit zur Flucht genommen war.
Kurz nachher spielte sich in gleicher Stadt in einem am
Donauquai gelegenen Gebäude ein noch lehrreicherer Brand-
fall ab. Vom Souterrain bis zur fünften Etage waren die
Raumteilungen des gut gebauten Hauses als Lager-, Verkaufs-
oder Betriebsräume vermietet, die im strassenseitigen Gebäude
unmittelbar vom Haupttreppenhause aus zugänglich sind,
dessen freitragende Kalksteintreppe zwischen sehr breite
Podeste gespannt ist. Das Feuer brach gegen 7 Uhr morgens
in den strassenseitigen Räumen der zweiten Etage aus, in
denen eine Schirmfabrik ihren Betrieb ausübte, und gegen
8 Uhr morgens waren die in der gleichen Etage befindlichen,
rechts angrenzenden Räume einer Weisswarenniederlage voll-
kommen vernichtet, während die darüber befindlichen, an eine
dritte Partei vermieteten Lagerräume teilweise zerstört wurden.
Hiebei legten die Flammen und Rauchgase folgenden Weg
zurück. Aus den Räumen der Schirmfabrik, woselbst das
Feuer entstand und an den vorhandenen Vorräten reichliche
Nahrung fand, 'drangen die Flammen und Rauchgase nach
Vernichtung der auf das breite Hauptpodest mündenden
Zugangstüre in das Treppenhaus und nach Zerstörung der
knapp angrenzenden Zugangstüre und der zwischen den
beschriebenen Räumen geschalteten engen Lichthofanlage,
bezw. Lichthoffenster in die Weisswarenniederlage. Zu gleicher
Zeit zerstörten die Flammen die normalbreiten strassenseitigen
Fenster der zweiten Etage und die der darüber befindlichen
dritten Etage, in die die Flammen nunmehr vom Lichthofe
und von der Strasse aus schlugen und die daselbst aus-
gebildeten Lagerräume verwüsteten. Hiebei wurden die
Fussböden und Decken der zweiten Etage sehr erheblich
zerstört, während die JBeschädigungen des Treppenhauses
sich auf teilweises Zerstören der Hauptpodeste und Treppen-
geländer der zweiten und dritten Etage und auf seine all-
gemeinen Verunstaltungen beschränkten. Indem der Verlauf
des Feuers vom Treppenhause aus leicht zu verfolgen war,
konnten die Ursachen genau festgestellt werden, die das
Ausbreiten des Feuers im Treppenhause behinderten. Eines-
teils wurden die hochzüngelnden Flammen durch die ausser-
gewöhnlich breiten Hauptpodeste an dem Zurückströmen
gegen die Jauf die Hauptpodeste mündenden Zugangstüren
behindert und durch die massive Bauart der Podeste —
zwischen gut bekleidete Träger gespannte böhmische Kappen
mit Terrazzoüberlage — vorteilhaft eingedämmt, während
anderseits den Rauchgasen reichlich Gelegenheit geboten war,
 
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